Unfallschuld und Führerscheinentzug

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Mich hat es ziemlich schockiert, als ich von nem Unfall eines Freundes hörte. Er musste sogar aus dem Auto geschnitten werden. Nun, mein Kumpel war aber auch noch schuld, er hat ein Stopschild übersehen, kann sich aber an den Unfall nich mehr erinnern, gibt aber seine Schuld auf jeden Fall zu. Polizei und Feuerwehr kamen zum Unfall. Dem anderen Fahrer ist zum Glück nix passiert und er hat auch keine Anzeige erstattet, (er hatte irgendwie irres Verständnis dafür, er muss gesagt haben, dass wir alle im Starßenverhehr mit einem Bein im Gefängnis stehen und mit dem anderen im Krankenhaus und wer viel fährt, der ist umso mehr gefährdet.)
Naja, wie dem auch sei. Er bekam auf jeden Fall einen Wisch (wie auch imemr das heißt), dass er den Führerschein auf immer los wird und eine Sperre von 8 Monaten bekommt und dann den Führerschein neu machen muss.

Nun meine Frage, mein Kumpel ist im Außendienst und benötigt den Wagen, er war seit jeher im Außendienst und in der Firma gibt es keine andere Position. Daher würde ich gerne wissen, ob man ihm denn einfach so den Führerschein wegnehmen kann, denn dann verliert er den Job und damit hat er kein Geld, die Strafe zu zahlen und auch ncoh die Feuerwehrgebühr. Bisher hat er noch nicht einmal Punke auf dem Konto. Er wurde auch gar nicht angehört, sonder bekam einfach die zusendung dieses Vollzugs und dann kam gestern auch noch die Polizei, die ihm den Führerschein gleich abnehmen wollte, obwohl er noch Einspruchsfrist hat.

Nunja, manche Raser finde ich, gehören aus dem Verkerh gezogen. Ich hab meinen Kumpel aber immer als guten vorsichtigen Fahrer erlebt, umso mehr wundert es mich, dass er das Schild übersehen hat - vielleicht Müdigkeit. Er geht nun auch zum Anwalt. Aber ich frag mich, hat er denn Chancen?

Es grüßt Peter

Hallo Peter

Dem
anderen Fahrer ist zum Glück nix passiert und er hat auch
keine Anzeige erstattet, (er hatte irgendwie irres Verständnis
dafür, er muss gesagt haben, dass wir alle im Starßenverhehr
mit einem Bein im Gefängnis stehen und mit dem anderen im
Krankenhaus und wer viel fährt, der ist umso mehr gefährdet.)

Ist es ganz sicher, daß Dein Freund alleine Schuld hat? Einer Verwandten von mir ist nämlich mal was ähnliches passiert, allerdings nicht mit so dramatischen Ausgang.
Stopschild überfahren und in ein Taxi gekracht. Der Taxifahrer war auch ganz verständnisvoll, noch dazu weil ja eine Frau am Steuer saß… Tja, im Endeffekt hat sich rausgestellt, daß der Taxler viel zu schnell unterwegs war und er dann eine Teilschuld angelastet bekam.

Gruß
Edith

Hallo,

Hallo auch,

ist deine Sachverhaltsschilderung vollständig?
Bei einem Unfall, wie du ihn beschreibst, kommt es normalerweise erst zu einem Strafverfahren und wenn dieses eingestellt werden sollte (kein öffentliches Interesse, kein Strafantrag) zu einem Bußgeldverfahren. Bei einem Stopschildverstoß ist im Bußgeldkatalog kein Fahrverbot vorgesehen.
Frag deinen Freund mal, ob nicht noch andere Sachen (Alkohol oder so) im Spiel waren.

Er bekam auf jeden Fall einen Wisch
(wie auch imemr das heißt),

STOP
Hier ist es sehr wichtig, wie es heißt.
Es gibt da die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, einen Strafbefehl und noch einiges mehr.
Wer ist der Absender des „Wischs“?

dass er den Führerschein auf immer
los wird und eine Sperre von 8 Monaten bekommt und dann den
Führerschein neu machen muss.

Das sieht mir hier sehr nach einem Strafbefehl aus.
„Führerschein auf immer los…“ klingt nach „Entzug der Fahrerlaubnis“.
Da die Sperrfrist weniger als zwei Jahre beträgt, kann die Behörde auf eine neue Fahrprüfung verzichten, es könnte aber eine MPU angeordnet werden.

Nun meine Frage, mein Kumpel ist im Außendienst und benötigt
den Wagen, er war seit jeher im Außendienst und in der Firma
gibt es keine andere Position. Daher würde ich gerne wissen,
ob man ihm denn einfach so den Führerschein wegnehmen kann,
denn dann verliert er den Job und damit hat er kein Geld, die
Strafe zu zahlen und auch ncoh die Feuerwehrgebühr. Bisher hat
er noch nicht einmal Punke auf dem Konto. Er wurde auch gar
nicht angehört, sonder bekam einfach die zusendung dieses
Vollzugs und dann kam gestern auch noch die Polizei, die ihm
den Führerschein gleich abnehmen wollte, obwohl er noch
Einspruchsfrist hat.

„Wer lesen kann, ist im Vorteil“
Eigentlich müsste alles auf dem „Wisch“ draufstehen.
Insbesondere sollte dein Freund so schnell wie möglich gegen den „Wisch“ vorgehen und gleichzeitig gegen den sofortigen Vollzug des Fahrerlaubnisentzuges in einem eigenen Schreiben vorgehen.
All das sollte aber in der Rechtmittelbelehrung auf dem „Wisch“ stehen

Gruß
HaWeThie

Liebe Freunde,

den Ausführungen von hawethie ist meiner bescheidenen Meinung noch hinzuzufügen:

WENN es sich um den geschilderten Sachverhalt dreht, das heißt wenn wirklich nach einem Brief gleich die Weißbemützten zum FS-Abholen einlaufen, dann gehört das Thema unbedingt in fachkundige Hand = zum Rechtsanwalt. Zumal der FS beruflich benötigt wird.
Und zwar zz - ziemlich zügig. Bevor Fristen versäumt sind.

Gruß
Bernd

betr. Einsatz der Feuerwehr
Hallo Peter,

zum ganzen rechtlichen Sachverhalt kann ich dir so nix sagen, wobei es mich wundert, dass man ihm gleich den Lappen abgenommen hat. Der Rat mit dem Anwalt scheint mir (wie gesagt: jur. Laie) mehr als angebracht zu sein.

denn dann verliert er den Job und damit hat er kein Geld, die
Strafe zu zahlen und auch ncoh die Feuerwehrgebühr.

Zumindest was den Einsatz der Feuerwehr betrifft, so kann ich dir / deinem Freund die Sorgen weitestgehend nehmen. Leider hast du dein Bundesland nicht genannt - und es steht auch in der ViKa nicht -, so dass ich dir nur exemplarisch die Lage in Niedersachsen nennen kann:

§ 26 Niedersächsisches Brandschutzgesetz

(1) Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinden und der Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich.

So ähnlich dürfte es in den meisten Landesgesetzen zu finden sein; Einsätze zur Menschenrettung, hier das Befreien eines eingeklemmten Verletzten, sind i.d.R. kostenfrei. Anders sähe es aus, wenn die Feuerwehr isoliert zum Binden auslaufenden Kraftstoffs eingesetzt würde; wobei hier immer noch ggf. die Frage der Verhältnismäßigkeit zu beachten wäre (der Einsatz von einem Löschzug zur Aufnahme von 50 l Benzin ist nicht verhältnismäßig, da gibt es auch ein Urteil des AG Köln zu).

Aber ein Anwalt weiß da mehr und kann solche Ängste auch ausräumen.

Gruß, Claus

Hallo,

Zumindest was den Einsatz der Feuerwehr betrifft, so kann ich
dir / deinem Freund die Sorgen weitestgehend nehmen. Leider
hast du dein Bundesland nicht genannt - und es steht auch in
der ViKa nicht

Bei ihm ist es das Land Baden-Württemberg. Die Begründung war, dass er schuld ist und nicht unverschuldet rausgeschnitten werden musste.

Es grüßt Peter

Hi,

ist deine Sachverhaltsschilderung vollständig?

Puh, ich hab das erzählt, was er mir erzählt hat - vielelicht hat er was vergessen. Aber Alkohol war nicht im Spiel. Sie dachten, er wäre alkoholisiert, weil das Auto danach stank und sie haben ihm 4 Mal Blut abgenommen, aber der Geruch war auf ne Weinkiste zurückzuführen, die er seinem Vater mitbringen wollte.

Bei einem Unfall, wie du ihn beschreibst, kommt es
normalerweise erst zu einem Strafverfahren und wenn dieses
eingestellt werden sollte (kein öffentliches Interesse, kein
Strafantrag)

Also, es war etwas mit Straf… auf dem Wisch. Wie gesagt, er wurde nicht angehört. Und der andere fahrer har ihn nicht angezeigt. Aber ich dachte immer, wenn die Polizei kommen muss, ist es öffentliches Interesse und alles geht seinen Gang, auch ohne Anzeige. Oder kann es sein, dass ihn der andere doch angezeigt hat? und er dies verschweigt?

Stopschildverstoß ist im Bußgeldkatalog kein Fahrverbot
vorgesehen.
Frag deinen Freund mal, ob nicht noch andere Sachen (Alkohol
oder so) im Spiel waren.

Er war auch noch 8 km zu schnell.

Hier ist es sehr wichtig, wie es heißt.
Es gibt da die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, einen
Strafbefehl und noch einiges mehr.
Wer ist der Absender des „Wischs“?

Müsste ich nachfragen

dass er den Führerschein auf immer
los wird und eine Sperre von 8 Monaten bekommt und dann den
Führerschein neu machen muss.

Das sieht mir hier sehr nach einem Strafbefehl aus.

Ja, es war was mit Straf…

„Wer lesen kann, ist im Vorteil“
Eigentlich müsste alles auf dem „Wisch“ draufstehen.

Steht nur die Einspruchsfrist drauf und das,w as er tun muss: Lappen abgeben, Fahrsperre.

Insbesondere sollte dein Freund so schnell wie möglich gegen
den „Wisch“ vorgehen und gleichzeitig gegen den sofortigen
Vollzug des Fahrerlaubnisentzuges in einem eigenen Schreiben
vorgehen.

Mit dem eigenen Schreiben, das richte ich ihm einmal aus, ich hoffe, er findet einen fähigen Anwalt!

Es grüßt Peter

der immer noch keine Sterne verteilen kann *grummel*

1 Like

Tach,

Bei ihm ist es das Land Baden-Württemberg. Die Begründung war,
dass er schuld ist und nicht unverschuldet rausgeschnitten
werden musste.

Wessen Begründung war das? Seine für die Befürchtung, zahlen zu müssen oder die Begründung auf einer Feuerwehrrechnung? Ich nehme an ersteres, denn die Feuerwehr unterscheidet bei der Rettung von Menschenleben nicht nach der Schuld (es sei denn es war Vorsatz, z.B. Brandstiftung).

Das Feuerwehrgesetz Ba-Wü ist hier übrigens so gut wie identisch mit dem niedersächsischen: http://home.t-online.de/home/feuerwehr.mindersdorf/f…

Gruß, Claus

1 Like

Hallo,

WENN es sich um den geschilderten Sachverhalt dreht, das heißt
wenn wirklich nach einem Brief gleich die Weißbemützten zum
FS-Abholen einlaufen, dann gehört das Thema unbedingt in
fachkundige Hand = zum Rechtsanwalt. Zumal der FS beruflich
benötigt wird.
Und zwar zz - ziemlich zügig. Bevor Fristen versäumt sind.

Ja, das sieht er auch so, er wollte heute zum Anwalt, ich bin schon gespannt!

Es grüßt Peter

Hallo

Ist es ganz sicher, daß Dein Freund alleine Schuld hat?

Naja, er selbst kann sich nicht mehr darn erinnern, weil er erst wieder im Krankenhaus aufgewacht ist. Aber es haben Zeugen beobachtet und laut denen, war er schuld.

Es grüßt das Peterle

Hi,

nein, er hat die Rechnung von der Feuerwehr bekommen, also vorliegen - irgendwas mit 800,- Euro

Peter

Hallo Peter,

nein, er hat die Rechnung von der Feuerwehr bekommen, also
vorliegen - irgendwas mit 800,- Euro

Frage: WOFÜR verlangen die diese Summe?

Wenn für die Befreiung aus dem PKW: Einspruch einlegen, Verweis auf den genannten Paragraphen des Feuerwehrgesetzes Ba-Wü, dass Einsätze zur Rettung von Menschenleben nicht gebührenpflichtig sind. Der Unfall und damit die Situation wurden schließlich vielleicht fahrlässig, aber nicht vorsötzlich herbeigeführt.

Wenn für die Aufnahme auslaufender Flüssigkeiten: Mal die Rechnung nachsehen, welches Personal und Material da abgerechnet werden soll. Der Einsatz eines Löschzuges zur Aufnahme auslaufender Kraftstoffe ist nicht verhältnismäßig, hierzu gab es vor einigen Jahren auch ein Urteil aus Köln.

Die Idee mit dem Anwalt wird im Übrigen immer besser. Ich würde diese Rechnung - obwohl wahrlich ein Freund der Feuerwehr allein schon von Berufs wegen - zunächst mal anzweifeln. Immer vorausgesetzt, dass der Sachverhalt so war, wie dein Freund sie dir geschildert und du sie wiedergegeben hast.

Gruß, Claus

1 Like

Auf die Gefahr, alles zu wiederholen:
Feuerwehr hast Du bereits mit den Steuern bezahlt. In Deutschland verpflichtend. Feuerschutzabgabe unzulässig, siehe urteil.
Böswilliger Alarm wird kostenpflichtig belangt. Absehbarer Fehlalarm, z.B. durch Brandmeldeanlage einer Schule etc. ist ebenfalls kostenpflichig.
Zündest Du ne Mülltonne an, die Deinem Nachbarn gehört, zahlst Du im Falle des Nachweises den Einsatz.
Alles andere ist Pflicht der Feuerwehr und kostenlos respektive über die Steuern abgedeckt. Und das dürfte ländermäßig nicht variieren.

Grüße,

Marcus,
Feuerwehrmann

Moin,

Auf die Gefahr, alles zu wiederholen:

Ist manchmal so schlecht nicht, um eine Aussage zu verfestigen :smile:

Alles andere ist Pflicht der Feuerwehr und kostenlos
respektive über die Steuern abgedeckt. Und das dürfte
ländermäßig nicht variieren.

Zumindest nicht die Aufgaben, für die die Feuerwehr bestimmungsmäßig da ist: Feuer löschen, technische Hilfe zur Menschenrettung etc.

Anders verhält es sich mit der Aufnahme von Öl / Kraftstoff, dies ist keine Pflichtaufgabe der Feuerwehren, sondern der Straßenbaulastträger. Diese delegieren die Aufgabe oftmals an die Wehren, insbesondere die Gemeinden bei gemeindeeigenen Straßen. Frei nach dem Motto: Wieso einen Bereitschaftsdienst des Bauhofs teuer bezahlen, wenn ich eine Feuerwehr habe?

Ebenso, wie diese Einsätze seitens des Bauhofes abgerechnet würden beim Verursacher, so kann diese Einsätze auch eine Feuerwehr in Rechnung stellen. ABER: Hier würde dann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten, und da reichen 2-3 Leute mit einem MTW und etwas Ölbindemittel, um den auslaufenden Kraftstoff bei einem VU aufzunehmen - und dafür kann man keine 800 € geltend machen (im Gegensatz dazu, wenn er eine 10 km lange Ölspur gezogen hätte, dann wären 800 € ein Witz im Vergleich zum Aufwand).

Auf jeden Fall: Eine Erläuterung der Rechnung anfordern und Einspruch einlegen. Entweder versucht man hier eine kostenlose Pflichtaufgabe der Feuerwehr (Menschenrettung) abzurechnen oder man hat absolut unverhältnismäßig Material und Personal eingesetzt, das darf dann aber nicht das Problem deines Freundes sein.

Ich habe beim googeln mal eine Gebührenordnung gefunden (jede Gemeinde hat ihre eigene): da ist von 39 € pro Mannstunde und 75 € - 150 € (je nach Typ) pro Fahrzeugstunde die Rede. Das hieße für diesen Fall, dass 15 Mann und zwei Fahrzeuge zum Einsatz kamen, um das bei einem Unfall auslaufende Öl (5 l?) und Kraftstoff (40 l?) aufzunehmen…

Siehe auch: http://www.feuerwehr-niedersachsen.de/info/fitforfir…

Gruß, Claus

(ex-FM und RA)

P.S: Da er aber sich eh fix einen Anwalt nehmen sollte, soll der sich dieses Problems auch gleich mal annehmen.

Eigeneerfahrung
Hallo

Mal so viel aus meinem Leben, ich bin vor 5 Jahren über ein Stoppschild gefahren, die Straße die ich Kreuzte war auch noch ne Bundesstraße. Jetzt hatte ich mehr Glück als dein Freund das mir und auch allen anderen nichts passiert ist. Zur Unfall aufnahme kam die Polizei die auf nahm das ich schuld hatte, da ich ja über das Stoppschild gesaust bin. Die Folgen des ganzen waren 3 Punkte und ne Strafe von damals 180 DM(zumindest in diesem Rahmen) und ne Nachschulung weil ich noch in der Probezeit war. Sonst gab es keine Folgen von Seiten des Gesetzes.
Aber eine Bekannt von mir ist auch über ein Stoppschild gefahren und hatte dabei 1,1 Promille, ab dieser Grenze zählt das ganze dann als Fahrläßig und wird vom Statsanwalt verfolg, aber davor nocht nicht.

Nicht das dein Freund doch nen Tropfen hatte und es dir aus scharm nicht sagen will. Soll keine Unterstellung sein nur so ein Gedanke.
Gruß Andreas