Unfallschutz für Minijobber

Unfallschutz für Minijobber

„Neben der Meldepflicht bei der Minijob-Zentrale als einheitliche Einzugsstelle besteht eine Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung.“

Seit wann ist die Unfallversicherung bei einer Berufsgenossenschaft verpflichtend?

LG, piranja

Hallo,

Seit wann ist die Unfallversicherung bei einer
Berufsgenossenschaft verpflichtend?

für einen Großteil der gewerblichen AN seit 1884
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Sozialve…

LG, piranja

&Tschüß
Wolfgang

Ich meine die _zusätzliche_ Unfallversicherung bei einer
Berufsgenossenschaft _neben_ der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale mit Pauschalabgaben für Krankenversicherung, gesetzlicher Rentenversicherung, Steuern und Umlagen.

War das auch schon immer? Hab kürzlich zum ersten Mal davon gehört.

Hallo,

wie Wolfgang schon schrieb, gibt es die gesetzliche Unfallversicherung schon seit mehr als 100 Jahren, sie ist zurückzuführen auf Reichskanzler Otto von Bismarck.

Sie wird durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert, die sich wiederum an der Lohnsumme und der Gefährlichkeit der Tätigkeit orientieren, also auch für Minijobber Beiträge zu entrichten sind.

Das ist auch der einzige Sozialversicherungszweig, in dem der Versicherte ohne Eigenbeitrag einen potentiellen Anspruch erwirbt.

VG
EK

ok, ok :wink:

Was aber nun, wenn man als Arbeitgeber für einen Minijobber keine Unfallversicherung bei der VBG abgeschlossen hatte?
Durch das UVMG besteht nun seit 1.1.09 eine Verpflichtung zur Übermittlung der Meldedaten zur Unfallversicherung für alle Entgeltmeldungen (auch bei Abmeldung) an die Minijob-Zentrale.
Das heißt, ohne Unfallversicherung ist überhaupt keine Abmeldung bei Beschäftigungsende mehr möglich.
Muss man den bereits ausgeschiedenen Minijobber dann noch nachträglich/rückwirkend für das letzte Jahr (bzw. für den ganzen Beschäftigungszeitraum?) versichern???

LG, piranja

Hallo,

die Beitragspflicht bestand für Minijobber schon immer. Bisher musste der Arbeitgeber am Jahresende alle Entgelte des abgelaufenen Jahres der BG melden (auch Minijobber)und den Beitrag bezahlen. Jetzt werden die Entgelte für die UV zusammen mit den RV-Entgelten an die Minijobzentrale gemeldet. Das gilt allerdings nur für Jahresmeldungen bzw. Abmeldungen, die nach dem 31.12.2008 fällig werden. Minijobber, die schon im letzten Jahr ausgeschieden sind und bei denen die Meldungen (ohne UV) gemacht wurden, brauchen nicht erneut gemacht zu werden.
Dieses Verfahren dient nur zum Nachweis, da die RV zukünftig auch die Entgelte der UV prüft. Am eigentlichen Beitragsverfahren hat sich nichts geändert. Hier wird nach wie vor der Beitrag durch die Gesamtmeldung aller Entgelte von der BG festgesetzt. Ausnahme: Minijobs in Privathaushalten. Hier wird direkt ein pauschaler BG-Beitrag fällig.

Gruß Woko

Hallo,

Minijobber, die schon im letzten Jahr ausgeschieden sind und bei :denen die Meldungen (ohne UV) gemacht wurden, brauchen nicht erneut :gemacht zu werden.

Und bei Minijobbern, die NACH dem 1.1.09 ausgetreten sind …?

LG, piranja

Hallo,

Minijobber, die schon im letzten Jahr ausgeschieden sind und bei :denen die Meldungen (ohne UV) gemacht wurden, brauchen nicht erneut :gemacht zu werden.

Und bei Minijobbern, die NACH dem 1.1.09 ausgetreten sind …?

Bei denen ist natürlich das Entgelt zu melden. Eine Meldung wird ohne BG-Nummer nicht mehr angenommen. Die BG-Nummer der eigenen Firma wird ja wohl bekannt sein.

Gruß Woko

Und bei Minijobbern, die NACH dem 1.1.09 ausgetreten sind …?

Bei denen ist natürlich das Entgelt zu melden. Eine Meldung
wird ohne BG-Nummer nicht mehr angenommen. Die BG-Nummer der
eigenen Firma wird ja wohl bekannt sein.

Also muss man die Person tatsächlich rückwirkend noch anmelden, obwohl das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist …
Denn bisher gibt es ja keine BG-Daten.

Richtig!
Einfach BG anschreiben und rückwirkend anmelden. Da es noch mehrere Personen gibt, die von dieser Pflicht „nix wussten“, sind die meisten BG#S da recht unkompliziert. Häufig ist eine Anmeldung auch online möglich. Auch bei der VBG.
Schöne Grüße
e

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Richtig!
Einfach BG anschreiben und rückwirkend anmelden. Da es noch
mehrere Personen gibt, die von dieser Pflicht „nix wussten“,
sind die meisten BG#S da recht unkompliziert. Häufig ist eine
Anmeldung auch online möglich. Auch bei der VBG.

Danke für die Auskunft.
Ist ja schon ziemlich blöde, das rückwirkend noch machen zu müssen,
wo die Beschäftigung ja schon beendet ist.
Als Ehrenamtler, der sowas für einen Verein macht, und keine Ausbildung in solchen Sachen hat, ist man da echt verraten und verkauft!!!

Hallo,

vielleicht erleichtert der Link die Meldung.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_121440/DE/2__AG/8a…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_121440/DE/2 AG/8a unfallschutz/InhaltsNav.html?__nnn=true)

Gruß Woko

Hallo piranja,

Als Ehrenamtler, der sowas für einen Verein macht, und keine
Ausbildung in solchen Sachen hat, ist man da echt verraten und
verkauft!!!

tja, auch bzw. gerade als Ehrenamtler sollte man sich informieren, sobald der Verein plant, Mitarbeiter einzustellen und nicht erst, nachdem das Beschäftigungsverhältnis erloschen ist.

Gruß, Karin

Unwissenheit…

Als Ehrenamtler, der sowas für einen Verein macht, und keine
Ausbildung in solchen Sachen hat, ist man da echt verraten :und verkauft!!!

Moinsen,
dafür braucht man keine Ausbildung. Man sollte schon wissen was man tut, auch wenn man „nur“ ehrenamtlich arbeitet. Und das große www und w-w-w bieten genügend Informationen.

Und es gilt immer wieder der Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es ist immer wieder unebgreiflich, dass Leute einfach was beginnen und dann bass erstaunt sind, dass sie nicht nur Rechte sondern auch Pflichten haben.

Es gibt genügend Anlaufstellen, die einen darüber informieren, was alles zu beachten ist, wenn man beabsichtig, Mitarbeiter zu beschäftigen. Da hätte man sich vielleicht mal vorab insgesamt informieren sollen, insbesondere dann, wenn weiß, dass man selbst kaum Ahnung von der Materie hat. Aber nun jammern bringt auch nix.

In diesem Sinne
e

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