Unfallstelle nicht geräumt

Hi all,
angenommen 3 Autos geraten sich im Berufsverkehr ins Gehege und berühren sich leicht. Grund vmtl. Spurwechsel des mittleren Fahrzeugs.

An allen 3 Autos entsteht leichter Blechschaden, keiner ist verletzt.

Die Unfallgegner verlassen ihre Fahrzeuge und blockieren damit weiterhin (im dicksten Berufsverkehr) 2 Abbiegespuren im Einzugsbereich der Kreuzung.
Keiner von ihne sichert irgendwas ab oder stellt ein Warndreieck auf.

Es wäre überhaupt kein Problem gewesen die Autos neben der Fahrbahn auf dem sehr breiten Gehweg abzustellen, 5 Meter weiter war eine Tankstelle.

Es entsteht ein kilometerlanger Rückstau der das Eintreffen der Polizei nochmal um eine halbe Stunde verzögert.

Was sind die Folgen für die Drei?
Hat man das Recht sein Auto so stehen zu lassen bis die Polizei kommt?

Gruß
Nick

An allen 3 Autos entsteht leichter Blechschaden, keiner ist
verletzt.

Hi,

schön das keiner verletzt war.

Keiner von ihne sichert irgendwas ab oder stellt ein
Warndreieck auf.

Das hätten sie machen müssen, oder sind die Warndreicke schon niedergewalzt worden?

Es wäre überhaupt kein Problem gewesen die Autos neben der
Fahrbahn auf dem sehr breiten Gehweg abzustellen, 5 Meter
weiter war eine Tankstelle.

Wir wollen hier doch keine Ordnungswidrigkeiten fordern?
Gehweg ist kein Parkplatz, und mal schnell Privatgelände widerrechtlich besetzen, da dürfte der Tankstellenbetreiber was dagegen haben.

Es entsteht ein kilometerlanger Rückstau der das Eintreffen
der Polizei nochmal um eine halbe Stunde verzögert.

Das ist ein allgemeines Risiko.

Was sind die Folgen für die Drei?

Folgen, welche Folgen, wegen dem Unfall, da wird wohl einer oder drei zahlen müssen. Wegen dem Stau, wo siehst Du da einen Grund für Strafe?

Hat man das Recht sein Auto so stehen zu lassen bis die
Polizei kommt?

Wenn sonst die Unfallursache nicht geklärt werden kann. Natürlich sollte man sich sofort seinen Verbandskasten greifen, da ist für solche Fälle ein Stück Kreide drin, und die Fahrzeugpositionen einzeichnen. Danach die Unfallstelle räumen. Aber könnte sein, es hat einer Angst gehabt, da geht einer stiften wenn er ihn wegfahren lässt.

Q-Gruß

Hi,

Wir wollen hier doch keine Ordnungswidrigkeiten fordern?
Gehweg ist kein Parkplatz, und mal schnell Privatgelände widerrechtlich besetzen, da dürfte der Tankstellenbetreiber was dagegen haben.

Im Zweifel hätte ich gedacht, daß der Gehweg der „bessere“ Parkplatz ist als die 2 Spuren im absoluten Halteverbot…

Folgen, welche Folgen, wegen dem Unfall, da wird wohl einer oder drei zahlen müssen. Wegen dem Stau, wo siehst Du da einen Grund für Strafe?

Naja zum Beispiel: Parken im absoluten Halteverbot, Verkehrsgefährdung, etc. Aber das wären nur meine Vermutungen gewesen, deswegen frag ich ja :wink:.

Aber könnte sein, es hat einer Angst gehabt, da geht einer stiften wenn er ihn wegfahren lässt.

Ist das (in den Augen des Gesetzes) ein Rechtfertigungsgrund seinen Kübel einfach mitten auf der Fahrbahn stehen zu lassen?

Gruß
Nick

Im Zweifel hätte ich gedacht, daß der Gehweg der „bessere“
Parkplatz ist als die 2 Spuren im absoluten Halteverbot…

Hi,

Parken ist gewolltes abstellen eines Fahrzeugs, wäre es wenn man auf den Gehweg parkt, besonders wenn dann Fußgänger behindert werden, mit Behinderung. Und bei einem Unfall ist es verkehrsbedingtes halten, wie an einer roten Ampel auch wenn man auf der 2.Spur steht. Es ist keine gewollte Fahrtunterbrechung.

Naja zum Beispiel: Parken im absoluten Halteverbot,
Verkehrsgefährdung, etc. Aber das wären nur meine Vermutungen
gewesen, deswegen frag ich ja :wink:.

Wie schon gesagt, es war kein parken, sondern verkehrsbedingtes Halten.
Straßenverkehrsgefährdung, höchstens wegen fehlender Absicherung.
Imho, war es doch nur eine Behinderung des Verkehrs.

Q-Gruß

Ist das (in den Augen des Gesetzes) ein Rechtfertigungsgrund
seinen Kübel einfach mitten auf der Fahrbahn stehen zu lassen?

Kannst Du mir sagen, wo steht im Gesetz das die Unfallstelle sofort geräumt werden muss? Können nicht erst die Unfallspuren gesichert werden?

Q-Gruß

Hi,
das zu parken und Verkehr behindern hab ich jetzt verstanden.

Kannst Du mir sagen, wo steht im Gesetz das die Unfallstelle sofort geräumt werden muss? Können nicht erst die Unfallspuren gesichert werden?

Das war ja die Diskussion die sich heute im Büro entsponnen hat. Wo im Gesetz steht daß man den Status Quo beibehalten darf?

Gerade in dem genannten Fall GAB es ja gar keine Spuren. Zwei der drei Fahrzeuge hatten sich nach dem Zusammenstoß eh schon bewegt um die mittlere Spur für den Verkehr frei zu machen und es lagen keinerlei Teile rum da es ja nur ein kleiner Blechschaden war.

Gruß
Nick

Das war ja die Diskussion die sich heute im Büro entsponnen
hat. Wo im Gesetz steht daß man den Status Quo beibehalten
darf?

Hi,

im Gesetz steht nur was man nicht darf, oder wie man sich im Regelfall zu verhalten hat.

Der „gesunde Menschenverstand“ würde hier sagen, die Unfallstelle so schnell wie möglich räumen. Aber fasse mal den „gesunden Menschenverstand“ in Gesetze.

Q-Gruß

Hallo,

Es wäre überhaupt kein Problem gewesen die Autos neben der
Fahrbahn auf dem sehr breiten Gehweg abzustellen, 5 Meter
weiter war eine Tankstelle.

Wir wollen hier doch keine Ordnungswidrigkeiten fordern?
Gehweg ist kein Parkplatz,

Nur so als Anmerkung aus dem wirklichen Leben.
Zufällig kommt in einer ähnlichen Situation die Polizei vorbei und bittet nach kurzem Augenschein (klare Sache, der vorne hat gebremst, weil ihm die Vorfahrt genommen wurde und der hinten ist draufgefahren) die Kreuzung zu räumen und dem Polizeiauto zu folgen.
Wo halten die netten Beamten? 200m weiter „natürlich“ am Gehweg :smile:)

Cu Rene

Hi,

Du liegst mit Deiner Vermutung vollkommen richtig: die Straße ist zu räumen! Ergibt sich aus der Tatsache, dass man mitten auf der Fahrbahn nicht halten/parken darf, und lernt man auch in jeder guten Fahrschule.

Mit 3 - 4 Fotos ist der Beweissicherung absolut genüge getan, zumal die Polizei ja auch nur das sieht, was sich nach (!) dem Unfall ergeben hat. Im Zeitalter der Fotohandys kann jede „Unfall-Endstellung“ also nach spätestens 10 min aufgelöst werden.

Mit dem Argument „Beweissicherung“ müsste jedes Auto, das auf einem Pakplatz beschädigt wurde, ewig stehen bleiben. Interessanterweise fahren die Halter damit aber meist zur Polizei… nachdem sie 3-4 Fotos gemacht haben.

Grüße, M

Hallo,

Du liegst mit Deiner Vermutung vollkommen richtig: die Straße
ist zu räumen!

Fragt sich halt: wann genau?

Ergibt sich aus der Tatsache, dass man mitten
auf der Fahrbahn nicht halten/parken darf,

Ist das denn hier parken oder halten?

und lernt man auch
in jeder guten Fahrschule.

Na, das hat natürlich Gesetzeskraft.

Mit 3 - 4 Fotos ist der Beweissicherung absolut genüge getan,

Das entscheidet wer?

Im Zeitalter der Fotohandys kann jede
„Unfall-Endstellung“ also nach spätestens 10 min aufgelöst
werden.

Hat Dein Handy eigentlich einen eingebauten Maßstab und kann Länge der Bremsspuren etc. messen? Und die Beteiligten wissen immer alle ganz genau, was für die spätere Entscheidung vor Gericht wichtig ist und was nicht? Und was ist eigentlich, wenn nun doch kein Handy dabei ist oder dessen Auflösung nicht ausreicht, darf man dann doch parken? Oder ist jeder in der Nähe gesetzlich verpflichtet, sein Handy zur Verfügung zu stellen?

Btw., die 10Minuten sind vermutlich irgendwo gesetzlich festgelegt, oder? Gibt es da denn dann auch Nachfristen für die Versorgung von Verletzten oder die Beseitigung von Ölspuren etc.?
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo Loderunner,

ich weiß nicht, ob Du inzwischen Dinge zu Dir nimmst, die Dir nicht bekommen, aber ich gehe gerne auf die Anmerkungen ein.

Ist das denn hier parken oder halten?

Ist doch definiert: länger als 3 min. Halten ist gleich Parken.

Na, das hat natürlich Gesetzeskraft.

Nö, aber weiter unten kam die Frage „wo steht das“

Das entscheidet wer?

U. a. ich, mit einem gewissen Maß an Praxiserfahrung. Im Zweifel ein Richter. Aber bei polizeilicher Unfallaufnahme gibt es Streitfälle.

Hat Dein Handy eigentlich einen eingebauten Maßstab und kann
Länge der Bremsspuren etc. messen?

Du glaubst also, die Polizisten erstellen immer ausführliche Foto-Dokumentationen? Oder Skizzen? Und nach Eintreffen der Polizei wäre alles immer eindeutig?!

Btw., die 10Minuten sind vermutlich irgendwo gesetzlich
festgelegt, oder? Gibt es da denn dann auch Nachfristen für
die Versorgung von Verletzten oder die Beseitigung von
Ölspuren etc.?

Versuche es mit weniger Ironie und etwas mehr Realitätssinn. Zumal von Verletzten und Ölspuren bisher nicht die Rede war, aber das nur am Rande.

Trotzdem weiterhin „Gute Fahrt“, M