Unfallträchtige Fahranfänger

…Amen.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Die deutsche Manie, wegen jedem Kleinkram den Lappen
einzuziehen, bewegt sich da im selben Fahrwasser, nur nicht
auf ganz s schwachsinnigem Niveau.

Das Deutschland und übrigens auch Österreich zu den Ländern mit den niedrigsten Verkehrsstrafen Europas gehören ist dir schon klar oder??

Ich weiss nicht, ob Raserei
(ohne Unfall oder sonstigen Schaden) im Gegensatz dazu in D
überhaupt ein Straftatbestand ist, der mit Haftstrafe bewehrt
ist.

Klar ist sie das.
Nur kommt an nicht in den Knast, ausser man wiederholt das
einige Male.

Hier hingegen sind die Rechtsordnungen ziemlich ähnlich, also was das Kriminalstrafrecht anbelangt. Wenn du das anders siehst, würden mich die entsprechenden Belege (nicht eigene Einbildungen) interessieren.

Hier in der Schweiz tobt zur Zeit ein ähnliche Debatte. Man
scheint hier eine weitere Verschärfung der Strafen als
Lösungsweg für dieses Problem zu sehen (Im Klartext: Entzug
der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme des Fahrzeugs bis hin zu
mehrjährigen Haftstrafen).

Das führt nur zu einer riminalisierung der Bevölkerung und zu
einer massiven abwehrhaltung und dem Suchen von illegalen
Auswegen.

Illegal kann nur ein Verstoß gegen ein Gesetz sein - also die Verkehrsübertretung selbst, nicht jedoch die Vollziehung eines Gesetzes (welches dem Unterworfenen ja vorher bekannt ist und der sich freiwillig dagegen gestellt hat). Eine Sanktion wegen eines Gesetzesverstoßes ist noch nicht per se unverhältnismäßig, sondern eine typische Rechtsfolge eines Gesetzesverstoßes. Sanktionen müssen übrigens so effektiv sein, dass ein Gesetz durchgesetzt werden kann und zwar gegen den Willen derer, die es nicht beachten wollen.

Gruß
Tom

Hi!

Die deutsche Manie, wegen jedem Kleinkram den Lappen
einzuziehen, bewegt sich da im selben Fahrwasser, nur nicht
auf ganz s schwachsinnigem Niveau.

Das Deutschland und übrigens auch Österreich zu den Ländern
mit den niedrigsten Verkehrsstrafen Europas gehören ist dir
schon klar oder??

Nein, denn das ist nicht wahr.
Ein Führerscheinentzug ist nie billig.
Oft bedeutet er den Verlust der Existenz.
Was kleinere Vergehen, also Falschparken und sehr geringe V-Übertretungen betrifft, gebe ich Dir jedoch recht.

Ich weiss nicht, ob Raserei
(ohne Unfall oder sonstigen Schaden) im Gegensatz dazu in D
überhaupt ein Straftatbestand ist, der mit Haftstrafe bewehrt
ist.

Klar ist sie das.
Nur kommt an nicht in den Knast, ausser man wiederholt das
einige Male.

Hier hingegen sind die Rechtsordnungen ziemlich ähnlich, also
was das Kriminalstrafrecht anbelangt. Wenn du das anders
siehst, würden mich die entsprechenden Belege (nicht eigene
Einbildungen) interessieren.

Ich muss wohl kaum belegen, dass man in D für 100 Km/h zu viel auf der AB NICHT ins Gefängnis kommt.
Die Strafe hierfür liegt eher bei 6 Monaten ohne Lappen und 500 Euro Strafe.

Hier in der Schweiz tobt zur Zeit ein ähnliche Debatte. Man
scheint hier eine weitere Verschärfung der Strafen als
Lösungsweg für dieses Problem zu sehen (Im Klartext: Entzug
der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme des Fahrzeugs bis hin zu
mehrjährigen Haftstrafen).

Das führt nur zu einer Kriminalisierung der Bevölkerung und zu
einer massiven abwehrhaltung und dem Suchen von illegalen
Auswegen.

Illegal kann nur ein Verstoß gegen ein Gesetz sein - also die
Verkehrsübertretung selbst, nicht jedoch die Vollziehung eines
Gesetzes (welches dem Unterworfenen ja vorher bekannt ist und
der sich freiwillig dagegen gestellt hat).

Richtig. Und?

Eine Sanktion wegen
eines Gesetzesverstoßes ist noch nicht per se
unverhältnismäßig, sondern eine typische Rechtsfolge eines
Gesetzesverstoßes.

Objection!
Sehr viele Sanktionen sind schlichtweg unverhältnismässig, wenn nicht sogar schwachsinnig, wie im hier diskutierten Fall.
Merke: trotz Niedergeschriebenem Gesetzestext ist es erlaubt, nachzudenken…

Sanktionen müssen übrigens so effektiv
sein, dass ein Gesetz durchgesetzt werden kann und zwar gegen
den Willen derer, die es nicht beachten wollen.

Das ist der Satz des Tages, ich danke Dir für diese erleuchtenden Worte…!

Grüße,

Mathias

Hallo!

Hier hingegen sind die Rechtsordnungen ziemlich ähnlich, also
was das Kriminalstrafrecht anbelangt. Wenn du das anders
siehst, würden mich die entsprechenden Belege (nicht eigene
Einbildungen) interessieren.

Ich muss wohl kaum belegen, dass man in D für 100 Km/h zu viel
auf der AB NICHT ins Gefängnis kommt.
Die Strafe hierfür liegt eher bei 6 Monaten ohne Lappen und
500 Euro Strafe.

Üblicherweise ist das woanders nicht anders, für eine Geschwindigkeitsübertretung per se kommt man nicht ins Gefängnis. Wenn du aber wegen 100km/h Geschwindigkeitsübertretung jemanden verletzt oder tötest, dann ist es durchaus möglich, dass du auch in D im Gefängnis landest.

Eine Sanktion wegen
eines Gesetzesverstoßes ist noch nicht per se
unverhältnismäßig, sondern eine typische Rechtsfolge eines
Gesetzesverstoßes.

Objection!
Sehr viele Sanktionen sind schlichtweg unverhältnismässig,
wenn nicht sogar schwachsinnig, wie im hier diskutierten Fall.
Merke: trotz Niedergeschriebenem Gesetzestext ist es erlaubt,
nachzudenken…

…das ist völlig richtig, aber es ist nicht erlaubt, das Gesetz zu mißachten. Rechtsanwendung und Rechtspolitik sind verschiedene Dinge, die du dauernd vermischt.

Nur deswegen, weil einem eine Sanktion ärgert, ist sie nicht unverhältnismäßig. Wenn ein Gesetz nur so durchgesetzt werden kann, indem man mit Führerscheinentzug droht, dann ist das sicher nicht unverhältnismäßig. Es ist in sich nicht schlüssig zu fordern, dass Sanktionen nur so gestaltet sein dürfen, dass ein Gesetz nicht durchgesetzt werden kann. Dann bräuchte man nämlich gleich gar keine Gesetze.

Sanktionen müssen übrigens so effektiv
sein, dass ein Gesetz durchgesetzt werden kann und zwar gegen
den Willen derer, die es nicht beachten wollen.

Das ist der Satz des Tages, ich danke Dir für diese
erleuchtenden Worte…!

Eigentlich ist das völlig logisch, sonst bräuchte man gar kein Gesetz, siehe oben.

Gruß
Tom

Mein Gott!!!

Das hab ich mir gedacht, dass irgenwer gleich wieder die Rassismuskeule auspackt!!!

Ich frage mich nur welchen Komplex manche Deutsch mit sich rumschleppen!

Wo bitteschön habe ich GEGEN die Zuwanderer polemisiert?

Es ist nun mal Fakt, dass wir in D. millionen „Neuer Mitbürger“ haben. (gefällt Dir das Wort besser!)
Und diese Leute fahren dann mit z.B. 40-50 Jahren zum ersten mal ein Auto. Dass die dann entsprechend übervorsichtig fahren ist eine Tatsache, die ich Urteilslos hier bemerkte!

Gruß,
celo

Alte Mühle läuft auch 200
Hallo, rOs

… weil meine alte Mühle eben
ein typisches Anfängerauto ist.
Ein Porsche Carrera kostet nur einen Bruchteil dessen was ich
zahlen muss.
…Währe das nicht auch bei Autos sinnvoll?

Das ist doch faktisch längst der Fall, wie Du selbst
beschreibst :wink: oder wie würdest Du Deine alte Mühle im
Vergleich zum Porsche anders beschreiben als „gedrosselt“.
Ausserdem dürfte die Sicherheit dadurch nicht gesteigert
werden - Du hast ja selbst weiter unten Dich über langsame
„Penner“ aufgeregt, die Dich angeblich zu vorschriftswidrigen
Überholmanövern förmlich gezwungen hätten.

Meine alte Mühle wird derzeit mit ca. 2000Euro gehandelt, läuft ca. 200 mit 134 PS. Das reicht für allerhand Sach und Personenschäden aus wenn da ein 18Jähriger drin sitzt!
Hätte ich mit 18 einen solchen Wagen gefahren, würde ich mich hier nun nicht mehr äußern können! :smile:

Hier in der Schweiz tobt zur Zeit ein ähnliche Debatte. Man
scheint hier eine weitere Verschärfung der Strafen als
Lösungsweg für dieses Problem zu sehen (Im Klartext: Entzug
der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme des Fahrzeugs bis hin zu
mehrjährigen Haftstrafen).

Höhere Strafen bringen nichts. Viele sind einfach mit 18 oder selbst mit 23 nicht reif genug eine solche Waffe zu steuern. (Dabei denke ich auch an mich selbst in diesem Alter)
Mit meiner 55PS-Gurke und einem schnellen Schutzengel habe ich diese Zeit ohne Unfall überlebt. Mein Bruder überredete mich damals keinen stärkeren Wagen zu kaufen. (das Geld fehlte auch ein bischen)

Gruß
R.

Gruß,
celo

Hallo!

Das hab ich mir gedacht, dass irgenwer gleich wieder die
Rassismuskeule auspackt!!!

Na ja, wenn du das so klar auflegst…

Ich frage mich nur welchen Komplex manche Deutsch mit sich
rumschleppen!

Ich habe erstens keinen Komplex und bin zweitens kein Deutscher.

Es ist nun mal Fakt, dass wir in D. millionen „Neuer
Mitbürger“ haben. (gefällt Dir das Wort besser!)
Und diese Leute fahren dann mit z.B. 40-50 Jahren zum ersten
mal ein Auto. Dass die dann entsprechend übervorsichtig fahren
ist eine Tatsache, die ich Urteilslos hier bemerkte!

Es ist erstens keine Tatsache, sondern deine Behauptung und zweitens auch noch eine äußerst unglaubwürdige Behauptung. Dass Millionen Zuwanderer in Deutschland erst mit 40-50 Jahren zum ersten mal in einem Auto sitzen kann ich mir nicht vorstellen. Mir ist auch nicht klar, warum 40-50 jährige ausländische Führerscheinneulinge anders fahren sollen als inländische.

Gruß
Tom

Hi

Das ist staatlich verordneter grober Unfug.
Eine Existenz zu vernichten, weil jemand folgenlos zu schnell
gefahren ist, ist abzulehnen.

Wieso? (Meiner Ansicht nach wäre im konkreten Fall eine bedingte Haftstrafe angemessen gewesen). 100 km/h zu schnell fährt man nicht aus Versehen sondern mit Vorsatz. Sollte etwas passieren ist das auch kein kleiner Unfall. Die (abstrakte) vorsätzliche Gefährdung anderer ist offensichtlich.
Ich denke, nach den Unfällen durch illegale Rennen in letzter Zeit wird man in D über kurz oder lang auch zu drastischeren Methoden greifen müssen. Wie belegt die Polizei ein illegales Rennen gerichtsfest? Objektives Merkmal ist wahrscheinlich einzig die deutlich überhöhten Geschwindigkeit. Keiner der Beteiligten wird so blöd sein und ein Rennen zugeben …

Bei der Diskssion sollte einem klar sein, dass die Verkehrsstrafen in D im europäischen Vergleich (berücksichtig man das Lohnniveau) eher gering sind. Von „Abzocke“ oder „Gängelung“ kann keine Rede sein.

Die deutsche Manie, wegen jedem Kleinkram den Lappen
einzuziehen, bewegt sich da im selben Fahrwasser, nur nicht
auf ganz s schwachsinnigem Niveau.

Wegen Kleinkram wird man den Lappen nicht los.

…Das führt nur zu einer riminalisierung der Bevölkerung und zu
einer massiven abwehrhaltung und dem Suchen von illegalen
Auswegen.
Strafe muss verhältnismässig sein.

Wie gesagt: mehr als 100 km/h ist kein Versehen (Und es war im konkreten Fall nicht das erste Mal)

Mein Auto könnt Ihr übrigens gerne haben. Gehört der Firma…

Deine Firma würde sich das Geld wieder von Dir holen.
Das Auto des Betreffenden war übrigens auch nur geleast …

Ciao R.

Warum verdrehst Du ständig alle Wörter und liest Dinge die nicht geschrieben wurden?

Willst Du diskutieren oder polemisieren?
Das ist einfach nur kindisch.

Schönen Gruß,
celo

Es ist erstens keine Tatsache, sondern deine Behauptung und
zweitens auch noch eine äußerst unglaubwürdige Behauptung.
Dass Millionen Zuwanderer in Deutschland erst mit 40-50 Jahren
zum ersten mal in einem Auto sitzen kann ich mir nicht
vorstellen. Mir ist auch nicht klar, warum 40-50 jährige
ausländische Führerscheinneulinge anders fahren sollen als
inländische.

Inländische 40-50-Jährige Führerscheinneulinge
gibts nicht.

Vielleicht Besoffene, die ihren Führerschein
neu machen muessen.

Gruss, Marco

Hi!

Das ist staatlich verordneter grober Unfug.
Eine Existenz zu vernichten, weil jemand folgenlos zu schnell
gefahren ist, ist abzulehnen.

Wieso? (Meiner Ansicht nach wäre im konkreten Fall eine
bedingte Haftstrafe angemessen gewesen).

Also eine Bewährungsstrafe?
Fände ich evtl. akzeptabel.

100 km/h zu schnell
fährt man nicht aus Versehen sondern mit Vorsatz. Sollte etwas
passieren ist das auch kein kleiner Unfall.

Fakt ist: es ist nichts passiert.

Die (abstrakte)
vorsätzliche Gefährdung anderer ist offensichtlich.

Abstrakt, richtig…

Ich denke, nach den Unfällen durch illegale Rennen in letzter
Zeit wird man in D über kurz oder lang auch zu drastischeren
Methoden greifen müssen.

Hat der Mann ein Rennen gefahren?
Wo ist der Link?

Wie belegt die Polizei ein illegales
Rennen gerichtsfest? Objektives Merkmal ist wahrscheinlich
einzig die deutlich überhöhten Geschwindigkeit. Keiner der
Beteiligten wird so blöd sein und ein Rennen zugeben …

Kein ahnung. Ich fahre keine Rennen und kenne niemanden, der das tut.

Bei der Diskssion sollte einem klar sein, dass die
Verkehrsstrafen in D im europäischen Vergleich (berücksichtig
man das Lohnniveau) eher gering sind. Von „Abzocke“ oder
„Gängelung“ kann keine Rede sein.

Das ist, wie gesagt, nicht wahr. Sieht man das gesamt Paket, also die zweifellos billigen Geldbussen UND die Führerscheinentzüge wegen schon sehr geringer Delikte, sieht das anders aus.

Die deutsche Manie, wegen jedem Kleinkram den Lappen
einzuziehen, bewegt sich da im selben Fahrwasser, nur nicht
auf ganz s schwachsinnigem Niveau.

Wegen Kleinkram wird man den Lappen nicht los.

„Kleinkram“ ist relativ, klar.
Ich denke, dass diese 3/10 Regel bei Abstandsdelikten Unsinn ist.
Ferner ist 161 bei einem Limit von 120 nachts auf trockener, freier Strecke oft auch locker drin und überhaupt kein Problem.
In anderen Ländern kostet das 400 Euro und fertig. Hier kostet es evtl. die Existenz.

…Das führt nur zu einer Kriminalisierung der Bevölkerung und zu
einer massiven Abwehrhaltung und dem Suchen von illegalen
Auswegen.
Strafe muss verhältnismässig sein.

Wie gesagt: mehr als 100 km/h ist kein Versehen (Und es war im
konkreten Fall nicht das erste Mal)

Knast ist dennch nciht verhältnismässig.
Warum nicht den Wagen einziehen?
Er kann sich ja dann einen neuen kaufen und wird dann wohl besser darauf aufpassen.

Mein Auto könnt Ihr übrigens gerne haben. Gehört der Firma…

Deine Firma würde sich das Geld wieder von Dir holen.
Das Auto des Betreffenden war übrigens auch nur geleast …

Wie auch immer, ich fahre ja auch nicht 100 Km/h zu schnell und in der Schweiz setze ich den Tempomaten auf 110.
Mir geht es um die Verhältnismässigkeit, welche in solchen Fällen mit Knast sicherlich nicht mehr gewahrt ist.

Grüße,

Mathias

hi!

Hier hingegen sind die Rechtsordnungen ziemlich ähnlich, also
was das Kriminalstrafrecht anbelangt. Wenn du das anders
siehst, würden mich die entsprechenden Belege (nicht eigene
Einbildungen) interessieren.

Ich muss wohl kaum belegen, dass man in D für 100 Km/h zu viel
auf der AB NICHT ins Gefängnis kommt.
Die Strafe hierfür liegt eher bei 6 Monaten ohne Lappen und
500 Euro Strafe.

Üblicherweise ist das woanders nicht anders, für eine
Geschwindigkeitsübertretung per se kommt man nicht ins
Gefängnis. Wenn du aber wegen 100km/h
Geschwindigkeitsübertretung jemanden verletzt oder tötest,
dann ist es durchaus möglich, dass du auch in D im Gefängnis
landest.

Das ist o.k. und nicht der Punkt.
Hier ist nichts passiert, Knast ist daher unverhältnismässig.

Eine Sanktion wegen
eines Gesetzesverstoßes ist noch nicht per se
unverhältnismäßig, sondern eine typische Rechtsfolge eines
Gesetzesverstoßes.

Objection!
Sehr viele Sanktionen sind schlichtweg unverhältnismässig,
wenn nicht sogar schwachsinnig, wie im hier diskutierten Fall.
Merke: trotz Niedergeschriebenem Gesetzestext ist es erlaubt,
nachzudenken…

…das ist völlig richtig, aber es ist nicht erlaubt, das
Gesetz zu mißachten. Rechtsanwendung und Rechtspolitik sind
verschiedene Dinge, die du dauernd vermischt.

…weil beide Themen untrennbar miteinander verbunden sind.

Nur deswegen, weil einem eine Sanktion ärgert, ist sie nicht
unverhältnismäßig. Wenn ein Gesetz nur so durchgesetzt werden
kann, indem man mit Führerscheinentzug droht, dann ist das
sicher nicht unverhältnismäßig. Es ist in sich nicht schlüssig
zu fordern, dass Sanktionen nur so gestaltet sein dürfen, dass
ein Gesetz nicht durchgesetzt werden kann. Dann bräuchte man
nämlich gleich gar keine Gesetze.

Das habe ich nciht gefordert.
Ich fordere Verhältnismässigkeit.

Sanktionen müssen übrigens so effektiv
sein, dass ein Gesetz durchgesetzt werden kann und zwar gegen
den Willen derer, die es nicht beachten wollen.

Das ist der Satz des Tages, ich danke Dir für diese
erleuchtenden Worte…!

Eigentlich ist das völlig logisch, sonst bräuchte man gar kein
Gesetz, siehe oben.

Ach nee…

Welchen „Effekt“ erhoffst Du Dir denn von dieser Art Sanktionen?
Ein Volk von kriminellen?
Eine „effektive“ Sanktion sind hier m.E. nur drakonische Geldstrafen, dahier die existenzvernichtenden Neben"effekte" nicht so stark auftreten wie bei Führerscheinentzügen und Gefängnisstrafen.
Die Grenze hier wäre für mich 0,5 o/oo und / oder Personenschäden.

Grüße,

Mathias

Hallo!

…das ist völlig richtig, aber es ist nicht erlaubt, das
Gesetz zu mißachten. Rechtsanwendung und Rechtspolitik sind
verschiedene Dinge, die du dauernd vermischt.

…weil beide Themen untrennbar miteinander verbunden sind.

Verbunden natürlich, genauso wie Recht und Philosophie und Wirtschaft etc. verbunden sind, aber nicht vermischt. Du versuchst aus rechtspolitischen Motiven ein Recht auf Gesetzesübertretung herzuleiten - und das ist einfach nicht möglich (und außerdem kraß demokratiefeindlich) und ganz allgemein hat Verhältnismäßigkeit etwas mit dem geringsten Mittel zu tun. Können nur drakonische Strafen die Einhaltung eines (verfassungskonformen wohlgemerkt) Gesetzes bewirken, dann sind diese einmal grundsätzlich nicht unverhältnismäßig. Zu fordern, Sanktionen sollen so niedrig sein, dass ein Gesetz nicht durchgesetz werden kann, bedeutet zu fordern, dass ein Gesetz kein Gesetz sein soll.

Gruß
Tom

Hi!

…das ist völlig richtig, aber es ist nicht erlaubt, das
Gesetz zu mißachten. Rechtsanwendung und Rechtspolitik sind
verschiedene Dinge, die du dauernd vermischt.

…weil beide Themen untrennbar miteinander verbunden sind.

Verbunden natürlich, genauso wie Recht und Philosophie und
Wirtschaft etc. verbunden sind, aber nicht vermischt. Du
versuchst aus rechtspolitischen Motiven ein Recht auf
Gesetzesübertretung herzuleiten - und das ist einfach nicht
möglich (und außerdem kraß demokratiefeindlich) und ganz
allgemein hat Verhältnismäßigkeit etwas mit dem geringsten
Mittel zu tun. Können nur drakonische Strafen die Einhaltung
eines (verfassungskonformen wohlgemerkt) Gesetzes bewirken,
dann sind diese einmal grundsätzlich nicht unverhältnismäßig.
Zu fordern, Sanktionen sollen so niedrig sein, dass ein Gesetz
nicht durchgesetz werden kann, bedeutet zu fordern, dass ein
Gesetz kein Gesetz sein soll.

Wie gesagt, das habe ich nicht gefordert. Ich habe verhältnismässige Sanktionen gefordert.
„Verhältnismässig“ bedeutet keineswegs, die geringstmögliche Sanktion auszusprechen, sondern eben eine realistische.

Ferner geht es hier nicht um einen Versuch, Gesetzesbrüche zu legalisieren, sondern eine realistische Auslegung bzw. Anpassung der aktuellen Regeln zu diskutieren.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Ferner geht es hier nicht um einen Versuch, Gesetzesbrüche zu
legalisieren, sondern eine realistische Auslegung bzw.
Anpassung der aktuellen Regeln zu diskutieren.

Wenn im Ortsgebiet 50km/h Höchstgeschwindigkeit gelten, dann sind es 50km/h - das ist ein eindeutiges und unstrittiges Auslegungsergebnis.

Gesetzesauslegung an Hand von rechtspolitischem Wunschdenken ist hingegen methodenwidrig und unzulässig - liegt eigentlich auf der Hand.

Über eine Änderung des Gesetzes selbst kann man natürlich diskutieren, wobei ich persönlich hier keinen Handlungsbedarf erkennen kann.

Gruß
Tom