ich arbeite in einer Firma, wo ich ab und zu mit einer Flex arbeiten soll. Daher möchte ich mich über die Sicherheitsregeln im Umgang mit dem Trennschleifer informieren.
Ich habe erfahren, dass die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften wohl gewissermassen die „offiziellen“ Regeln für das sichere Arbeiten bieten sollen. Deswegen habe ich im Internet danach gesucht. Auf der Homepage
http://pr-o.info/bc/asd/0_struktur/bgv/BGV.htmstehen die offiziellen UVVs. Da habe ich aber vergeblich nach dem Trennschleifer gesucht. Ich würde gerne wissen, wo man die „offiziellen“ Sicherheitsvorschriften für das Arbeiten mit dem Trennschleifer finden kann.
Würden Sie mir dabei bitte helfen ?Mit freundlichem Gruß
canuma
ich arbeite in einer Firma, wo ich ab und zu mit einer Flex
arbeiten soll. Daher möchte ich mich über die
Sicherheitsregeln im Umgang mit dem Trennschleifer
informieren.
Sehr gut!
Dein Meister/Vorarbeiter/Ausbilder wird dich einweisen!
Ich habe erfahren, dass die sogenannten
Unfallverhütungsvorschriften wohl gewissermassen die
„offiziellen“ Regeln für das sichere Arbeiten bieten sollen.
Das ist richtig…dort wirst du aber keine detailierten Informationen über den Vorgang des „Flexens“ finden.
Ich würde gerne wissen, wo man die
„offiziellen“ Sicherheitsvorschriften für das Arbeiten mit dem
Trennschleifer finden kann.
Das beantwortet dir dein Meister/Vorarbeiter/Ausbilder!
Ansonsten gibt es einige Grundregeln:
Schutzbrille und Gehörschutz tragen!!!
Scheibenschutz muss montiert sein
für die anstehende Arbeitsaufgabe muss die geeignete Scheibe montiert sein
Gehäuse und Kabel dürfen nicht beschädigt sein und BGV A3 Prüfung sollte aktuell
sein
Hier trifft der mentale Aspekt aber ganz besonders zu.
Ich kenne nicht Wenige, die regelrecht Angst davor haben und sich davor drücken, wo sie können, eine solche Maschine (im Beruf) benutzen zu müssen, wo es eigentlich unumgänglich ist.
tut mir leid, dass ich erst so spät antworte. Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Sorry, ich habe im Moment zu wenig Zeit. Wenn es wieder mehr Luft gibt, dann kann ich noch einmal recherchieren. Also ich interessiere mich dafür, in wie fern die Vorgänge speziell beim Trennschleifen gesetzlich festgelegt sind. In unserer Zeit ist doch alles bürokratisiert. Wenn man eine Gurke verkaufen will, wird einem gesagt, in welchem Winkel die Gurke über eine bestimmte Länge gekrümmt sein darf
Genauso vermute ich, dass einem Unternehmer oder einer Firma vorgegeben ist, was bei einer Einweisung in das Trennschleifen an Sicherheitshinweisen gesagt werden muss. Ich denke, da gibt es eine Liste ähnlich der, die angus_67 genannt hat. Ich möchte wissen, wo das niedergeschrieben ist. Wenn ich Zeit habe, fange ich zuerst an, den Hinweis von Markus auf die Berufsgenossenschaften zu studieren.