Unfallvers.: Absicherung Schlaganfall, Infarkt

Hallo,

ich möchte eine Unfallversicherung abschließen, da ich keine vernünftige BU-Versicherung bekomme.

In einer habe ich eine Absicherung gegen „Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall“ gefunden. Das finde ich sehr interessant!

Ist dies vernünftig oder irgendein verklausulierter Ausschluss?

Gruss
Jonas

Hallo Jonas,

ohne die genauen Bedingungen wird man die Frage nicht beantworten können. Eine „de Luxe-UV“ versichert aber sogar diese beiden Krankheiten als Unfall. Das ist interessant.

Viele Grüße,
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In einer habe ich eine Absicherung gegen „Unfälle durch
Herzinfarkt oder Schlaganfall“ gefunden. Das finde ich sehr
interessant!

Ich auch!

Ist dies vernünftig oder irgendein verklausulierter
Ausschluss?

Es klingt vernünftig. Einen Ausschluss kann ich nicht herauslesen, aber Du solltest in der Tat die Bedingungen genau lesen.

Hallo Jonas,

In einer habe ich eine Absicherung gegen „Unfälle durch
Herzinfarkt oder Schlaganfall“ gefunden. Das finde ich sehr
interessant!

es handelt sich hierbei um eine sinnvolle Erweiterung des Unfallbegriffes. Denn entsprechend den „Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen“ liegt ein Unfall nur vor, wenn die versicherte Person durch ein

  • plötzlich

  • von außen

  • auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)

  • unfreiwillig

  • eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Und ein Schlaganfall oder Herzinfarkt wirkt eben nicht von außen und wäre deshalb ohne eine diesbezügliche Erweiterung nicht versichert. Vergleiche hierzu auch den Artikel „Tipps zur Unfallversicherung“ unter http://www.4.am/Versicherung/Versicherung/Tipps_zur_…

Inzwischen gibt es aber mehrere Gesellschaften, die einen Tarif mit dieser Erweiterung anbieten, so daß Du Dir einen guten und preiswerten Tarif auswählen kannst.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd

Richtigstellung
Liebe Leser,

beim Lesen meines vorangegangenen Beitrags könnte man zu dem Schluß kommen, daß auch direkte Gesundheitsschädigungen infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls mitversicherbar seien. Dies ist natürlich nicht der Fall!

Ich möchte mich deshalb dahingehend korrigieren, daß sich diese Erweiterung bedingungsgemäß nur auf Unfälle bezieht, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht wurden.

Gerd

Richtig verstanden?
hallo,

vielen herzlichen Dank für die bisherigen Antworten!

Wenn ich es nach dem hier Gesagten richtig verstehe, wäre man mit der Klausel „Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall“ wie folgt abgesichert:

  • ich sitze in meiner Wohnung und bekomme einen Schlaganfall: Es gibt nix!

  • ich fahre Auto, habe einen kleinen Verkehrsunfall, erleide einen Schock und daraufhin einen Schlaganfall: Nur für diesen Fall zahlt die Versicherung

Ist das so richtig interpretiert?
Dann wäre der Zusatz glaube ich aber nicht so sinnvoll…

Besten Dank!
Jonas

Nein
Hallo Jonas,

Wenn ich es nach dem hier Gesagten richtig verstehe, wäre man
mit der Klausel „Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall“
wie folgt abgesichert:

  • ich sitze in meiner Wohnung und bekomme einen Schlaganfall:
    Es gibt nix!

Richtig!

  • ich fahre Auto, habe einen kleinen Verkehrsunfall, erleide
    einen Schock und daraufhin einen Schlaganfall: Nur für diesen
    Fall zahlt die Versicherung
    Ist das so richtig interpretiert?

Nein, anders herum! Die Erweiterung ist wichtig, falls die versicherte Person z.B. Auto fährt, dabei einen Herzinfarkt erleidet und infolgedessen verunglückt.

Viele Grüße

Gerd

Ich wage mal zu fragen, wie wahrscheinlich Unfälle als Folgen von internistischen bzw. neurologischen Störungen sind? Eine etwaige nicht unfallbedingte Folgen dieser Erkrankungen ist nicht abgesichert!

Prinzipiell halte ich aber eune Unfallversicherung für sinnvoll!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]