ohne die genauen Bedingungen wird man die Frage nicht beantworten können. Eine „de Luxe-UV“ versichert aber sogar diese beiden Krankheiten als Unfall. Das ist interessant.
Viele Grüße,
Andreas
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In einer habe ich eine Absicherung gegen „Unfälle durch
Herzinfarkt oder Schlaganfall“ gefunden. Das finde ich sehr
interessant!
es handelt sich hierbei um eine sinnvolle Erweiterung des Unfallbegriffes. Denn entsprechend den „Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen“ liegt ein Unfall nur vor, wenn die versicherte Person durch ein
plötzlich
von außen
auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Und ein Schlaganfall oder Herzinfarkt wirkt eben nicht von außen und wäre deshalb ohne eine diesbezügliche Erweiterung nicht versichert. Vergleiche hierzu auch den Artikel „Tipps zur Unfallversicherung“ unter http://www.4.am/Versicherung/Versicherung/Tipps_zur_…
Inzwischen gibt es aber mehrere Gesellschaften, die einen Tarif mit dieser Erweiterung anbieten, so daß Du Dir einen guten und preiswerten Tarif auswählen kannst.
beim Lesen meines vorangegangenen Beitrags könnte man zu dem Schluß kommen, daß auch direkte Gesundheitsschädigungen infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls mitversicherbar seien. Dies ist natürlich nicht der Fall!
Ich möchte mich deshalb dahingehend korrigieren, daß sich diese Erweiterung bedingungsgemäß nur auf Unfälle bezieht, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht wurden.
Wenn ich es nach dem hier Gesagten richtig verstehe, wäre man
mit der Klausel „Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall“
wie folgt abgesichert:
ich sitze in meiner Wohnung und bekomme einen Schlaganfall:
Es gibt nix!
Richtig!
ich fahre Auto, habe einen kleinen Verkehrsunfall, erleide
einen Schock und daraufhin einen Schlaganfall: Nur für diesen
Fall zahlt die Versicherung
Ist das so richtig interpretiert?
Nein, anders herum! Die Erweiterung ist wichtig, falls die versicherte Person z.B. Auto fährt, dabei einen Herzinfarkt erleidet und infolgedessen verunglückt.
Ich wage mal zu fragen, wie wahrscheinlich Unfälle als Folgen von internistischen bzw. neurologischen Störungen sind? Eine etwaige nicht unfallbedingte Folgen dieser Erkrankungen ist nicht abgesichert!
Prinzipiell halte ich aber eune Unfallversicherung für sinnvoll!
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