Mich interessiert die Frage wie eine Unfallversicherung beim Ableben eines Versicherten entscheidet ob dessen Tod willentlich oder durch einen Unfall eintrat.
z.B. wird ein älterer Herr beim überqueren eines Bahngleises von einem Zug erfasst und kommt dabei zu Tode. Die Versicherung zahlt nicht weil sie glaubt das er freiwillig aus dem Leben schied.
Wie kann die Versicherung das einfach so behaupten? Sind in diesem Entscheidungsprozess unabhängig Stellen involviert? Welche Möglichkeiten hätten die Hinterbliebene die Versicherung zu einer Zahlung zu bewegen?
MfG
xrax
Zunächst ist fraglich wie der Unfallhergang beschrieben wurde. Ich gehe davon aus, dass nach dem Unfall auch ein Bericht durch die Polizei und durch einen Gutachter/Sachverständigen verfasst wurde. Ich denke eine Akteneinsicht kann da helfen. Wenn Gutachter/Sachverständiger und der Polizeibericht in der Ermittlung von einem Suizid ausgeht ist es wirklich schwierig anzufechten.
In solche einem Falle würde ich einen Rechtsanwalt einschalten und Akteneinsicht fordern.
Viele Grüße
Andreas
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