Unfallvers.: Welche Leistungen wählen?

Hallo,

ich habe mir jetzt eine Unfallversicherung herausgesucht. Könnt ihr bitte mal einen kritischen Blick auf meine Absicherung werfen?

Ziel: Ich möchte insbesondere für den Fall, dass es „richtig dicke“ kommt, abgesichert sein. Wenn fast nix mehr geht.

BU möchte ich nicht, da bei mir aus gesundheitlichen Gründen zu viele Ausschlüsse dabei sind und dies zu teuer wird.
Die Unfallvers. soll dieses Loch jedoch absichern.

Der von mir ausgewählte Versicherungsschutz:
Grundsumme 100.000
Progression 500 %
alles andere Leistungen = 0 (Unfalltod, Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung)

Unfalltod möchte ich nicht absichern, da Single,
Unfallrente und Übergangsleistung nicht, da ich das Kapital, das ich aus der Grundsummer erhielte auch verrenten kann.
Krankenhaustagegeld halte ich nicht für erforderlich.

Noch eine wichtige Frage für mich wäre:

Es ist doch korrekt, dass einmalige Kapitalleistungen auch schon bei Teilinvalidität gezahlt werden, oder? Also auch bei weniger als 50% (so nur bei der Unfallrente). Das ist auch ein Grund weshalb ich die Unfallrente nicht möchte.

Besten Dank!

Jonas

Der von mir ausgewählte Versicherungsschutz:
Grundsumme 100.000
Progression 500 %

oK

alles andere Leistungen = 0 (Unfalltod, Unfallrente,
Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung)

Die Todesfallleistung (auch bei Invalidität) und die Übergangsleistung werden sofort ausgezahlt. Mit der Auszahlung der Invaliditätssumme kann es Monate dauern. Deswegen würde ich auch eine Todesfallleistung abschließen, die kostet fast nichts und steht fast sofort zur Verfügung.

Es ist doch korrekt, dass einmalige Kapitalleistungen auch
schon bei Teilinvalidität gezahlt werden, oder? Also auch bei
weniger als 50%

Ja, das ist korrekt. Eine private Unfallversicherung leistet ab 1 % Invalidität.

Grund weshalb ich die Unfallrente nicht möchte.

Wenn Du aufgrund von Vorerkrankungen keine BU bekommst würde ich mir das nochmal überlegen. Dann hast Du wenigestens einen Teil des BU-Risikos abgedeckt.

Eine Unfallversicherung ohne Todesfallsumme (=Übergangsleistung) macht wenig Sinn. Bis der Grad einer evtl. Invalidität festgestellt ist, vergeht u.U. 1 Jahr. Im Zweifelsfall benötigst Du aber kurzfristig
relativ viel Geld - z.B. für einen Umzug, für den Umbau der Wohnung
etc. …

Zur Versicherungshöhe lässt sich nichts sagen, da ich Deine persönlichen Verhältnisse nicht kenne.

Du solltest im Zweifelsfall von den Zinsen aus der geleisteten Zahlung
existieren können. Hierbei sollte Dein Nettogehalt und evtl. andere Leistungen z.B.vom Rententräger berücksichtigt werden.

Ferner sind die Bedingungen, wie bei allen Versicherungen, wichtig.

Leistet Die Versicherung auch nach Unfällen bei denen u.U. Alkohol im Spiel war? …nach Lebensmittelvergiftungen, Schwimmunfällen, nach Operationen, etc. etc. etc.

Von Unfallversicherungen mit monatlicher Rente rate ich ab.

Je nach Deiner Situation würde ich lieber eine höhere Grundsumme wählen und eine Progression mit 225%

MfG

BU möchte ich nicht, da bei mir aus gesundheitlichen Gründen
zu viele Ausschlüsse dabei sind und dies zu teuer wird.
Die Unfallvers. soll dieses Loch jedoch absichern.

Der von mir ausgewählte Versicherungsschutz:
Grundsumme 100.000
Progression 500 %
alles andere Leistungen = 0 (Unfalltod, Unfallrente,
Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung)

Unfalltod möchte ich nicht absichern, da Single,
Unfallrente und Übergangsleistung nicht, da ich das Kapital,
das ich aus der Grundsummer erhielte auch verrenten kann.
Krankenhaustagegeld halte ich nicht für erforderlich.

Noch eine wichtige Frage für mich wäre:

Es ist doch korrekt, dass einmalige Kapitalleistungen auch
schon bei Teilinvalidität gezahlt werden, oder? Also auch bei
weniger als 50% (so nur bei der Unfallrente). Das ist auch ein
Grund weshalb ich die Unfallrente nicht möchte.

Besten Dank!

Jonas

Todesfall
Hi,

besten Dank fürs Erste.

Habe ich da einen Denkfehler oder was verstehe ich nicht:
Bei Tod bin ich tot. Da ich keine Angehörigen habe, die ich absichern möchte, wo liegt dann der Sinn?
Oder gibt es Geld auf den Todesfall auch wenn man noch lebt?
Sorry, klingt komisch, verstehe ich aber leider überhaupt nicht.

Soll man sich dann gegen Todesfall absichern?
Oder besser die Übergangsleistung?
(da beides anscheinend sofort gezahlt wird).

Wo liegt dabei der Unterschied?

Besten Dank!
Etwas verwirrt …
Jonas

Hallo

Bei Tod bin ich tot. Da ich keine Angehörigen habe, die ich
absichern möchte, wo liegt dann der Sinn?

in dem Vorschuß aus der invaliditäsleistung in höhe des todesfallkapitals.

Oder gibt es Geld auf den Todesfall auch wenn man noch lebt?

s.o.

Soll man sich dann gegen Todesfall absichern?

gehört nach der invalidität zu den wichtigsten leistungsarten der uv.

Oder besser die Übergangsleistung?
(da beides anscheinend sofort gezahlt wird).

hm … ich habe leider keine marktkenntnis aber die bedingungen, die ich kenne, besagen, daß es übergangsleistung erst nach 3 monaten gibt und der vorschuß aus der invalidität in höhe des todesfallkapitals erst nach 6 monaten.

Wo liegt dabei der Unterschied?

  1. am auszahlungszeitpunkt
  2. am preis. übergangsleistung ist verflucht teuer und man ist imho mit tod besser dran. aber das kann auch geschmackssache sein.

Besten Dank!
Etwas verwirrt …

np
ich hoffe ich konnte helfen
gruß snake

Leider immer noch unklar: Unfalltod
Hi,

also, wenn ich das jetzt richtig verstehe, wird ein Vorschuss durch die Höhe des abgesicherten Todesfallrisikos begrenzt (obwohl nach meinem Verständnis Tod mit Vorschuss nichts zu tun hat). Ist das so korrekt?

Ist die Zahlung des Vorschusses (nicht bei Tod, sondern nur bei Teilinvalidität) auch noch abhängig von dem Grad der Invalidität?
Oder bedeutet Absicherung des Todesfallrisikos immer Vorschuss, also auch bei 2% Invalidität wg. Zeh „ab“?

Ist diese Sach logisch erklärbar oder diese Koppelung von Tod und Vorschusss von der Versicherungswirtschaft willkürlich festgelegt?

Besten Dank für EURE ALLER GEDULD bei meinen hartnäckigen Fragen!!!

Liebe Grüße
Jonas

Hi,

also, wenn ich das jetzt richtig verstehe, wird ein Vorschuss
durch die Höhe des abgesicherten Todesfallrisikos begrenzt
(obwohl nach meinem Verständnis Tod mit Vorschuss nichts zu
tun hat). Ist das so korrekt?

Richtig, Vorschiss max. Todesfallsumme und richtig eigentlich hängen diese Punkte (zumindest kausal) nicht zusammen!

Ist die Zahlung des Vorschusses (nicht bei Tod, sondern nur
bei Teilinvalidität) auch noch abhängig von dem Grad der
Invalidität?

Wenn die Todesfalsumme bzw. der Vorschuss bspw. 10% der Grundsumme sind und die mutmaßliche Inv. 1% ist, wirst Du nicht die volle Summe als Vorschuss erhalten. Der Vorschuss wird „angemessen“ sien.

Oder bedeutet Absicherung des Todesfallrisikos immer
Vorschuss, also auch bei 2% Invalidität wg. Zeh „ab“?

Der Vorschuss wird nicht höher als die zu erwartenden Inv. sein.

Ist diese Sach logisch erklärbar oder diese Koppelung von Tod
und Vorschusss von der Versicherungswirtschaft willkürlich
festgelegt?

Aus meiner Sicht ein eindeutiges ja!

Gruß
CM

Hallo Jonas,

also, wenn ich das jetzt richtig verstehe, wird ein Vorschuss
durch die Höhe des abgesicherten Todesfallrisikos begrenzt
(obwohl nach meinem Verständnis Tod mit Vorschuss nichts zu
tun hat). Ist das so korrekt?

Das ist korrekt und die Erklärung auch ganz einfach. In den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen steht nämlich u.a.:
„Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.“

Deswegen zahlen Versicherungen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall einen Vorschuß nur bis zu einem Betrag, den sie auch bei Tod der versicherten Person zahlen müßten.

Oder bedeutet Absicherung des Todesfallrisikos immer
Vorschuss, also auch bei 2% Invalidität wg. Zeh „ab“?

Die Vorschuß-Regelung gilt natürlich nur bei den wirklich schweren Fällen. Bei einem z.B. 10%igen Invaliditätsgrad wird es schwer werden, den Bedarf eines Vorschusses zu begründen!

Mit freundlichen Grüßen

Gerd

Vielen Dank !
Hallo,

euch allen vielen Dank!

Jetzt habe ich es kapiert und mit dem Hinweis auf die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen („Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.“) erscheint mir das jetzt auch logisch verständlich!

Alles Gute
Jonas