Unfallversichert über Eltern auch wenn verheiratet

Hallo Mitglieder,
ich befinde mich noch in der Ausbildung, bin also noch über meine Eltern unfallversichert.
Nun heirate ich in 2Wochen. Bleibt der Versicherungsschutz über meine Eltern bestehen?

Hallo,

in der Unfallversicherung ist es in der Regel, anders als z. B. in der Haftplfichtversicherung möglich, weiterhin über die Eltern versichert zu bleiben. Für die Versicherungssummen und das Risiko jeder einzelnen Person wird ja auch ein separater Beitrag gezahlt.

Ob das im vorliegenden Fall auch so ist, sollte durch einen Blick in die Vertragsbedingungen zweifelsfrei geklärt werden. Abweichungen können immer wieder mal vorkommen und sollten dann besser bekannt sein.

Gruß

A. Haid

Hallo Mitglieder,
ich befinde mich noch in der Ausbildung, bin also noch über
meine Eltern unfallversichert.
Nun heirate ich in 2Wochen. Bleibt der Versicherungsschutz
über meine Eltern bestehen?

Hallo Maria,

verstehe Deine Frage nicht so ganz?
Geht es um die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen Deiner Ausbildung oder um eine private Unfallversicherung?

Deine Unfallversicherung im Rahmen Deiner Ausbildung läuft ja über Deinen Arbeitgeber, dieser ist über die Berufsgenossenschaft abgesichert.

Wenn es sich um eine private Unfallversicherung handelt ruf doch mal bei denen an, ich denke daß eine Familienunfallversicherung nur für im Haushalt lebende Familienmitglieder gilt, wenn Du also einen eigenen Haushalt hast wäre es sinnvoll daß Du Dich mit Deinem Mann zusammen selber unfallversichern tust.

Bezüglich der Krankenversicherung hast Du als Ehefrau Anspruch auf Familienversicherung bei Deinem Mann und umgekehrt, wenn einer von Euch beiden weniger als 400 Euro verdienen tut, diese wäre beitragsfrei.
Dies gilt aber im Rahmen der Ausbildung nicht, nur für Zeiten wo Du nicht arbeiten tust und auch keine Einnahmen über 400 Euro hast.

Wünsche Dir schonmal jetzt meine herzlichsten Glückwünsche zu Hochzeit !!!

Gruß Jochen

  • Sofa Siemens-Betriebs-Krankenkasse -

Hallo,

ich würde per Ferndiagnose weder bestätigen, dass Sie während Ausbild (noch) über Ihre Eltern versichert, wie den zweiten Fall. Denn: die Bedingungen unter denen jemand im Unfallvers.-Vertrag mitversichert ist oder nicht, sind sehr unterschiedlich. Hier hilft nur eines: in die Bedingungen des konkreten Vertrags schauen und nachlesen. Oder den Vermittler / Betreuer dieses Vertrags befragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Maria,

wenn deine Eltern eine private Unfallversicherung für dich abgeschlossen haben, musst du der Versicherung eventuell deinen neuen Nachnamen mitteilen.
Ansonsten bist du weiterhin so versichert, wie bisher.

Vielleicht solltest du den Schutz, den du zur Zeit hast, überprüfen lassen (ob er noch so gewollt ist)

Lieben Gruss und eine schöne Hochzeit!!!

Maréen

Hallo,

Unfallversichert kann man immer über die Eltern bleiben! Aber meistens stellt sich die Frage ob man da auch richtig versichert ist da oftmals nur Kinderunfallvers. abgeschlossen wurden die aber fürs Berufsleben und für eine Familie nicht ausreichen!!!

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

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Kann ich leider nicht sagen. Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen.

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Guten Morgen Maria,
leider befinde ich mich noch in der Ausbildung und kann Dir somit keine 100% Antwort liefern.
Die verschiedenen Gesellschaften haben unterschiedliche Tarifbestimmungen,d.h. es gibt Versicherungen bei denen man bis ende der Ausbildung im Vertrag mitversichert ist und andere die ab 16 oder 18 Jahren enden bzw. durch höhere Beiträge bestehen bleiben,oder bei gleichen Beitrag die Versicherungssumme niedriger ausfällt.
Ich würde einfach im Vertrag nachsehen bzw. bei der Versicherung nachfragen.Hoffe das ich Dir etwas helfen konnte.
grüße
michael

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Guten Morgen,
habe jetzt noch bei einer Versicherung nachgefragt, es ändert sich nichts am Versicherungsschutz, man sollte aber die Namensänderung angeben.
mfg
Michael

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Hallo und guten Tag liebe/r Unbekannte/r,

es ist nicht so, dass Ihre Fragen nicht zu beantworten sind. Im Gegenteil, es liegt sogar ein gewisser Reiz in dem Thema, die Fragen Punkt für Punkt auseinanderzunehmen und aufzubröseln.
Es ist einfach gesagt: die Form und Art der E-Mail. Ich möchte das hier noch einmal mit allem Nachdruck erklären, ich werde keine anonymen Anfragen mehr beantworten. Wenn der oder die Fragesteller meinen nicht, einmal die primitivsten höflichsten Umgangsformen einhalten zu müssen, bin ich nicht der richtige Ansprechpartnern.

Bitte haben Sie Verständnis für meine ablehnende Haltung.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck

_______________________________________________________
Heydeck & Partner

  • Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
    Hellegrund 28
    31195 Lamspringe - Niedersachsen -
    Tel.: 05183 - 2187
    Fax: 05183 - 5463
    E-Mail: [email protected]
    Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Industrie und Handelskammer Hannover,
    Schiffgraben 49, 30175 Hannover
    Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95

Schlichtungsstellen.
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken und Pflegeversicherung,
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

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Hallo,

leider kann ich im Detail nichts dazu sagen, da mein Fachgebiet die „gesetzliche“ Unfallversicherung ist.

Sorry

Gruß
Andreas Scherber