Hallo @all,
ich habe mal eine Frage zu einer Unfallversicherung.
In dem kleingedruckten den sogenannten „Verbraucherinformationen zur Unfallversicherung“ habe ich gerade den Punkt -Tagegeld- gelesen.
Darin steht: „Tritt durch ein Unfall Arbeitsunfähigkeit ein, so wird für die Dauer der ärztlichen Feststellung und entsprechend der Beeinträchtigung der vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt.“
Meine Frage ist nun, spricht das für die Lohnfortzahlung ab dem 43. Tag die von der Versicherung getragen wird oder ist das wieder was ganz anderes?
Bsp. Wenn ein Unfall passiert und man ist länger als sechs Wochen in ärztlicher Behandlung wird dann mit diesem Satz die Lohnfortzahlung garantiert?!?
Vielen Dank für Eure Gedanken und Hilfe.
Gruß
Ricola7
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Meine Frage ist nun, spricht das für die Lohnfortzahlung ab
dem 43. Tag
Ich verstehe den Satz so, dass Du ab dem 1. Tag der unfallbedingten, ärztlich festgestellten AU den versicherten Tagessatz erhälst. Da es sich hier nicht um eine Krankenversicherung handelt, muss die Unfallversicherung sich nicht an die 6-Wochen Frist halten.
Hallo,
zuallererst muss in Deinem Vertrag die Leistungsart „Tagegeld“ überhaupt versichert sein. Die Bedingungen sind allgemein gehalten, so dass der Passus auch drin steht, wenn gar kein Tagegeld vereinbart ist.
Dann ist das aber eine vertragliche Vereinbarung zwischen Dir und dem Versicherungsunternehmen und hat mit gesetzlicher Lohnfortzahlung nichts zu tun. Diese läuft davon unabhängig.
Viele Grüße
Andreas
Guten Tag ricola,
so wie Herr Berger es gesagt hat, sollten Sie zuerst einmal prüfen,
was für Sie zutrifft. Das „Kleingedruckte“, von dem Sie sprechen,
sind die sogenannten Unfallversicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrundeliegen. Entscheidend ist aber zunächst, welche Leistungen Sie
in welcher Höhe vereinbart haben. Das steht meistens auf der ersten Seite Ihres Versicherungsscheines (sog. Police). Nur wenn dort die
versicherte Leistung „Tagegeld“ (nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Unfall-Krankenhaustagegeld - das ist wieder etwas anderes)
auftaucht, erhalten Sie eine Geldzahlung dafür.
All das steht in keinem Zusammenhang mit Ihrem Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zur 7. Woche. Sie haben einen Privaten Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen und die Leistung daraus erfolgt unbeschadet vor anderen gesetzlichen und vertraglichen Leistungen.
Gruß
Günther
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