Unfallversicherung

Hallo zusammen,

was passiert eigentlich, wenn man einen Unfall hat, aber als überwiegend Selbstständiger über keinen Unfallversicherungsschutz verfügt (weder privat noch gesetzlich)? Vorausgesetzt den Fall, dass nicht ein Dritter Schuld hat und möglicherweise zahlen muss, wäre ja für die unmittelbaren Behandlungskosten, z.B. im Krankenhaus, die Krankenkasse zuständig. Anschließend würden etwaige weitere Reha-Maßnahmen o.ä. doch nicht mehr von einer Krankenkasse übernommen (meine damit die normale gesetzliche Krankenversicherung)? Würde man dann ohne Unfallversicherung völlig leer ausgehen? Oder gibt es dann in einem solchen Fall noch einen gesetzlich festgelegten Kostenträger, vorausgesetzt es handelt sich um medizinisch notwendige Maßnahmen, um die Folgen des Unfalls zu lindern?

Vielleicht kennt sich jemand damit aus?

Beste Grüße
Dominik

unmittelbaren Behandlungskosten, z.B. im Krankenhaus, die
Krankenkasse zuständig.

Richtig.

Anschließend würden etwaige weitere Reha-Maßnahmen o.ä. doch
nicht mehr von einer Krankenkasse übernommen

Es gibt sicherlich Maßnahmen, die die KK nicht bezahlt, dann muß man selber dafür aufkommen oder darauf verzichten.

Würde man dann ohne Unfallversicherung völlig leer ausgehen?

Ja so wird es aussehen.

Oder gibt es dann in einem solchen Fall
noch einen gesetzlich festgelegten Kostenträger, vorausgesetzt

Du hast doch eingangs geschrieben, der Selbstständige habe keinen Versicherungsschutz, dann gibt es nur einen Kostenträger, den Betroffenen selber.

Hallo zusammen,

Hallo Domonik,

Würde man dann ohne Unfallversicherung

völlig leer ausgehen? Oder gibt es dann in einem solchen Fall
noch einen gesetzlich festgelegten Kostenträger, vorausgesetzt
es handelt sich um medizinisch notwendige Maßnahmen, um die
Folgen des Unfalls zu lindern?

Die private Unfallversicherung dient nicht dazu, die medizinisch notwendigen Kosten für die Wiederherstellung der körperlichen Funktionen zu übernehmen, das machen die Kranken- und Rentenversicherung. Die Unfallversicherung zahlt im Falle eines dauerhaften Folgeschadens, der voraussichtlich medizinisch nicht behoben werden kann, die einmalige vereinbarte Versicherungssumme.
Beispiel Verlust eines Beines durch Unfall. Dann zahlt die Versicherung einmalig ca. 50% der Versicherungssumme. Dies soll dann dazu dienen, Dein Umfeld oder Deinen Arbeitsplatz (wenn selbständig) so umzubauen/umzuorganisieren, damit Du mit dem verbliebenen Unfallschaden möglichst gut weiterleben kannst. Und die Höhe dieser Zahlung vereinbarst Du mit dem Versicherer bei Vertragsabschluß.
Desweiteren kannst Du eine Vielzahl von Zusatzleistungen vereinbaren, die aber dann mehr oder weniger notwendig oder sinnvoll sind. Also individuell abstimmen.

Vielleicht kennt sich jemand damit aus?

Beste Grüße
Dominik

Gruß
Boris

Hallo Boris,

Beispiel Verlust eines Beines durch Unfall. Dann zahlt die
Versicherung einmalig ca. 50% der Versicherungssumme.

das ist so leider nicht ganz richtig bzw. man kann das so allgemein nicht sagen.
Zum einen bemisst sich die Höhe der Leistung nach dem Grad der festgestellten Invalidität.
Dieser wiederum geht aus der in den Versicherungsbedingungen hinterlegten Gliedertaxe hervor. Im Beispiel mit dem Verlust eines Beines liegt diese bei 70% (AUB 88/94).
Achtung: Mancher Unfallversicherer gewährt in seinen Tarifen allgemein oder für bestimmte Berufsgruppen auch verbesserte Gliedertaxen mit erhöhten Invaliditätsgraden.

Darüberhinaus ist für die Leistungsbemessung entscheidend, ob eine Vorschädigung vorliegt. Diese wird wieder vom Invaliditätsgard in Abzug gebracht.

Und last but not least ist gnaz entscheidend, ob und wenn ja welche Form der Mehrleistung oder (viel besser) Progression mit dem Versicherer vereinbart wurde. Dies sorgt dafür, dass ab bestimmten Invaliditätsgraden ein x-vielfaches der anteiligen Versicherungssumme gezahlt wird.
Bsp.: Progression 350%, Invaliditätssumme 100.000 €
Unfall mit Verlust eines Beines = Invaliditätsentschädigung 200.000 € = 200 % Leistung

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Dann danke ich erst mal allen für die Antworten und schaue mich mal nach einer Unfallversicherung um.

Beste Grüße
Dominik