Unfallversicherung

Guten Abend zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage zur Unfallversicherung für Kinder. Nehmen wir an, der Sohn von Person A fällt beim klettern vom Baum. Der arme kleine muss zum Arzt und bekommt auf Grund eines gebrochenen Arms eine Gips. Der Bub ist privat KV. Dieser Unfall bzw. die Behandlung wird doch von der KV bezahlt - warum benötigt Person A dann eine Unfallversicherung für das Kind? Bzw. warum macht es Sinn eine Unfallversichrung für sein Kind abzuschließen?

Danke

Bernd

Hallo,
Sinn der Unfallversicherung ist nicht die Absicherung der Krankheitskosten. Denk an mögliche Folgen eines Unfalles wie z.B.
Bewegungseinschränkungen; Lähmungen etc. die dann in der Folge womöglich spätere Verdienstmöglichkeiten als Erwachsener stark einschränken. Eine ausreichend hohe Vorsorge für den Fall Invalidität nach Unfall kann hier sehr hilfreich sein.
Gruß J.K.

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Guten Abend zusammen,

Guten Morgen,

ich schließe mich Jörg an. Nur noch ergänzend zur Verdeutlichung. In der Unfallversicherung geht es um die dauerhafte Einschränkung nach einem Unfall (wie war das noch: plötzlich von aussen, unfreiwillig auf den Körper einwirkendes, gesundheitsschädigendes Ereignis). Der Grad der Einschränkung wird i.d.R. auch erst ein Jahr nach dem Ereignis festgehalten. Je nach Handicap erhälst du dann einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme als Einmalzahlung oder als Rente ausgezahlt. Diese Einmalzahlung kannst du dann z.B. für Umbauarbeiten verwenden, die durch die dauerhafte Einschränkung in einem Haus notwendig sind oder z.B. ein behindertengerechte Fahrzeug anschaffen.

Grüße
Mike

Danke euch beiden.

Jetzt ist einiges klarer. Dann kann es durchaus Sinn machen eine Unfallversicherung für ein Kind abzuschließen. Habt ihr eine Ahnung wie hoch die monatlichen Kosten für eine Unfallversicherung bei einem Kine (1 1/2) Jahre etwa sind. Natürlich variieren diese von Versicherung/Leistung, aber ich meine eine Unfallversicherung die auch etwas taugt.

Zweite Frage: Wer entscheidet denn, ob eine monatliche Rente gezahtl wird? Gibt es da nicht Diskussionen und Streitfällt mit der Versicherung? Bei eine LV ist klar wann gezahtl wird. Aber bei einer Unfallversicherung muss doch der Geschädigt erst nachweisen, dass die Behinderung auf den Unfall zurückzuführen sind. Da kann sich doch eine Versicherung auch quer stellen oder?

Danke

Bernd

Hallo,

bezüglich der Preise mußt du dich umhören, die Spanne ist da sehr groß. Aber Empfehlungen dürfen hier nicht ausgesprochen werden.

Ob die Zahlung als Rente oder Einmalzahlung ausgezahlt wird ist in den Bedingungen fixiert. I.d.R. ist es so, dass ab einem gewissen Altern, sagen wir mal ab 70 Jahren, die Leistung nur als Rente gezahlt wird.

Falls du noch Fragen hast, gerne auch per Mail.

Grüße
Mike