Im Februar 2009 habe ich durch die Abfeuerung einer Kanone in Kapstadt eine irreparable Hörschädigung bekommen. Ich habe im März 2010 erfahren, dass ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung stellen kann und habe dieses auch getan. Vom Versorgungsamt wurde im Oktober 2010 eine Behinderung von 40% festgestellt. Meine Frage: Ich habe eine Unfallversicherung mit Ivalidität. Kann ich nach 20 Monaten einen Anspruch erheben oder ist der Anspruch verjährt?
Hallo,
laut Musterbedingungen ist dein Anspruch „verjährt“. Denn dort muss die Invalidität
- nach 12 Monaten eingetreten und
- nach 15 Monaten ärztlich festgestellt sein.
Es könnte jedoch sein, dass dein Versicherer in seinen Bedingungen längere Zeiträume angibt. Dazu müsstest du das ganze in den Bedingungen nachlesen oder den Vermittler / die Gesellschaft fragen.
Grüße
Lars Grimm