Unfallversicherung

Hallo zusammen,
nehmen wir mal an:

" Ein Feuerwehrmann X erlitt aufgrund eines Einsatz im Dienst der Feuerwehr einen Unfall nach § 8 SGB VII mit Diagnose PTBS ( Post Traumatische Belastungsstörungen ). Der Unfall geschah im August 2009 die zuständigen Vorgesetzten meldeten den Unfall der BG jedoch erst ein Jahr später. Der Feuerwerhmann war aufgrund des Unfalls über 200 Tage Arbeitsunfähig und verlor schlußendlich seine Arbeitsstelle. Dadurch das der Unfall zu spät gemeldet wurde leitete die zuständige BG eine " Nachuntersuchung " ein. Der Unfall wurde dann schlußendlich im Mai 2012 offiziell anerkannt. Die Feuerwehr hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen wo für den Angehörigen der Wehr noch ansprüche bestehen. Wie sieht hierfür die Rechstlage aus ?

  • Gibt es eine Frist in der man solche Unfälle der Versicherung melden muss bzw, verfällt der Anspruch ?

  • Muss die Gemeinde/Feuerwehr evtl. für die Ansprüche gerade stehen wenn die Versicherung nicht einspringt ?

Viele Grüße

  • Gibt es eine Frist in der man solche Unfälle der
    Versicherung melden muss bzw, verfällt der Anspruch ?

Pauschal nicht zu beantworten. In den meisten Versicherungsbedingungen sind Meldefristen von 7-30 Tagen festgeschrieben. Das bedeutet aber nicht, dass die Versicherung per se nichtmehr leisten muss wenn die Meldung später erfolgt.

  • Muss die Gemeinde/Feuerwehr evtl. für die Ansprüche gerade
    stehen wenn die Versicherung nicht einspringt ?

Das ist eher eine Frage für einen Juristen.

Viele Grüße

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-saarland.de

  • Gibt es eine Frist in der man solche Unfälle der
    Versicherung melden muss bzw, verfällt der Anspruch ?

Pauschal nicht zu beantworten. In den meisten
Versicherungsbedingungen sind Meldefristen von 7-30 Tagen
festgeschrieben. Das bedeutet aber nicht, dass die
Versicherung per se nichtmehr leisten muss wenn die Meldung
später erfolgt.

  • Muss die Gemeinde/Feuerwehr evtl. für die Ansprüche gerade
    stehen wenn die Versicherung nicht einspringt ?

Das ist eher eine Frage für einen Juristen.

Wieso ne Frage für Juristen? Gibt es einen körperlichen, bleibenden Schaden haftet die private Unfallversicherung mit den vereinbarten Summen und der festgestellten Invalidität.
Für evtl. Traumata wäre eine Beruf- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung sinnvoll gewesen :confused:
Ansonsten hat die Feuerwehr mit ihren Beiträgen in die gesetzlichen Unfallversicherung ihre Pflicht getan. Einspringen müssen die nicht mehr nur noch die BG.

Grüße

Viele Grüße

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-saarland.de

  • Muss die Gemeinde/Feuerwehr evtl. für die Ansprüche gerade
    stehen wenn die Versicherung nicht einspringt ?

Das ist eher eine Frage für einen Juristen.

Wieso ne Frage für Juristen? Gibt es einen körperlichen,
bleibenden Schaden haftet die private Unfallversicherung mit
den vereinbarten Summen und der festgestellten Invalidität.
Für evtl. Traumata wäre eine Beruf- bzw.
Dienstunfähigkeitversicherung sinnvoll gewesen :confused:
Ansonsten hat die Feuerwehr mit ihren Beiträgen in die
gesetzlichen Unfallversicherung ihre Pflicht getan.
Einspringen müssen die nicht mehr nur noch die BG.

Grüße

Ich sehe das deshalb anders, da der Fragende schon in den Raum gestellt hat, dass ggfls. eine Versäumnis eines Vorgesetzten eine Rolle spielt.
Ab diesem Punkt halte ich es für sinnvoller einen Juristen zu involvieren.

Grüße

  • Gibt es eine Frist in der man solche Unfälle der Versicherung melden muss bzw, verfällt der Anspruch ?

Ja, die gibt es. Invaliditätsfeststellungen finden üblicherweise spätestens nach 12 Monaten statt (Unfallfolgen können auch heilen), wobei es noch eine Nachmeldungsfrist bis zu 3 Monate gibt. Nach 15 Monaten sollte der Drops aber gelutscht sein. Ich will aber nicht ausschließen, dss für diesen Fall andere Bedingungen gelten.

  • Muss die Gemeinde/Feuerwehr evtl. für die Ansprüche gerade stehen wenn die Versicherung nicht einspringt ?

Warum sollte sie ?

Anders als Claude bin ich mir nicht sicher, ob hier tatasächlich ein Versäumis seitens der Feuerwehr oder des Vorgesetzten gibt. Eine Unfallmeldung kann nämlich nicht nur vom Versicherungsnehmer, sondern auch von der versicherten Person agegeben werden.

Vielleicht sollte tatsächlich an eine rechtliche Beratung gedacht werden.

Gruß

Nordlicht

Hallo Arkas,

handelt es sich hier um eine freiwillige Feuerwehr, Werksfeuerwehr oder Berufsfeuerwehr ?
In welchem Bundesland hat sich der Vorfall ereignet ?
Wann hat der Feuerwehrmann den Unfall auf der Feuerwache, bzw. seinem Vorgesetzten gemeldet ?

Hier sind sehr viele Fragen offen.
Daher ist eine Beantwortung auch nicht möglich.

Gruß Merger

Hallo Merger,
der Feuerwehrmann ist Mitgllied in einer Freiwilligien Feuerwehr in Baden-Württemberg. Da der Kommandant der Feuerwehr und der Feuerwehrmann Arbeitskollegen waren bekamen die Vorgesetzten dies von Anfang an mit. Der Feuerwehrmann war zudem in dem Bauhof der Gemeinde/Stadt welche in diesem Fall Träger der Feuerwehr ist beschäftigt und so wusste auch die Gemeindeverwaltung/Bürgermeister von dem Unfall. Der Feuerwehrmann hat zu dem allen noch einen offenen Brief an die Kameraden geschrieben, wo er seine Situation erklärt.

Bei schweren Gesundheitsschäden immer zum Anwalt
Ich singe das gern nochmal:

Bei schweren Gesundheitsschäden ist der sofortige Gang zum Anwalt immer Pflicht!

Der Feuerwerhmann war aufgrund des Unfalls über 200 Tage Arbeitsunfähig und verlor schlußendlich seine Arbeitsstelle

Auch hier wäre ein Gang zum Anwalt dringend nötig gewesen!
Wenn ein Feuerwehrmann IM DIENST einen Gesundheitsschaden erleidet, ist sehr viel erreichbar (z.B. Versetzung auf anderen Arbeitsplatz statt Entlassung, finanzielle Ausgleichszahlung nach Entlassung etc.).

Hallo Arkas,

was ich an der ganzen Sache noch nicht verstehe,
hat die Krankenkasse dem Feuerwehrmann keinen Unfallmeldebogen geschickt ?
Er soll einmal bei seiner Krankenkasse anfragen, ob diese
die Krankenkosten nicht über die Gemeinde/Feuerwehr zurückgefordert
haben.

Außerdem schickt man keinen offenen Brief an die Kameraden,
sondern an den Feuerwehr-Kommandanten bzw. an den Leiter der freiwilligen Feuerwehr.
Selbst wenn der Bürgermeister bzw. die Gemeinde von dem Unfall wusste,
gingen die bestimmt auch davon aus, dass der Unfall über die Feuerwehr bereits gemeldet wurde.

Eine Information habe ich gefunden -->

http://www.uk-bw.de/fileadmin/ukbw/media/dokumente/v…

ich vermute, dass man ohne anwaltliche Unterstützung nicht weiter kommt.

Gruß Merger

So gesehen hast du Recht. Bin davon ausgegangen das die Arbeitsstelle durch das Trauma verloren wurde und nicht aufgrund eines Körperschadens.
Das mit dem Vorgesetzen hab ich irgendwie überlesen :confused:

Gruß
LampEh