Hallo zusammen,
nehmen wir mal an:
" Ein Feuerwehrmann X erlitt aufgrund eines Einsatz im Dienst der Feuerwehr einen Unfall nach § 8 SGB VII mit Diagnose PTBS ( Post Traumatische Belastungsstörungen ). Der Unfall geschah im August 2009 die zuständigen Vorgesetzten meldeten den Unfall der BG jedoch erst ein Jahr später. Der Feuerwerhmann war aufgrund des Unfalls über 200 Tage Arbeitsunfähig und verlor schlußendlich seine Arbeitsstelle. Dadurch das der Unfall zu spät gemeldet wurde leitete die zuständige BG eine " Nachuntersuchung " ein. Der Unfall wurde dann schlußendlich im Mai 2012 offiziell anerkannt. Die Feuerwehr hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen wo für den Angehörigen der Wehr noch ansprüche bestehen. Wie sieht hierfür die Rechstlage aus ?
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Gibt es eine Frist in der man solche Unfälle der Versicherung melden muss bzw, verfällt der Anspruch ?
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Muss die Gemeinde/Feuerwehr evtl. für die Ansprüche gerade stehen wenn die Versicherung nicht einspringt ?
Viele Grüße