Liebe/-r Experte/-in,
was ist genau ein Unfall, wenn jemand erwürgt wurde, der Freund, aber die Polizei vermutet, das er es vielleicht nicht wollte, es dann aber doch passiert ist, vielleicht bei Fesselspiele im Liebesakt, der Freund sich danach erhängt hat. Wie sieht da die Lage aus, und bitte keine Scherze, es ist wahr.
Der Fall wird noch analysiert.
Vielen Dank
Gruß Claudia
Hallo Claudia,
ich würde sagen, dass hier kein Unfall vorliegt, da für die Definition eines Unfalls immer gegeben sein muss, dass es unfreiweillig und plötzlich passiert.
In der geschilderten Situation liegt beides nicht vor, vielmehr könnte man hier auf fahrlässige Tötung kommen.
Abschließend müsste das aber der zuständige Versicherer festlegen. Ich glaube nicht, dass hier eine Leistung zu erwarten ist, da die Frau das „Risiko“ in Kauf genommen hat.
Gruß
Alex
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Hallo Claudia:
solch einen Fall könnte man seitenlang in allen Varianten prüfen und käme doch immer zu dem Ergebnis, daß ohne das letztendliche Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hier keine brauchbare Auskunft gegeben werden kann. Daher kann ich zunächst nur mit allgemeinem weiterhelfen:
Per Definition liegt laut §1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB)ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Zusätzlich kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Grundsätzlich könnte also auch das von Dir geschilderte Geschehen, bei dem jemand aus Versehen durch eine 2. Person geschädigt bzw. getötet wird, einen Unfall im Sinne der AUB darstellen. Ob es jedoch tatsächlich ein Unfall war, oder doch Totschlag bzw. Mord oder gemeinschaftlicher Selbstmord, oder, oder … muß die Staatsanwaltschaft ermitteln und danach wird sich auch das unfallversicherungsrechtliche Schicksal dieses Falles richten. Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Gruß
Wolfgang
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Hallo,
ein Unfall ist etwas Unvorhersehbares was von außen auf den Körper einwirkt. Auch Kraftanstrengeungen, die zu Verrenkungen und Verzerrungen führen. Ebenso Wundinfektionen, die durch eine Körperverletzung in den Körper gelangen, fallen unter den Unfallbegriff.
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Hallo,
die (gesezliche) Unfallversicherung tritt ein bei Versicherungsfällen, die während der Arbeit passieren.
In dem Fall wird also keine Berufsgenossenschaft oder Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen erbringen, da es sich um eine private (bzw. eigenwirtshaftliche) Tätigkeit handelte und kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit besteht.
Inwieweit eine privat abgeschlossene Unfallversicherung haftet kann ich nicht sagen.
Gruß
Andreas Scherber
Plötzlich von außen auf den Körper unfreiwillig einwirkendes Ereignis.
Ich denke der Begriff „unfreiwillig“ und plötzlich sollte alle Fragen beantworten