Unfallversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

habe folgende Frage:

habe 1994 eine Unfallversicherung abgeschlossen,
der Vertrag lief 10 jahre.
2004 habe ich ihn dann verlängert bis 2010 also einen neuen 5 jahresvertrag gemacht.
dann bin ich ca. 2006 zu einem anderen Versicherungsmann von der selben Versicherung gegangen wegen anderen Wohnort,
wollte dort den Vertrag etwas ändern wegen Beitragsminderung, vorzeitig kündigen hat er gesagt ist nicht möglich aber einen niedrigereren beitrag hat er mir angeboten. habe aber erst später gesehen das dann ebenfalls sich die Laufzeit um weitere 2 Jahre erhöht hat also bis 2012. ist sowas immer bei einer Vertragsänderung der Fall das sich dann die Laufzeit erhöht? ist es möglich aus solchen Verträgen vorzeitig rauszukommen? wollte die Unfallversicherung nämlich gern los sein, da ich auch nur auf Minijobbasis arbeite und nicht viel Geld zur verfügung habe.
Kann man so eine Versicherung Ruhen lassen bzw Beitragsfrei stellen bis zum Vetragsende??oder hat das Nachteile?
vielen Dank für Ihre Hilfe.
gruß Petra

Hallo Petra,

danke für Ihre Anfrage, welche ich gern Versuche so gut wie möglich zu beantworten.

Ich arbeite nun schon seit mehreren Jahren in der Finanzdienstleistungsbranche, habe dort auch meine Ausbildung gemacht.

Ich möchte Sie im Vorfeld noch darauf hinweisen, dass meine Antwort auf von mir basierenden Erfahrungen und Kenntnisstand gemacht werden.

Nun zu Ihrer Frage:

Bei einer Vertragsänderung nehmen viele Versicherer und „Versicherungsvertreter“ die Möglichkeit war, den Vertrag ab Tag der Umstellung zu verlängern. Dies sind damals immer diese 5 Jahre gewesen. Wenn Sie heute einen Vertrag umstellen oder einen neuen Vertrag abschließen sind diese 5 Jahre vom gesetztgeber untersagt und man darf max. 3 Jahresverträge abschließen.
Diese Vertragsverlängerung bei Umstellung oder Änderung der Versicherung vom Versicherungsnehmer ( also Ihnen ) ist gang und gebe, ist aber kein muss für den Versicherungsnehmer. Er kann auch bei Änderung darauf bestehen, dass der Vertrag ohne Laufzeitverlängerung geändert wird.
Was allerdings für Sie, da 2006 geändert, leider nicht mehr in Betracht kommt.

Eine Stillegung oder Beitragsfreistellung ist bei fast jeder Versicherung möglich. Nur wird die Zeit der Beitragsfreistellung oder Stillegung bei den meisten Versicheren auf max. 1 Jahr begrenzt, und dieses Jahr wird dann an die Vertragslaufzeit hinten ran gehängt.

Sie sollten sich mit Ihrem Versicherer oder Versicherungsvertreter mal in Verbindung setzten, um die einzelheiten zu klären, denn wenn Sie denen glaubhaft Verständlich machen, dass Sie diese Versicherung nicht mehr zahlen können, gibt es viele Versicherungsunternehmen, die den Vertrag auf Kulanz vorzeitig auflösen.

Oder eine andere Variante ist, ganz einfach ohne Vertragsverlängerung den Schutz Ihrer Versicherung auf ein minimales zu beschränken ( was natürlich dazu führt, dass Sie auch weniger Schutz genießen im Falle eines Leistungsfalles)
Sie müssen in den Versicherungen nicht unbedingt die angebotenen Pakete nutzen, sondern können auch individuell einen Unfallschutz verlangen ( z.B. nur ein Invalidenkapital ) das macht die ganze Versicherung dann bis zum Ablauf günstiger.

Ich möchte Sie hierbei aber auch darauf hinweisen, dass ich hier keine Anleitung zu einer Kündigung gebe oder einem eine Kündigung nahe lege.

Eine private Unfallversicherung zahlt nicht nur für Unfälle auf der Arbeit, sondern auch für Unfälle im privaten bereich.

Ich hoffe, das ich Ihnen mit meiner Antwort weiter helfen konnte.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gern weiterhin zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen

Th. Hahn

Hallo Petra,
ich würde meinen Berater rauskommen lassen und die Leistungen des bestehenden Vertrags Reduzieren. D.h. ich würde alles rausnehmen und nur noch eine Versicherungssumme von 5´ oder 10´000€ bestehen lassen. dann bist du beim minimalsten Beitrag. Keinen neuen Vertrag. Das kannst du wahrscheinlich auch telefonisch mit der Huptverwaltung von denen Klären. die schicken dir dann was zu, denn der Mitarbeiter berät dich falsch oder hat dich falsch beraten.
Gruß.

hallo petra,

vielleicht ganz kurz der hinweis, dass es immer eine widerrufsfrist gibt. hier hast du die möglichkeit, die änderungen rückgängig zu machen.

sollte diese frist verstrichen sein, schau bitte nach, was du unterschrieben hast. auch wenn heute alles elektronisch beantragt wird, mußt du doch eine beratungsdokumentation unterschreiben.

vielleicht findest du dort dinge, die nicht korrekt sind. problematisch wird es, wenn alles korrekt ist und du die vertragsverlängerung unterschrieben hast. es ist übrigens üblich, dass nach einer änderung die vertragslaufzeit wieder von vorn beginnt.

zu den laufzeiten. es werden zwar weiterhin 5-jahresverträge geschlossen, jedoch gibt es mittlerweile das recht, nach 3 jahren zu kündigen.

sollte alles nichts helfen, bei der gesellschaft anrufen und schildern, dass kein geld vorhanden ist. oft erreicht man so am meisten.

ich hoffe geholfen zu haben

bernd

Grundsätzlich verlänggert sich der Vertrag bei einer Änderung nicht, es sei denn es ist im Antrag vermerkt und man hat es unterschrieben.
Vorzeitig kommt man in der Regel nicht aus dem Vertrag, es sei denn ein Schaden tritt ein.
Ruhendstellen kann man eine Unfallversicherung nicht, jedoch wird i.d.R. die Reduzierung auf sogenannte Mindestversicherungssummen angeboten. Insbesondere im Hinblick auf Ihre finanzielle Situation ist dies normal machbar.
Gruß
Jürgen

Hallo Petra,

diese Frage kann ich Dir nicht beantworten, da ich mir nur in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) auskenne. Sorry!

Gruß

Wolfgang