Hallo Petra,
danke für Ihre Anfrage, welche ich gern Versuche so gut wie möglich zu beantworten.
Ich arbeite nun schon seit mehreren Jahren in der Finanzdienstleistungsbranche, habe dort auch meine Ausbildung gemacht.
Ich möchte Sie im Vorfeld noch darauf hinweisen, dass meine Antwort auf von mir basierenden Erfahrungen und Kenntnisstand gemacht werden.
Nun zu Ihrer Frage:
Bei einer Vertragsänderung nehmen viele Versicherer und „Versicherungsvertreter“ die Möglichkeit war, den Vertrag ab Tag der Umstellung zu verlängern. Dies sind damals immer diese 5 Jahre gewesen. Wenn Sie heute einen Vertrag umstellen oder einen neuen Vertrag abschließen sind diese 5 Jahre vom gesetztgeber untersagt und man darf max. 3 Jahresverträge abschließen.
Diese Vertragsverlängerung bei Umstellung oder Änderung der Versicherung vom Versicherungsnehmer ( also Ihnen ) ist gang und gebe, ist aber kein muss für den Versicherungsnehmer. Er kann auch bei Änderung darauf bestehen, dass der Vertrag ohne Laufzeitverlängerung geändert wird.
Was allerdings für Sie, da 2006 geändert, leider nicht mehr in Betracht kommt.
Eine Stillegung oder Beitragsfreistellung ist bei fast jeder Versicherung möglich. Nur wird die Zeit der Beitragsfreistellung oder Stillegung bei den meisten Versicheren auf max. 1 Jahr begrenzt, und dieses Jahr wird dann an die Vertragslaufzeit hinten ran gehängt.
Sie sollten sich mit Ihrem Versicherer oder Versicherungsvertreter mal in Verbindung setzten, um die einzelheiten zu klären, denn wenn Sie denen glaubhaft Verständlich machen, dass Sie diese Versicherung nicht mehr zahlen können, gibt es viele Versicherungsunternehmen, die den Vertrag auf Kulanz vorzeitig auflösen.
Oder eine andere Variante ist, ganz einfach ohne Vertragsverlängerung den Schutz Ihrer Versicherung auf ein minimales zu beschränken ( was natürlich dazu führt, dass Sie auch weniger Schutz genießen im Falle eines Leistungsfalles)
Sie müssen in den Versicherungen nicht unbedingt die angebotenen Pakete nutzen, sondern können auch individuell einen Unfallschutz verlangen ( z.B. nur ein Invalidenkapital ) das macht die ganze Versicherung dann bis zum Ablauf günstiger.
Ich möchte Sie hierbei aber auch darauf hinweisen, dass ich hier keine Anleitung zu einer Kündigung gebe oder einem eine Kündigung nahe lege.
Eine private Unfallversicherung zahlt nicht nur für Unfälle auf der Arbeit, sondern auch für Unfälle im privaten bereich.
Ich hoffe, das ich Ihnen mit meiner Antwort weiter helfen konnte.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gern weiterhin zur Verfügung.
mit freundlichen Grüßen
Th. Hahn