Hallo Experte,
ich hätte eine Frage bzgl. der Jugendlichen.
Laut Feuerwehrverband dürfen Jugendliche ab 12 Jahre beitreten.
Laut Satzung unserer Feuerwehr (Feuerwehrverein) können Jugendliche erst ab den 14. Lebensjahr aufgenommen werden.
Jetzt wollte unser Jugendwart mit den Jugendlichen ab 12 Jahre z.B. in ein Zeltlager, Besichtigung einer Feuerwehr etc…
Dürfen diese teilnehmen?
(Lt. Feuerwehrverband ja, lt. unserer Satzung nein)
Was ist bei einen evtl. Unfall, Verletzung etc.?
Wo kann ich dies nachlesen?
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Schindlbeck
Hallo Erwin,
dazu weis ich konkret nichts.
Frag’ doch einfach bei der Berufsgenossenschaft nach die für euch zuständig ist,k die geben da sicherlich Auskunft.
Ansonsten kannst du solche Fragen auch mal im Forum von Unfallopfer.de (der Name der URL ist nicht aussagekräftig) stellen, allerdings antworten da auch Leute die überhaupt keine Ahnung haben!
Gruß
Jürgen
Hallo,
grundsätzlich gilt, dass eine Vereinssatzung immer nur untergeordnetes Recht ist. Ich gehe davon aus, dass der Feuerwehrverband bei „seinem“ Unfallversicherungsträger nachgefragt hat, hierfür kommen in Frage: Der Gemeindeunfallversicherungsträger, der Eigenunfallversicherungsträger der Stadt, die Unfallkasse. Da ich nicht weiß, wo Sie herkommen, kann ich das nicht genauer beantworten. Der Feuerwehrverband wird seinen Unfallversicherungsträger kennen, sich diesen nennen lassen, dort anrufen und sich Info-Material zuschicken lassen. Dort steht ausführlich beschrieben, was ein Unfall ist, was an Kosten übernommen wird usw. Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Viele Grüße Anke Sips
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servus,
das ist nun so gar nicht mein gebiet, aber:
ich würde versuchen den gemeindeunfallversicherungsverband anzurufen (GUVV), ich meine, FFW wäre über den guvv abgesichert. evtl. können die fundierte tips geben. generell ist es aber so, dass hilfe in not und gefahr immer versichert ist, ob als feuerwehrler oder privatmann. von daher, ist es aus meiner sicht egal, ob man bei der ffw sein darf, wenns um den schutz geht. denn verbotsüberscheitungen sind mitversichert, genauso wie dummheit im allgemeinen.
helfe ich in not, bin ich vom staat unfallversichert, da der staat ja solches verhalten fördert, und dann auch für diese leute grad stehen möchte/muss.
schöne zeit…