Unfallversicherung

Guten Tag,wenn man in einer Unfallversicherung eine Drittperson/Kind versichert hat, diese verunfallt und eine Entschädigung/Rente ausgezahlt wird geht diese an den Versicherungsnehmer? und wenn ist der Vers.nehmer gesetzlich verpflichtet diese an die Drittperson auszubezahlen? Danke für eure Antwort

Hallo,

wenn das Kind verunfallt, dann geht die Leistung prinzipiell an den Versicherungsnehmer bzw. im Todesfall an den Bezugsberechtigten (muss nicht die selbe Person sein).

Da ein Kind ja nicht selbst über dieses Geld entscheiden kann/darf, obliegt es natürlich dem Elternteil, das Geld zu verwalten.

Das ganze bezieht sich natürlich auf minderjährige Kinder!!

Gruß

Alex Haid

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Hallo,

wenn das Kind verunfallt, dann geht die Leistung prinzipiell
an den Versicherungsnehmer bzw. im Todesfall an den
Bezugsberechtigten (muss nicht die selbe Person sein).

Da ein Kind ja nicht selbst über dieses Geld entscheiden
kann/darf, obliegt es natürlich dem Elternteil, das Geld zu
verwalten.

Das ganze bezieht sich natürlich auf minderjährige Kinder!!

Gruß

Alex Haid

Guten Tag,wenn man in einer Unfallversicherung eine
Drittperson/Kind versichert hat, diese verunfallt und eine
Entschädigung/Rente ausgezahlt wird geht diese an den
Versicherungsnehmer? und wenn ist der Vers.nehmer gesetzlich
verpflichtet diese an die Drittperson auszubezahlen? Danke für
eure Antwort

Danke erst mal für deine Antwort
wie ist esdenn dann, wenn die verunfallte Person 100% schwergeschädigt ist nach dem Unfall?aber nicht entmündigt?

Ich trennen jetzt mal den Minderjährigen vom Schwergeschädigten:

Der Schwergeschädigte ist natürlich immer noch Herr über alle Leistungen, die er von dem jeweiligen Unfallversicherer erhält und kann diese sowohl beziehen als auch darüber verfügen, z. B. bei Einmalleistungen!

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