Unfallversicherung

hallo.

habe mir das knie verdreht und da ist ziemlich viel kaputt gegangen.
muß am mittwoch ins kh und jetzt kommt meine unfallversicherung ins spiel…
gibt es da allgemeine leistungen, die ich erwarten kann? bekomme ich automatisch alle leistungen nachdem ich den unfall gemeldet habe und den fragebogen ausgefüllt habe oder muß ich jede geltend machen?

den Unfall muss man unverzüglich seiner Versicherung melden und die weis dann genau was zu tun ist…!

gute Genesung!!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Agentur im Hause PETRA THIEL Immobilien
Hauptstr. 64
28865 Lilienthal
Telefon: 04298-4653654
[email protected]

Öffnungszeiten:
Mi. + Fr. 10 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33
Zuständige Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.,
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: (01805) 00585-0 (14 Cent/Min. aus dem
deutschen Festnetz, höchstens 0,42EUR/Min. aus Mobilfunknetzen),
www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org.

Hallo,

die Frage lässt sich so relativ schlecht beantworten, da ich nicht weiß, was für Leistungen der Vertrag beinhaltet. Invaliditätsleistungen gibt es auch erst, wenn tatsächlich ein bleibender Schaden zurück bleibt.
Krankenhaustagegeld hingegen gibt es für jeden Tag im Krankenhaus.

Ob man dies automatisch erhält oder beantragen muss hängt in hohem Maße vom Service des Versicherers ab. Ohne „Papierkram“ geht es aber keinesfall.

Im Zweifelsfall würde ich hier den eigenen Vertreter oder Makler hinzuziehen, über den der Vertrag abgeschlossen wurde. Der ist für solche Fälle schließlich da.

Beste Grüße und alles Gute für den KH-Aufenthalt!

Alexander Haid
Versicherungsmakler

danke für die schnelle antwort und die genesungswünsche.
meldung ist erfolg.
werde also abwarten was meine versicherung macht.

MfG

danke für die schnelle antwort.
werde also abwarten, was die versicherung macht.

MfG

okay…

stehe auch gerne für einen kostenlosen Versicherungsvergleich zur Verfügung!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org.

danke für die schnelle antwort und die genesungswünsche.
meldung ist erfolg.
werde also abwarten was meine versicherung macht.

MfG

kann ich leider garnichts zu sagen … Sorry und viel Erfolg noch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die Fragen nach den Leistungen kann ohne Kenntnis des konkreten Vertragsinhalts nicht per Ferndiagnose beantwortet werden. Frage am besten den Vermittler / Betreuer des Vertrags oder den Versicherer.

Automatisch gibts grundsätzl. gar nix. Wann was im Falle eines Leistungsanspruchs zu tun ist, steht in den Versicherungsbedingungen des Vertrags. Empfehlung: s. o.

Wenn du künftig mal eine Versicherung inkl. professioneller Schadenfall-Betreuung haben möchtest, kannst du dich gern mich wenden.

Gruß Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo zurück,

Du bekommst die Leistungen, die in Deinem Vertrag stehen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Wenn Du im KH bist und ein Tagegeld hast, solltest Du Dir das vom KH bescheinigen lassen und der Versicherung faxen.

Ich kenne Deinen Vertrag nicht, da u.a. ein Krankenhaustagegeld, ein Tagegeld, Übergangsleistungen etc. vereinbart sein können.

Wichtig sind die 12 Monatsfrist und danach nochmal die 3 Monatsfrist, in der spätestens durch Gutachten der Anspruch bzw. Invaliditätsgrad gemeldet sein muss.

gruß

Johannes Türk

www.tuerk-versicherungen.de

.

Guten Tag,

welche Leistungen zum Tragen kommen hänggt einzig und alleine davon ab, welche Leistungen vereinbart wurden. Grundsätzlich zahlt eine Unfallversicherung,
a) wenn ein Invaliiditätsgrad festgestellt wurde
b) ggf. ein Krankenhaustaggeld vereinbart wurde
c) sonstige Leistungen wie z.B. Schmerzensgeld vereinbart wurde.

Grundsätzlich erhalten Sie eine Information der Vorgehensweise, wenn Sie einen leistungsantrag gestellt haben. Sollte ein Krankenhaustagegeld vereinbart sein, so ist es hilfreich, wenn Sie sich vom Krankenhaus die Verweildauer mit Diagnose bestätigen lassen.
Invalidität setzt voraus, dass Sie das Knie (Bein) auf Dauer nicht mehr nutzen können.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Karsten Esser

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

zunächst bekommst Du das Unfall-Krankenhaus-Tagegeld sofern das versichert ist. Falls eine Invalidität zurück bleibt musst Du diesen Anspruch anmelden. Am besten nachdem Du davon Kenntnis bekommst und beachte die Meldefrist. Guck mal in die AUB.Am besten Du schickts mir die versicherten Leistungen und sagst mir den Versicherer.Dann kann ich Dir genaueres schreiben.

zunächst- ich hoffe das hast Du schon getan.Melden, melden und zwar schriftlich und nicht mündlich beim Vertreter.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

du musst in jedem Fall zuerst einmal den Unfall der Vers. melden.
Wenn du jetzt ins KH gehst, musst du dir den stationären Aufenthalt (Dauer) bestätigen lassen.Dafür bekommst du dann dein Unfall-KTG und dein Unfall-Genesungsgeld (wenn Versichert)
Wenn anschließend noch etwas mit dem Knie nicht mehr richtig funktioniert, kannst du etwa 1 Jahr nach dem Unfall eine Unfall-Entschädigung geltend machen. Diese Entschädigung richtet sich nach der Grundsumme die du Versichert hast.
Es passiert NICHTS AUTOMATISCH, Du musst immer wieder den nächsten Schritt selbst auf den weg bringen.
GAAANZ WICHTIG UND NICHT VERGESSEN:
Etwa 1 Jahr nach dem Unfall eine Überprüfung!!! und ggf nach 2 Jahren eine Verschlimmerung.