Unfallversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

mein Sohn erhält eine Leistung aus einer privaten Unfallversicherung. Diese hat zunächst die Leistung um 5 Jahre zurückgestellt, da bei Kindern erst nach dieser Zeit der tatsächliche Schaden ermittelt werden kann. Erhält mein Sohn für diese 5 Jahre eine Verzinsung für die nicht bezahlte Versicherungsleistung? Oder wird durch diese Klausel der Fälligkeitszeitpunkt verschoben? Vielen Dank vorab . .

Das müsst Ihr mit eurer Versicherung abklären. Das kann ich von hier aus nicht beantworten. Ruft einfach euren bearbeiter bei der Gesellschaft an und handelt einen guten Zins aus.
Gruß

Hallo,

leider kenne ich mich in privaten Versicherungen nicht so aus… mein Gebiet ist die gesetzliche Unfallversicherung.

Ich denke aber, dass sich so etwas aus dem Vertrag oder dem Kleingedruckten im Vertrag ergeben müsste.

Gruß
Andreas Scherber