Liebe/-r Experte/-in,
mein Sohn erhält eine Leistung aus einer privaten Unfallversicherung. Diese hat zunächst die Leistung um 5 Jahre zurückgestellt, da bei Kindern erst nach dieser Zeit der tatsächliche Schaden ermittelt werden kann. Erhält mein Sohn für diese 5 Jahre eine Verzinsung für die nicht bezahlte Versicherungsleistung? Oder wird durch diese Klausel der Fälligkeitszeitpunkt verschoben? Vielen Dank vorab . .