Unfallversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
mein Sohn erhält eine Leistung aus einer privaten Unfallversicherung (Zürich). Diese hat zunächst die Leistung um 5 Jahre zurückgestellt, da bei Kindern erst nach dieser Zeit der tatsächliche Schaden ermittelt werden kann. Erhält mein Sohn für diese 5 Jahre eine Verzinsung für die nicht bezahlte Versicherungsleistung? Oder wird durch diese Klausel der Fälligkeitszeitpunkt verschoben? Vielen Dank vorab . .

Hallo,

hier würde ich zwar gerne weiterhelfen allerdings ist die Antwort abhängig von den Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung, um die es geht. Da ich diese nicht kenne (und auch niemand sonst bei wer-weiß-was.de) wäre jede Aussage hierzu äußerst vage.

Abgesehen davon ist auch die Frage, um welche Art von Leistung es sich handelt (Invaliditätsleistung, Rente etc.).

Beste Grüße

Alex Haid

Hey Becca,
Das geht für mich zutief in das Thema hinein da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Sorry und liebe Grüße aus Hamburg
Tim

Hallo ,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten, da mir die AUB nicht vorliegen. Stell deine Frage doch der Zürich direkt.