Unfallversicherung

Hallo Zusammen,

kann man private Unfallversicherungen für einen bestimmten Zeitraum „ruhen lassen“?

Liebe Grüße

Usi

hallo Usi,

eigentlich nicht… doch wenn Du der Versicherung Deine finanzielle Situation schreibst und um Zahl- (und Schutz-)Pause bittest, werden die nichts dagegen haben.

Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

zuerst Danke für deine Antwort.

Die Stilllegung hat leider nichts mit einer finanziellen Situation zu tun.
Meine Freundin (samt Familie) geht für zwei Jahre ins Ausland. Da sie die Versicherungen aber nicht kündigen möchte, stellt sich nun die Frage, ob man sie für diesen Zeitraum nicht ruhen lassen kann.

Liebe Grüße

Usi

Hallo Usi,
warum stilllegen? Kann ihr im ausland nichts passieren? Ich würde mal in den AVB nachschauen, ob der Schutz auch im Ausland zählt. Wenn nicht, ist das bestimmt ein Grund, die Vereicherung ruhen zu lassen.
Ich kann mir keine Gesellschaft vorstellen, die hier nein sagt. Es ist ja keine Kündigung.
Grüße
Raimund

Hallo zusammen,

selbst wenn das kein Grund wäre, ist es fraglich, ob es nicht geschickter wäre, die Versicherung weiter zu bezahlen statt zu kündigen, da nach den 2 Jahren, ein Neuabschluss einer solchen Versicherung nur zu teuereren Beitragssätzen möglich sein könnte.

Also nix wie hin und die Versicherung fragen was am geschicktesten wäre.

Gruß ivo

hallo mIvo,
es ging nicht um Kündigung, sondern um eine zeitliche Beitrags- und Schutzaussetzung.
Das würde in 2 Jahren keine Beitragsanpassung bedeuten (gibt es bei Unfall sowieso nicht), sonder einsteigen in den alten Tarif und diese 2 Jahre anhängen.
Grüße
Raimund

hallo!

der versicherungsschutz gilt weltweit. meines erachtens ist es sinnvoll, gerade auf reisen die unfallversicherung z.b. mit der möglichkeit des ärztlich angeordneten weil medizinisch notwendigen rücktransportes nach deutschland beizubehalten.
diese möglichkeit kann auch innerhalb einer krankenversicherung mit eingeschlossen sein, entweder bei der privaten vollversicherung oder, da der aufenthalt ja zwei jahre dauern soll, unter umständen mit einer krankenversicherung im ausland.

eine gute bekannte von mir hatte mal einen autounfall bei einer busreise in ägypten und war sehr sehr froh, aus dem ägyptischen krankenhaus heraus in ein deutsches krankenhaus zu gelangen…

eine möglichkeit wäre auch, den bestehenden unfallvertrag bezüglich seiner leistungen mal unter die lupe zu nehmen. muß unbedingt eine todesfallsumme eingeschlossen sein oder gibt es nicht schon eine lebensversicherung? wie hoch ist das krankenhaustagegeld bemessen, da reichen meist schon 20 euro!
und wie siehts mit der progression aus - lieber einen tarif der spätestens ab 50% schädigung mit der progression (mehrleistung)einsetzt, denn die meisten unfälle hinterlassen schäden zwischen 50 und 60% schweregrad. also die progression erst ab 90% schädigung bitte umstellen. wenn der vertrag aus der bindefrist draussen ist, kann nach einem anderen, vielleicht günstigeren versicherer gesucht werden, ansonsten den bestehenden vertag abändern lassen (laufzeitverlängerung aber nur um fünf jahre, nicht um zehn jahre. ab fünf jahre gibt es 10% dauerrabatt.)

der monatsbeitrag einer unfallversicherung, die mir gesundheit und arbeitskraft als basis für meine jetzige und auch zukünftige lebensqualität erhält, ist doch vergleichsweise niedrig, find ich!

solltest Du bis jetzt noch nicht überzeugt sein - es gibt sicherlich kulanzhalber einen weg, mit den beiträgen jedoch auch mit dem versicherungsschutz auszusetzen. da die versicherten in risiko- und nicht in altersklasen eingeteilt sind, erhöht sich später der beitrag nicht, allenfalls durch die stundung.
es gibt übrigens auch unfalltarife, die beispielsweise bei unverschuldeter arbeitslosigkeit ohne nachzahlung ausgesetzt werden mit dem vollen versicherungsschutz! auslandaufenthalte sind jedoch kein vertraglich abgesicherter aussetzungsgrund!

viele grüße, katharine

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ihr Alle,

zunächst einmal Dankeschön im Namen meiner Freundin und deren Familie!

Also, sie gehen für zwei Jahre in die Staaten.
Das erste halbe Jahr werden sie nur Reisen, Land und Leute kennenlernen. Sie haben sehr lange darauf gespart und können sich nun ihren Traum erfüllen.
Die restlichen 1,5 Jahre werden sie auf dem Weingut seines Onkels verbringen.
Die Versicherung soll deshalb ruhen, weil sie für die 2 Jahre hier in Deutschland keinerlei Verbindlichkeiten haben möchten.

Das mit dem Versicherungsschutz im Ausland haben sie scheinbar anderweitig geregelt - wie weiß ich aber nicht.

Liebe Grüße

Usi