hatte vor 16 Jahren einen Unfall ( mehrfache Sprunggelenksfraktur)und habe diesen fristgerecht bei meinem Versicherer gemeldet ( ist auch so beim Vers. hinterlegt)nun habe ich seit einiger Zeit immer stärkere Probleme mit meinem Sprunggelenk, Facharztdiagnose= klarer Fall, die Beschwerden kommen von der Atrose, welche sich aufgrund des Unfalles im Gelenk gebildet hat/ Versteifung oder Gelenkprotese.
Versicherer verneint Leistungspflicht! Weiss hier Jemand Rat, gibt es Urteile die mir helfen könnten???
nach dieser langen Zeitspanne dürfte der Unfallversicherer im Recht sein. Ohne die Begründung der Ablehnung zu kennen, ist eine Stellungnahme jedoch nicht möglich.
hallo,
das mit deiner Verletzung ist ja schon schlimm genug aber der VR hat seinerzeit sicher eine Inv.Leistung rausgerückt und damit sind auch Spätfolgen abgegolten.
Kannst mir ja mal das damalige Schreiben zusenden… ich guck dann mal.
Ansonsten habe ich noch eine Idee: Es gibt einen Ombudsmann für das Versicherungswesen. Google den mal.
tschöö
hatte vor 16 Jahren einen Unfall ( mehrfache
Sprunggelenksfraktur)und habe diesen fristgerecht bei meinem
Versicherer gemeldet ( ist auch so beim Vers. hinterlegt)nun
habe ich seit einiger Zeit immer stärkere Probleme mit meinem
Sprunggelenk, Facharztdiagnose= klarer Fall, die Beschwerden
kommen von der Atrose, welche sich aufgrund des Unfalles im
Gelenk gebildet hat/ Versteifung oder Gelenkprotese.
In der Regel muss eine dauerhafte Beeinträchtigung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb bestimmter Fristen ärztlich festgestellt worden sein. (bei Kindern in der Regel spätestens nach 5 Jahren, bei Erwachsenen deutlich kürzer) Nach 16 Jahren ist der Zug eindeutig abgefahren …
Versicherer verneint Leistungspflicht! Weiss hier Jemand Rat,
gibt es Urteile die mir helfen könnten???
Ich kenne keine Urteile hierzu, denke aber dazu braucht man auch keine…
Der Sachverhalt ist recht eindeutig chancenlos…
mit welcher Begründung verweigert der Versicherer die Leistung?
Wenn die Ansprüche nicht schon verjährt sind (wurde damals eine Leistung fällig - wie ist man „auseinandergegangen“?), kann man eventuell noch etwas machen. Ansonsten beträgt die eigentliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB drei Jahre. Hat sich der Versicherer auf die Einrede der Verjährung berufen oder ist es in den Bedingungen hinterlegt?
Hier kann ich nicht sagen, ob eine Leistungspflicht besteht.
Ich persönlich würde mir ggf. einen rechtlichen Beistand suchen - eine Rechtsschutzversicherung (wenn diese besteht) schützt Sie vor den Kosten eines Rechtsstreits.
Schauen Sie bitte zunächst in den Versicherungsbedingungen und ggf. in den besonderen Bedingungen in Ihrem Vertrag nach.
in jeder UV gibts im dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungswerk eine klare Frist, innerhalb derer die unfallbedingte Invalidität eintreten und ärztlich festgestellt worden sein muss.
Ich habe ernsthafte Zweifel, dass eine UV nach 16 Jahren noch leisten muss. Üblicherweise beträgt die Frist im Durchschnitt 3 Jahre.