Hallo Zewa,
Hallo Versicherungsexperten!
Ich habe gleich ein paar Fragen: Wie ist das bei der
Unfallversicherung mit der Gliedertaxe, da gibt es doch
Unterschiede. Z.B. entspricht der Verlust einer Hand bei
Versicherung A einem Invaliditätsgrad von 55% und bei
Versicherung B von 100%. Ich habe jetzt gelesen, dass der
Invaliditätsgrad von einem Arzt festgelegt wird. Wenn der
jetzt sagt: Hand ab = 60%, was bekomme ich dann von
Versicherung B? Trotzdem 100% oder nur 60%?
Die meisten Versicherer bieten in ihren Versicherungsbedingungen ein bundeseinheitliche Gliedertaxe an. Jedoch ist zum einen diese nirgends gesetzlich vorgeschrieben, sodass es jedem Versicherer freisteht, die Gliedertaxe im Rahmen des Wettbewerbs anzupassen und zu verbessern, zum anderen werden bereits heute verschiedenen Berufsgruppen (z.B. Ärzte/medizinische Berufe, etc.) sog. „verbesserte Gliedertaxen“ angeboten.
Bsp.: Während bei Otto-Normalverbraucher der Verlust eines Daumens zu 20% Invalidität führt, bedeutet für einen Chirurgen der gleiche Schaden bereits eine Invalidität von 100%.
Der behandelnde Arzt legt nach einem Unfall somit nicht etwa fest, welche Gliedertaxe gilt, sondern bestimmt lediglich den Grad der Invalidität und damit die Höhe der bleibenden Schädigung.
Bsp.: Nach einem Unfall ist lt. ärztlichem Bericht der betroffene Daumen zu 40% in seiner Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt. Also erhält der Versicherte bei „normaler“ Gliedertaxe 40% aus 20% der Invaliditätssumme. Wäre der Daumen komplett, sprich zu 100% geschädigt, gäbe es die vollen 20% der Invaliditätssumme. (Ich hoffe, dass ich mich jetzt nicht ZU umständlich ausgedrückt habe.)
Wenn ich den Todesfall nicht mit absichere, muss ich dann
länger warten, bis die Versicherung zahlt?
Ganz klares „jein“. Zunächst einmal ist die Leistung aus der versicherten Invaliditätssumme unabhängig von anderen versicherten Leistungen (Unfall-Rente, Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung und was es da noch so alles gibt). Dies gilt umgekehrt genauso.
Es besteht jedoch bei der Mehrzahl der Versicherer die Möglichkeit, einen Vorschuß aus einer eventuell versicherten Todesfallleistung auf eine zu erwartende Invalidität zu erhalten.
Bsp.: Unser behandelnder Arzt kann die endgültige Invalidität am betroffenen Daumen nicht abschließend feststellen, sondern sagt aus, dass er erst den Heilungsprozess abwarten muß (dazu hat er bei den meisten Versicherern lt. Bedingung zwischen 15 und 18 Monaten Zeit). Er ist jedoch sicher, dass eine Schädigung von mindestens 50% verbleiben wird. Die Spanne der möglichen Invaliditätsleistung liegt somit zwischen 10 und 20% der versicherten Summe (=50 - 100% Schädigung des Daumens). Nun kann auf Antrag ein Vorschuß bis zur Höhe der Todesfallleistung (max. bis 10% Inv.summe in unserem Beispiel). erfolgen. Der Rest wird nach endgültiger Feststellung der Invalidität nach-reguliert.
Gibt es irgendwo Statistiken, wie wahrscheinlich es überhaupt
ist, dass man ganze Körperteile verliert? Ich denke häufiger
ist nur die Funktionsfähigkeit eingeschränkt, dann wird der
Invaliditätsgrad auch geringer. Gibt es irgendwo dazu Zahlen?
Ich frage wegen der Progression, denn eine hohe Progression
ist doch nur „lohnend“, wenn eine hohe Invalidität vorliegt.
Aber wie wahrscheinlich ist die hohe Invalidität? Ist es
sinnvoller weniger Progression und dafür mehr prozenzuale
Leistung in den unteren Bereichen zu wählen? Würde dieser
Effekt durch eine verbesserte Gliedertaxe ausgeglichen?
Meiner persönlichen (absolut subjektiven) Meinung nach ist eine vernünftige Grundsumme bei der Absicherung einer Invalidität unabdingbar, denn in der Tat liegt der absolut größte Anteil der bleibende Schäden nach einem Unfall im unteren bis mittleren Bereich der Invaliditätsgrade. Dennoch ist eine vernünftige Progression nicht schlecht, denn die Gefahr eines persönlichen wirtschaftlichen Ruins steigt mit der zunehmenden Höhe der Invalidität. Es ist halt eine Frage des Angebots. Tipp: mehrere Angebote einholen (auch ruhig beim gleichen Anbieter mal verschiedene Progressionsmodelle vergleichen) und/oder einen oder mehrere Makler ansprechen.
Wie sinnvoll ist Krankenhaustagegeld?
Hier gilt die Rubrik: „Kann man haben, muß man aber nicht.“ Es ist (wieder aus meiner subjektiven Sicht) keine unverzichtbare Leistung, zumal eine separate Krankenhaustagegeld-Versicherung einer PKV auch bei Krankheit und nicht nur bei Unfall gilt. Ich würde meine Entscheidung von zwei Faktoren abhängig machen: Zum einen würde ich prüfen, ob ich die zusätzlichen Kosten, die bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus entstehen, selber tragen kann und will. Zum anderen würde ich es dann wieder vom Beitrag abhängig machen (was kostet mich der Spass, wenn ich ein KHT mitversichere bzw. was spare ich, wenn ich es weglasse?).
Ist eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll?
Jetzt nähern wir uns einer Grundsatzdiskussion. Es gibt mindestens ebensoviele Argumente FÜR wie GEGEN eine Unfallversicherung. Da sind sich selbst die Verbraucherschützer untereinander uneins. Ich persönlich halte eine gut ausgestaltete Unfallversicherung ohne unnützen Schnickschnack (Stichwort: „Prämien-“ oder „Beitragsrückgewähr“) für einen durchaus empfehlenswerten Versicherungsschutz. Das muss aber - wie gesagt - jeder letztendlich für sich selbst entscheiden.
Gruß
Frank Hackenbruch
Fände es super, wenn mir jemand weiterhelfen kann selbst wenn
nur ein Teil der Fragen geklärt würde…
Grüße, Zewa