Unfallversicherung

Hallo Versicherungsexperten!

Ich habe gleich ein paar Fragen: Wie ist das bei der Unfallversicherung mit der Gliedertaxe, da gibt es doch Unterschiede. Z.B. entspricht der Verlust einer Hand bei Versicherung A einem Invaliditätsgrad von 55% und bei Versicherung B von 100%. Ich habe jetzt gelesen, dass der Invaliditätsgrad von einem Arzt festgelegt wird. Wenn der jetzt sagt: Hand ab = 60%, was bekomme ich dann von Versicherung B? Trotzdem 100% oder nur 60%?

Wenn ich den Todesfall nicht mit absichere, muss ich dann länger warten, bis die Versicherung zahlt?

Gibt es irgendwo Statistiken, wie wahrscheinlich es überhaupt ist, dass man ganze Körperteile verliert? Ich denke häufiger ist nur die Funktionsfähigkeit eingeschränkt, dann wird der Invaliditätsgrad auch geringer. Gibt es irgendwo dazu Zahlen? Ich frage wegen der Progression, denn eine hohe Progression ist doch nur „lohnend“, wenn eine hohe Invalidität vorliegt. Aber wie wahrscheinlich ist die hohe Invalidität? Ist es sinnvoller weniger Progression und dafür mehr prozenzuale Leistung in den unteren Bereichen zu wählen? Würde dieser Effekt durch eine verbesserte Gliedertaxe ausgeglichen?

Wie sinnvoll ist Krankenhaustagegeld?
Ist eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll?

Fände es super, wenn mir jemand weiterhelfen kann selbst wenn nur ein Teil der Fragen geklärt würde…

Grüße, Zewa

Hallo Zewa,

Hallo Versicherungsexperten!

Ich habe gleich ein paar Fragen: Wie ist das bei der
Unfallversicherung mit der Gliedertaxe, da gibt es doch
Unterschiede. Z.B. entspricht der Verlust einer Hand bei
Versicherung A einem Invaliditätsgrad von 55% und bei
Versicherung B von 100%. Ich habe jetzt gelesen, dass der
Invaliditätsgrad von einem Arzt festgelegt wird. Wenn der
jetzt sagt: Hand ab = 60%, was bekomme ich dann von
Versicherung B? Trotzdem 100% oder nur 60%?

Die meisten Versicherer bieten in ihren Versicherungsbedingungen ein bundeseinheitliche Gliedertaxe an. Jedoch ist zum einen diese nirgends gesetzlich vorgeschrieben, sodass es jedem Versicherer freisteht, die Gliedertaxe im Rahmen des Wettbewerbs anzupassen und zu verbessern, zum anderen werden bereits heute verschiedenen Berufsgruppen (z.B. Ärzte/medizinische Berufe, etc.) sog. „verbesserte Gliedertaxen“ angeboten.
Bsp.: Während bei Otto-Normalverbraucher der Verlust eines Daumens zu 20% Invalidität führt, bedeutet für einen Chirurgen der gleiche Schaden bereits eine Invalidität von 100%.

Der behandelnde Arzt legt nach einem Unfall somit nicht etwa fest, welche Gliedertaxe gilt, sondern bestimmt lediglich den Grad der Invalidität und damit die Höhe der bleibenden Schädigung.
Bsp.: Nach einem Unfall ist lt. ärztlichem Bericht der betroffene Daumen zu 40% in seiner Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt. Also erhält der Versicherte bei „normaler“ Gliedertaxe 40% aus 20% der Invaliditätssumme. Wäre der Daumen komplett, sprich zu 100% geschädigt, gäbe es die vollen 20% der Invaliditätssumme. (Ich hoffe, dass ich mich jetzt nicht ZU umständlich ausgedrückt habe.)

Wenn ich den Todesfall nicht mit absichere, muss ich dann
länger warten, bis die Versicherung zahlt?

Ganz klares „jein“. Zunächst einmal ist die Leistung aus der versicherten Invaliditätssumme unabhängig von anderen versicherten Leistungen (Unfall-Rente, Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung und was es da noch so alles gibt). Dies gilt umgekehrt genauso.
Es besteht jedoch bei der Mehrzahl der Versicherer die Möglichkeit, einen Vorschuß aus einer eventuell versicherten Todesfallleistung auf eine zu erwartende Invalidität zu erhalten.
Bsp.: Unser behandelnder Arzt kann die endgültige Invalidität am betroffenen Daumen nicht abschließend feststellen, sondern sagt aus, dass er erst den Heilungsprozess abwarten muß (dazu hat er bei den meisten Versicherern lt. Bedingung zwischen 15 und 18 Monaten Zeit). Er ist jedoch sicher, dass eine Schädigung von mindestens 50% verbleiben wird. Die Spanne der möglichen Invaliditätsleistung liegt somit zwischen 10 und 20% der versicherten Summe (=50 - 100% Schädigung des Daumens). Nun kann auf Antrag ein Vorschuß bis zur Höhe der Todesfallleistung (max. bis 10% Inv.summe in unserem Beispiel). erfolgen. Der Rest wird nach endgültiger Feststellung der Invalidität nach-reguliert.

Gibt es irgendwo Statistiken, wie wahrscheinlich es überhaupt
ist, dass man ganze Körperteile verliert? Ich denke häufiger
ist nur die Funktionsfähigkeit eingeschränkt, dann wird der
Invaliditätsgrad auch geringer. Gibt es irgendwo dazu Zahlen?
Ich frage wegen der Progression, denn eine hohe Progression
ist doch nur „lohnend“, wenn eine hohe Invalidität vorliegt.
Aber wie wahrscheinlich ist die hohe Invalidität? Ist es
sinnvoller weniger Progression und dafür mehr prozenzuale
Leistung in den unteren Bereichen zu wählen? Würde dieser
Effekt durch eine verbesserte Gliedertaxe ausgeglichen?

Meiner persönlichen (absolut subjektiven) Meinung nach ist eine vernünftige Grundsumme bei der Absicherung einer Invalidität unabdingbar, denn in der Tat liegt der absolut größte Anteil der bleibende Schäden nach einem Unfall im unteren bis mittleren Bereich der Invaliditätsgrade. Dennoch ist eine vernünftige Progression nicht schlecht, denn die Gefahr eines persönlichen wirtschaftlichen Ruins steigt mit der zunehmenden Höhe der Invalidität. Es ist halt eine Frage des Angebots. Tipp: mehrere Angebote einholen (auch ruhig beim gleichen Anbieter mal verschiedene Progressionsmodelle vergleichen) und/oder einen oder mehrere Makler ansprechen.

Wie sinnvoll ist Krankenhaustagegeld?

Hier gilt die Rubrik: „Kann man haben, muß man aber nicht.“ Es ist (wieder aus meiner subjektiven Sicht) keine unverzichtbare Leistung, zumal eine separate Krankenhaustagegeld-Versicherung einer PKV auch bei Krankheit und nicht nur bei Unfall gilt. Ich würde meine Entscheidung von zwei Faktoren abhängig machen: Zum einen würde ich prüfen, ob ich die zusätzlichen Kosten, die bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus entstehen, selber tragen kann und will. Zum anderen würde ich es dann wieder vom Beitrag abhängig machen (was kostet mich der Spass, wenn ich ein KHT mitversichere bzw. was spare ich, wenn ich es weglasse?).

Ist eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll?

Jetzt nähern wir uns einer Grundsatzdiskussion. Es gibt mindestens ebensoviele Argumente FÜR wie GEGEN eine Unfallversicherung. Da sind sich selbst die Verbraucherschützer untereinander uneins. Ich persönlich halte eine gut ausgestaltete Unfallversicherung ohne unnützen Schnickschnack (Stichwort: „Prämien-“ oder „Beitragsrückgewähr“) für einen durchaus empfehlenswerten Versicherungsschutz. Das muss aber - wie gesagt - jeder letztendlich für sich selbst entscheiden.
Gruß
Frank Hackenbruch

Fände es super, wenn mir jemand weiterhelfen kann selbst wenn
nur ein Teil der Fragen geklärt würde…

Grüße, Zewa

Hallo Zewa,

der Gutachter bescheinigt nach z.B. folgendem Prinzip: Die Funktionsfähigkeit der Hand ist zu 60% beschädigt.

Das bedeutet jetzt, dass du 60% der Invalidität hast, die laut Gliedertaxe für genau diese Invalidität vorgesehen ist, also z.B. 50%

Sprich 50*0,6=30% und jetzt bekommst du bei Versicherung ohne Progression eben 30% der Summe ausgezahlt. Bei mit Progression erhöht es sich um Faktor x (je nach Staffelung). und dann eben diesen erhöhten Faktor der Versicherungssumme.

100% oder nur 60%?

Wenn ich den Todesfall nicht mit absichere, muss ich dann
länger warten, bis die Versicherung zahlt?

Ja. Weil theoretisch gesehen könntest du innerhalb eines Jahres unfallbedingt sterben und dann muss die Versicherung ggf. nicht so viel auskehren. Es macht aber dennoch m.M. nach nur 10-20.000 € Sinn.
Wichtiger sind da andere Nebenklauseln, wie Trunkenheit, Taucherklausel etc.

Wie sinnvoll ist Krankenhaustagegeld?

Wenn du gesund bist, sicher es über Krankenversicherung ab. Bringt mehr. Wenn du dort nicht reinkommst, kann es im Einzelfall hier Sinn machen.

Ist eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll?

M.M. nach ja.

Gruß
Marco

Halo. Habe eine kleine Frage zum o.g. Thema. Mit oder ohne Monatlichen Rentenzalhungen und Übergangsgeld ?
Welche Grundsumme sollte mindestens abgeschlossen werden ?
gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

zu der Statistik :

ca: 97% aller Invaliditätsfälle liegen unter 25%!!!
Wenn Progression würde ich 225% aus o.g. Grund empfehlen!
Gruß

Timo Wadle

Hallo Cabal

Halo. Habe eine kleine Frage zum o.g. Thema. Mit oder ohne
Monatlichen Rentenzalhungen und Übergangsgeld ?

(Achtung: nachfolgende Aussage gibt meinen persönlichen, subjektiven Standpunkt wieder)
Ich bin kein allzu großer Freund der Unfall-Rente, da ich das Preis-Leistungs-Verhältnis bei den allermeisten Versicherern für wesentlich schlechter als bei einer guten Berufsunfähigkeitsrente halte.
Lediglich für den Fall, dass kein „Beruf“ absicherbar ist (z.B. Hausfrauen/-männer, etc.) und/oder falls die Gesundheitsverhältnisse keine BU-Rente zulassen, kann eine Unfall-Rente im Einzelfall eine Alternative sein.
Auch ein Übergangsgeld ist aus meiner Sicht nicht zu empfehlen, da die Versicherer je nach Tarif hier erst ab dem 3. bzw. 6. Monaten der Arbeitsunfähigkeit zahlen. Diesen Zeitraum „schaffen“ jedoch die wenigsten Versicherten, da meist irgendwo innerhalb dieser Zeit der Versuch unternommen wird, mal arbeiten zu gehen. Selbst wenn das nicht dauerhaft klappt und der Versicherte nach 1 Tag wieder arbeitsunfähig ist, so ist doch die DAUERHAFTE Arbeitsunfähigkeit unterbrochen und die Karenzzeit für die Übergangsleistung beginnt von vorne (extrem ärgerlich, wenn man schon einige Zeit AU war).

Welche Grundsumme sollte mindestens abgeschlossen werden ?

Reine Gewissensentscheidung. Ich persönlich würde nicht unter 50.000,-€ gehen, je höher die Summe umso besser!!!
Gruß
Frank Hackenbruch

gruß

Hallo Versicherungsexperten!

Ich habe gleich ein paar Fragen: Wie ist das bei der
Unfallversicherung mit der Gliedertaxe, da gibt es doch
Unterschiede. Z.B. entspricht der Verlust einer Hand bei
Versicherung A einem Invaliditätsgrad von 55% und bei
Versicherung B von 100%. Ich habe jetzt gelesen, dass der
Invaliditätsgrad von einem Arzt festgelegt wird. Wenn der
jetzt sagt: Hand ab = 60%, was bekomme ich dann von
Versicherung B? Trotzdem 100% oder nur 60%?

Wenn ich den Todesfall nicht mit absichere, muss ich dann
länger warten, bis die Versicherung zahlt?

Gibt es irgendwo Statistiken, wie wahrscheinlich es überhaupt
ist, dass man ganze Körperteile verliert? Ich denke häufiger
ist nur die Funktionsfähigkeit eingeschränkt, dann wird der
Invaliditätsgrad auch geringer. Gibt es irgendwo dazu Zahlen?
Ich frage wegen der Progression, denn eine hohe Progression
ist doch nur „lohnend“, wenn eine hohe Invalidität vorliegt.
Aber wie wahrscheinlich ist die hohe Invalidität? Ist es
sinnvoller weniger Progression und dafür mehr prozenzuale
Leistung in den unteren Bereichen zu wählen? Würde dieser
Effekt durch eine verbesserte Gliedertaxe ausgeglichen?

Wie sinnvoll ist Krankenhaustagegeld?
Ist eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll?

Fände es super, wenn mir jemand weiterhelfen kann selbst wenn
nur ein Teil der Fragen geklärt würde…

Grüße, Zewa

Danke für die aufschlussreichen Antworten! owT
Grüße, Zewa