Hallo Renè,
Wenn ich einen „Top-Bewerber“ habe und einen „Hanswurst“ nehm
ich den Top-Bewerber, auch wenn der 20km weiter entfernt
wohnt.
Da gibt es zwei Extreme.
1.) Du hast eine Stelle, die von fast jedem besetzt werden kann, dann gibt es über 200 Bewerber auf diese freie Stelle. Nun willst Du mir doch nicht einreden, daß da nur ein geeigneter Bewerber dabei ist und ausgerechnet der in 30 Km Entfernung wohnt?
2.) Du hast eine Stelle, für die ein Spezialist gebraucht wird. Du bist froh, überhaupt jemanden gefundn zu haben. Dann kalkuliert der AG das Risiko des weiteren weges bewußt ein.
Im Betrieb muß jeder Pfurz kontrolliert, dokumentiert und
bei Fehlern belehrt werden. Aber auf dem Heimweg hat der AN
das recht, zu tun und zu lassen was er will.
Und ich dachte, da gibt es eine Straßenverkehrsorgdung, die das regelt. Wann wurde die denn abgeschafft?
Warum sollte
der AG dann das Versicherungsrisiko tragen? Also ich sehe
erstmal keinen Grund, das Risiko nicht auf den AN zu
übertragen?!
Dann wiederhole ich noch mal. Der AN legt den Weg zurück, um im Interesse das AG tätig zu werden. Ich würde mehr Gründe sehen, den Weg als Arbeitszeit zu bezahlen, als das Risiko auf den AN abzuwälzen.
Was beabsichtigt der DIHT mit diesem Vorstoß? Kosten senken. Die Kosten verschwinden ja dadurch nicht, sie werden auf die AN abgewälzt. Es geht also um Lohnkürzungen, nichts anderes. Lohnkürzungen, die nicht mit den Gewerkschaften verhandelt werden müssen.
In letzter Zeit klappt das je immer öfter immer besser. (Pflegeversicherung, Riesterrente, Zahnersatz) Da wundert es mich nicht, daß es versucht wird.
Gruß, Rainer