Unfallversicherung Auto , Mietwagen

Ich brauche dringend eure Hilfe!!
Ich hatte heute mein Auto bei meiner Freundin ordnungsgemäss auf einem Parkplatz abgestellt.
Doch leider ist ein mit Bauschutt beladener LKW vorbeigefahren und hat ein ziemlich grossen Stein verloren der genau auf mein Auto geflogen ist.
Das Auto wurde vom ADAC abgeschleppt der Schaden zudem von der Polizei erfasst. Nach Beurteilung von der Werkstatt und des unabhängigen Prüfers dauert eine Reparatur ca. 6-7 Tage.
Das grosse Problem an der Sache ist dass wir in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in den Urlaub fahren wollten erst ganz nach Italien dann mit der Fähre nach Griechenland. Gesammtkilometer ca. 2100.
Ich habe mich umgehend mit der Versicherung des Verursachers in Verbindung gesetzt um einen Mietwagen zu erlangen .
Die sehr unfreundliche Frau versuchte mich einfach hinzuhalten und mich auf morgen zu vertrösten.
Nach mehrmaligen Anrufen hat sie dann gemeint das man mit einem Leihwagen nicht so weit fahren darf und ich doch den Leihwagen meinen Eltern geben soll und mit deren Auto in Urlaub fahren soll.
Das Auto meiner Eltern ist aber viel zu klein für uns 4.
Meine Frage ist habe ich Anspruch auf ein Mietwagen mit dem ich auch in Urlaub fahren darf?
Meine nächste Frage ist eigentlich wollten wir 14 Tage in Urlaub die können doch nicht von mir erwarten das ich den Urlaub für die verkürze ( was zwar möglich wäre denn wir haben nur eine Woche das Haus fest gebucht die andere wollten wir Zelten )

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
I

Also … Die Chancen einen Mietwagen auf Kosten der Versicherung für eine Urlaubsreise zu bekommen, die ist gleich Null. Die werden da auf keinen Fall mitspielen und es besteht auch kein rechtlicher Anspruch darauf.

Einen Ersatzwagen gibt es in der Regel nur, wenn man dies mit der eigenen Versicherung vereinbart hat, dann auch nur für ein paar Tage (bis der eigene Wagen wieder repariert wurde) und für eine begrenzte Kilometerzahl. Fährt man mehr Kilometer, wird es verdammt teuer und Fahrten nach Italien bzw. Griechenland sind bei den meisten Mietwagenfirmen ohnehin strengsten untersagt.

Man könnte jedoch eventuell einen Schadenersatz für die entgangenen Urlaubstage zivilrechtlich einklagen. Das kann jedoch eine sehr langwierige Angelegenheit werden und ob sich letztendlich lohnt, ist eine andere Frage. Am Besten, lässt Du dich diesbezüglich vom Verbraucherschutz in deiner Region beraten.

Persönlich würde ich dir raten, dass Du dem Leiter der Werkstatt die Situation erklärst (die Kinder haben sich soooo auf den Urlaub gefreut) und um eine möglichst rasche Reparatur deines Fahrzeugs bittest.

Tipp an Rande: http://www.stromkunde.info

Mit internetten Grüßen,

Andy :smile:

Wenn die Versicherung des LKW ihre Leistungspflicht anerkennt, dann hast du Anspruch auf Mietwagen.
Aber erst dann - vorsichtshalber.
Es kann ja sein, dass die ablehnen und du beweisen musst, dass besagter Stein wirklich von diesem LKW stammt.
Sollte das nicht möglich sein, bleibts bei der Ablehnung und dann musst du den Mietwagen selber zahlen.
Im Zweifel hilft ein Anwalt weiter, vorzusgweise Fachanw. Verkehrsrecht.

Hallo,
leider bin ich nicht spezialisiert auf die Schadenbearbeitung, sondern aif Vertragsangelegenheiten.
Aber:
Den Anspruch auf den Mietwagen hat man für die Zeit der Reparatur bzw. des Werkstattaufenthaltes.
Es kommt nun darauf an, wie sehr das Fahrzeug beschädigt ist. Wenn der Wagen noch verkehrstauglich und fahrbereit ist, könnt ihr ja mit ihm in den Urlaub fahren und ihn danach reparieren lassen.
Man hat ja auch Anspruch auf einen Nutzungsausfall, wenn man den Mietwagen nicht in Anspruch nimmt. Auch kann man sich die kalkulierten Reparaturkosten netto auszahlen lassen und privat reparieren lassen.
Das bessert dann die Urlaubskasse nachträglich wieder auf.
Aber das sind alle nur theoretische Infos. Ich kennen den Schadenumfang ja nicht.
Ich hoffe es gibt noch genauere Antworten.
Viel Glück und schönen Urlaub.
Sunshine

Hier kann ich leider nicht helfen. Bitte bei einem Rechtsanwalt nachfragen.

Stephan Brückner

Hi,

das ist kein Problem, Ihr könnt den Urlaub antreten, so wie er geplant war, ggf auch mit Mietwagen. Allerdings erfordert das ggf eine etwas intensivere „Diskussion“, also ab zum Rechtsanwalt, sofern der Versicherer nicht schnelle eine verbindliche Zusage für die Kostenübernahme gibt.

Grüße, M