Unfallversicherung bei Änderung autom. verlängert

Hallo,

ich habe vor knapp 2 Monaten meinem Versicherungsvertreter gesagt, dass ich jetzt eine Ausbildung absolviere. Er meinte das müssen wir in der Unfallversicherung ändern bzw. eintragen. Ich unterschrieb die Änderung.

Gestern bekam ich Post und musste feststellen, dass sich die Unfallversicherung automatisch um weitere 5 Jahre verlängert hat, also sie läuft jetzt bis 2011.

Mein Vertreter sagte mir, das würde automatisch bei änderungen passieren, ich könne dem aber wiedersprechen bis zu 14 Tage nach erhalt des Schreibens. Er riet mir aber davon ab, da sich angeblich bis 2008 (altes Laufzeitende) die Monatlichen Beiträge erhöhen. Ich würde nicht mehr die Rabatte und die günstigen Prämien wie jetzt bekommen, da die Versicherungen nur noch Verträge über 3 Jahre abschließen dürfen und deswegen die Prämien erhöhen und die Rabatte vermindern. Dann hat er noch was von Gerichtsurteilen erzählt…

Meine Frage ist:

  1. Wird bei einer Änderung der Unfallversicherung automatisch der Vertrag verlängert?

  2. Soll ich die Laufzeit bis 2011 beibehalten oder der Verlängerung wiedersprechen?

Vielen Dank!

Meine Frage ist:

  1. Wird bei einer Änderung der Unfallversicherung automatisch
    der Vertrag verlängert?

Bei der Versicherung scheinbar ja (bzw. wenn es nach dem Vertreter geht), ich kann nur von „uns“ sprechen, dort führt dies zu keiner Verlängerung.

  1. Soll ich die Laufzeit bis 2011 beibehalten oder der
    Verlängerung wiedersprechen?

Auch da kann ich nur sagen, dass „wir“ nur Ein-Jahresverträge haben, auf der anderen Seite hast Du Dich damals ja für einen 5-Jahresvertrag entschieden, also musst Du mit den Konsequenzen leben. Der Vorteil dieser Verlängerung ist eine höhere Provision für Deinen Vertreter und ein gewisser Beitragsnachlass für Dich, dafür bist Du halt gebunden.

Hallo,

Hallo,

ich habe vor knapp 2 Monaten meinem Versicherungsvertreter
gesagt, dass ich jetzt eine Ausbildung absolviere. Er meinte
das müssen wir in der Unfallversicherung ändern bzw.
eintragen. Ich unterschrieb die Änderung.

Gestern bekam ich Post und musste feststellen, dass sich die
Unfallversicherung automatisch um weitere 5 Jahre verlängert
hat, also sie läuft jetzt bis 2011.

Ich hasse das.

Mein Vertreter sagte mir, das würde automatisch bei änderungen
passieren, ich könne dem aber wiedersprechen bis zu 14 Tage
nach erhalt des Schreibens.

Sein bester Tipp!
Ab hier seine Tipps vergessen.

Er riet mir aber davon ab, da sich
angeblich bis 2008 (altes Laufzeitende) die Monatlichen
Beiträge erhöhen. Ich würde nicht mehr die Rabatte und die
günstigen Prämien wie jetzt bekommen, da die Versicherungen
nur noch Verträge über 3 Jahre abschließen dürfen

??

und deswegen
die Prämien erhöhen und die Rabatte vermindern. Dann hat er
noch was von Gerichtsurteilen erzählt…

Meine Frage ist:

  1. Wird bei einer Änderung der Unfallversicherung automatisch
    der Vertrag verlängert?

Nein.

  1. Soll ich die Laufzeit bis 2011 beibehalten oder der
    Verlängerung wiedersprechen?

Widersprechen.

Bei der hauptverwaltung anrufen und da nochmal dein Anliegen anbringen.
Zur Not, falls unbedingt notwendig ne neue Unfallversicherung mit ein jähriger Laufzeit abschließen, als Differenzdeckung zur alten.

Ansonsten: Einfach Vertreter wechseln

Grüße

Laber

Hallo,

Gestern bekam ich Post und musste feststellen, dass sich die
Unfallversicherung automatisch um weitere 5 Jahre verlängert
hat, also sie läuft jetzt bis 2011.

nach meiner Erfahrung nutzen insbesondere Gesellschaften mit ungünstigem Preis-/leistungsverhältnis in der Unfallversicherung jede Änderung, um den Vertrag weiter zu verlängern. Aus Sicht der Versicherungsgesellschaft bzw. des Vetreters ist das ja auch logisch - aber natürlich unfair!

Also würde ich an Deiner Stelle mal Unfallversicherungen im Internet berechnen und vergleichen. Solltest auch Du zu dem Schluß kommen, daß es unter Berücksichtigung Deiner jetzigen AZUBI-Tätigkeit Angebote mit niedrigerem Beitrag und gleichen oder besseren Bedingungen gibt, würde ich der jetzigen Verlängerung natürlich sofort widersprechen.

Bist Du dagegen nach dem Vergleich mit Deiner Unfallversicherung noch zufrieden, kannst Du die Verlängerung akzeptieren. Dann würde ich mir nur einen neuen Ansprechpartner suchen, der mich vor der Unterschriftsleistung über derartige, nicht unwesentliche Vertragsänderungen informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd

Hallo Jigga,

ergänzend zu dem, was z.T. schon ganz richtig bisher gesagt wurde:

Hallo,

ich habe vor knapp 2 Monaten meinem Versicherungsvertreter
gesagt, dass ich jetzt eine Ausbildung absolviere. Er meinte
das müssen wir in der Unfallversicherung ändern bzw.
eintragen. Ich unterschrieb die Änderung.

Steht in dieser Änderung nichts zum Thema Laufzeit? Beginn? Ablauf? Wenn Du da nichts unterschrieben hast, kann sich auch die Laufzeit nicht automatisch verlängern.

Gestern bekam ich Post und musste feststellen, dass sich die
Unfallversicherung automatisch um weitere 5 Jahre verlängert
hat, also sie läuft jetzt bis 2011.

Wie gesagt: automatische Verlängerung nein.

Mein Vertreter sagte mir, das würde automatisch bei änderungen
passieren, ich könne dem aber wiedersprechen bis zu 14 Tage
nach erhalt des Schreibens.

Grundsätzlich richtig, aber nur um sicher zu gehen: Hat er dir zu irgendeinem Zeitpunkt schon die Vertragsunterlagen (Bedingungen, Tarifwerk, etc.) ausgehändigt?

Er riet mir aber davon ab, da sich
angeblich bis 2008 (altes Laufzeitende) die Monatlichen
Beiträge erhöhen.

Das kann auch im neuen Vertrag passieren (schon alleine dann, wenn eine Dynamik vereinbart wurde).

Ich würde nicht mehr die Rabatte und die
günstigen Prämien wie jetzt bekommen, da die Versicherungen
nur noch Verträge über 3 Jahre abschließen dürfen und deswegen
die Prämien erhöhen und die Rabatte vermindern.
Dann hat er noch was von Gerichtsurteilen erzählt…

Abgesehen davon, dass mehrjährige Verträge nur vorteilhaft für die Versicherung (lange Vertragsbindung des Kunden) und den Vertreter (DEUTLICH erhöhte Abschlussprovision im Vergleich zu 1-jährigen Verträgen) sind und somit für den Kunden kaum sinnvoll erscheinen:
Die angesprochenen Gerichtsurteile würden mich mal interessieren!!! Das Ganze hört sich nach einem als Fachwissen getarnten Blödsinn an, um den Kunden zu verunsichern und zur 5-Jahres-Laufzeit zu bewegen.

Meine Frage ist:

  1. Wird bei einer Änderung der Unfallversicherung automatisch
    der Vertrag verlängert?

s.o.

  1. Soll ich die Laufzeit bis 2011 beibehalten oder der
    Verlängerung wiedersprechen?

Kannst Du mit der Verlängerung gut leben? Offensichtlich doch eher nicht (sonst würdest Du kaum fragen, oder). Achtung: die Versicherung wird auf der ursprünglichen Laufzeit bestehen. D.h., wenn der alte Vertrag ordnungsgemäß geschlossen wurde, bleibt der Ablauf auch bei Widerspruch bei 2008.

Vielen Dank!

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

P.S.: Ich bin selber für jeden Hinweis dankbar, wenn eine ominöse „3-Jahres-Regelung“ i.d.T. an mir vorbeigelaufen sein sollte, ohne sich bei mir vorzustellen. Man lernt ja womöglich täglich dazu.

Guten Tag Jigga,

die Vermutung liegt nahe, dass in dem Änderungsbogen auch gleichzeitig
eine Verlängerungsklausel eingearbeitet war. Offensichtlich hat der
Vertreter beim Abschluss nicht darauf hingewiesen und es ist das passiert, was leider längst nicht die Ausnahme ist:
Ohne den Revers zu prüfen, wurde unterschrieben.
Nun, immerhin hat der Vertreter auf die 14-Tage-Frist hingewiesen.
Deswegen: Bei Nichtgefallen Widerspruch und ansonsten läuft die
vereinbarte Laufzeit.
Die übrigen Einlassungen erscheinen reichlich difus.
Ich sehe sie als eine Mischung aus nachträglicher Schutzbehauptung durch den Vertreter und Missverständnis Deinerseits.

Für die Zukunft erlaube ich mir die Empfehlung: Zuerst prüfen, dann
unterschreiben und immer einen Durchschlag behalten.

Gruß

Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

aus Sicht des Versicherungsvertreters ist es sinnvoll, einen Vertrag über 5 Jahre zu machen. Warum? Gibt mehr Provision.

Aus Sicht des VN hat ein 5 Jahresvertrag auch einen Vorteil, nämlich (normalerweise) 10% Dauernachlass.

Jetzt ist nur die Frage: Warum ist ein 5-Jahres Vertrag so schlimm für dich? Das kannst nur du selber beantworten.

Womit ich ein tierisches Problem habe, ist mit dem Versicherungsvertreter. ICh kann es auf den Tod nicht leiden, wenn man den Kunden nicht auf die 5 Jahre hinweist. Weil das kann mit dem Kunden ne Menge Ärger machen.

Ich würde den Vertrag so lassen, aber den Vertreter wechseln. Das dürfte bei einer Versicherungsgesellschaft absolut kein Problem sein.
Oder alternativ zu einem Makler gehen, dem du vertraust, und dich dann von Ihm für diesen Vertrag betreuen lassen.

Gruß
Jürgen

PS: Ich bin auch Versicherungsvertreter, ziehe also nicht über irgendeinen Berufsstand her :smile:

Hallo,

vielleicht mal vergleichen:

100.000 Euro Grundsumme
225% Progression
225.000 Vollinvalidität
20.000 Euro Todesfallleistung/Übergangsleistung
10.000 Euro Bergungskosten
Jahresvertrag

ca. 10 Euro im Monat mit sehr guten Bedingungen

Wenn Deine UV wesentlich teuer ist oder die Summen bedeutend neidriger sind, solltest Du widerrufen und Dir eine vernünftige UV ohne Knebel suchen.

MfG

ich habe vor knapp 2 Monaten meinem Versicherungsvertreter
gesagt, dass ich jetzt eine Ausbildung absolviere. Er meinte
das müssen wir in der Unfallversicherung ändern bzw.
eintragen. Ich unterschrieb die Änderung.

Gestern bekam ich Post und musste feststellen, dass sich die
Unfallversicherung automatisch um weitere 5 Jahre verlängert
hat, also sie läuft jetzt bis 2011.

Mein Vertreter sagte mir, das würde automatisch bei änderungen
passieren, ich könne dem aber wiedersprechen bis zu 14 Tage
nach erhalt des Schreibens. Er riet mir aber davon ab, da sich
angeblich bis 2008 (altes Laufzeitende) die Monatlichen
Beiträge erhöhen. Ich würde nicht mehr die Rabatte und die
günstigen Prämien wie jetzt bekommen, da die Versicherungen
nur noch Verträge über 3 Jahre abschließen dürfen und deswegen
die Prämien erhöhen und die Rabatte vermindern. Dann hat er
noch was von Gerichtsurteilen erzählt…

Meine Frage ist:

  1. Wird bei einer Änderung der Unfallversicherung automatisch
    der Vertrag verlängert?

  2. Soll ich die Laufzeit bis 2011 beibehalten oder der
    Verlängerung wiedersprechen?

Vielen Dank!

Hallo,

vielleicht mal vergleichen:

100.000 Euro Grundsumme
225% Progression
225.000 Vollinvalidität
20.000 Euro Todesfallleistung/Übergangsleistung
10.000 Euro Bergungskosten
Jahresvertrag

ca. 10 Euro im Monat mit sehr guten Bedingungen

Ich glaube wir haben den gleichen Arbeitgeber :wink:

…könnte sein, wenn dieser mir D anfängt ,-)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn du nicht widersprichst, bist du an Vertrag und Vertreter 5 Jahre gebunden.
Ich empfehle grundsätzlich nur Jahresverträge. Schließlich kann sich deine Situation und Versicherungsbedarf auch mal unvorhergesehen ändern oder es gibt in ein oder zwei Jahren Gesellschaften mit deutlich besserem Preis-Leistungsverhältnis (gibt es möglicherweise jetzt schon).
Wenn „dein“ Versicherungsvertreter Geschäft um jeden Preis machen will und dich auf die für dich wichtigen Dinge nicht hinweist, wäre es überlegenswert, sich einen neuen Partner zu suchen.

Uwe

Hallo,

zu erst - ich habe keine der anderen Antworten gelesen. Also wenn was doppelt ist, dann entschuldigung

also mal ehrlich - da wurdest du gelinkt. Bei Dir hat sich nur das Risiko von Schüler/Student auf Auszubildender geändert. Solltes Du deine Ausbildung sogar im Büro beginnen, dann sehe ich selbst hier keine Risikoveränderung. Normalerweise hätte Dein Vertreter keinen Veränderungsantrag aufnehmen müssen. Man hätte diese Änderung nur Vermerken müssen und gut ist es. Er hat nur geschaltet und hat sich den Vertrag für weiter 5 Jahr in seiner Folgeprov. gesichert. Ich rate immer zu ein Jahresverträgen. Beim richtigen Versicherer sind diese auch nicht teurer als bei der Verträgen mit 5 Jahren Laufzeit.

Ich würde sofort Wiedersprechen und die Versicherung Aufgrund von diesem Vetreterverhalten komplett kündigen. Event. auch mal mit der Bafin drohen.

Frage mal bei ein paar verschiedenen Versicherer an und lasse Dir ein paar Angebote geben.

z.B. 20000 Todesfallleistung - Nach einem halbem Jahr (ab Unfall)kannst Du Dir diese Leistung als Vorschuß auszahlen lassen. Somit können erstmal fällige Rechnung begleichen. Der Vorschuß wird aber danach mit der richtigen Invaliditätsleistung verrechnet.

50.0000 Euro Grundinvaliditätssumme mit einer Progression von z.b. 500 % = 250.000 Euro bei 100 % Invalidität. Achte darauf, dass die 500 % prog. z.B. schon ab 26% Invalidität beginnt. Es hilft Dir nicht viel wenn die Prog. erst am 80 oder sogar erst ab 90 % greift.

15 Euro Krankenhaustagegeld - reicht für Dich erstmal vollkommen aus
5000-10.000 Kosmetische op´s - achte darauf das Zähne mit enthalten sind. Zähne gehen bei einem Unfall schnell kaputt. Spreche aus eigener Erfahrung.

Das alles zusammen sollte nicht mehr als 120 Euro im Jahr kosten.

Eventuell ist noch über eine klein Unfallrente von 250 Euro pro Monat zu entscheiden.

Eher würde ich Dir aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlen.

Gruß Raumpilot

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hallo,

vielleicht mal vergleichen:

100.000 Euro Grundsumme
225% Progression
225.000 Vollinvalidität
20.000 Euro Todesfallleistung/Übergangsleistung
10.000 Euro Bergungskosten
Jahresvertrag

ca. 10 Euro im Monat mit sehr guten Bedingungen

Wenn schon, denn schon. Rein interessehalber: wie definieren sich denn diese Bedingungen?
Stichworte:

  • verbesserte Gliedertaxe?
  • Fristen im Schadenfall?
  • „Alkohol-Klausel“?
  • „Immun-Klausel“?
  • erweiterter Unfallbegriff?
  • usw.?
    (Auswahlkriterien nur auszugsweise wiedergegeben)
    Übrigens: Welche Gefahrengruppe liegt denn der Berechnung zugrunde?

Wenn Deine UV wesentlich teuer ist oder die Summen bedeutend
neidriger sind, solltest Du widerrufen und Dir eine
vernünftige UV ohne Knebel suchen.

Der Ursprungsvertrag läuft laut Aussage des/der Fragenden noch bis 2008. Darauf wird die Gesellschaft bestehen und dagegen ist - vorläufig - auch nix zu machen. Der Widerruf (eigentlich müssten wir von Widerspruch sprechen) kann also nur für die auf 2011 verlängerte Laufzeit gelten.

MfG
Frank Hackenbruch