Unfallversicherung bei privaten Baumfällarbeiten

Hallo,

Folgender Fall:
Um ein (Bau-)Grundstück zu räumen, sollen Bäume darauf gefällt werden. Es verabreden sich der Eigentümer, dessen Schwiegervater und ein Freund. Die Arbeiten erfolgen unentgeltlich.
Zwar ist der Bau eines Einfamilienhauses geplant, aber es sind noch keine Verträge geschlossen und kein Baunantrag gestellt.

Wie müssen der Eigentümer und seine Helfer versichert werden?

Mögliche Szenarien:
Einer verletzt sich,
einer verletzt einen anderen Helfer,
einer verletzt einen Dritten,
durch die Arbeiten wird eine fremde Sache beschädigt (Carport des Nachbarn).

Müssen auch diese Arbeiten bei der BG angemeldet werden?
Wie müssen die Arbeiter und die Arbeiten vernünftigerweise versichert werden?

Vielen Dank.

Wie müssen der Eigentümer und seine Helfer versichert werden?

Bauherrenhaftpflicht, BG, private Unfallversicherung.

Müssen auch diese Arbeiten bei der BG angemeldet werden?

Kommt auf den Umfang an.

Wie müssen die Arbeiter und die Arbeiten vernünftigerweise versichert werden?

Siehe oben.

Wie müssen der Eigentümer und seine Helfer versichert werden?

Bauherrenhaftpflicht, BG, private Unfallversicherung.

Bei welcher Art/Umfang ist eine Bauherrenhaftpflicht notwendig, z. B. in Abgrenzung zu „Zaun streichen“, Rasen mähen ?
Handelt es sich beim Baumfällen schon um einen Bau?

Müssen auch diese Arbeiten bei der BG angemeldet werden?

Kommt auf den Umfang an.

Ist das ein Hinweis auf: § 3 BGV C 22 „Bauarbeiten“?

Wie müssen die Arbeiter und die Arbeiten vernünftigerweise versichert werden?

Siehe oben.

Danke.

Wie müssen der Eigentümer und seine Helfer versichert werden?

Bauherrenhaftpflicht, BG, private Unfallversicherung.

Bauherrenhaftpflicht? Bei einer Maßnahme „ohne das ein Bau besteht“?
BG bei einer Gefälligkeitstat?
private Unfallversicherung? - schon ehr
und wenn einer einen anderen verletzt - private haftpflicht

Müssen auch diese Arbeiten bei der BG angemeldet werden?

Kommt auf den Umfang an.

Nix „beschäftigung“ gleich nix BG (ums einfach zu machen)

Wie müssen die Arbeiter und die Arbeiten vernünftigerweise versichert werden?

Siehe oben.

Wie alles im Leben im Idealfall = unter Beachtung der Verkehrsmäßig zu erwartenden Vorsicht

Unfallversicherung bei privaten Baumfällarbeit
Hoi.

Da ja schon für ein Bauvorhaben Vorbereitungsarbeiten gemacht werden, könnte die BG Bauwirtschaft das aber anders sehen, siehe das Merkblatt:

http://www.bgbau.de/d/pages/mitglieder/bauherr/merkb…

Ich würde da mal anrufen…http://www.ansprechpartnerderbgbau.de/index.php?cont…

Ciao
Garrett

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Hallo,

viele sehen es anders als zweites-ich.

Vor allem der Gesetzgeber.

http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/2.html

Und für Nachbarschaftshilfe siehe:

http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/129.html

VG
EK

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Hallo,

Und für Nachbarschaftshilfe siehe:

http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/129.html

kann ich bestätigen. Bei einem eigenen Bauvorhaben waren alle nichtgewerbsmäßigen Arbeiter beim Kommunalversicherungsverband versichert, das sogar beitragsfrei.

Gruss

Iru

Hallo [EK]

verstehe ich das richtig, dass du §2 (2) Satz 1 SGB VII meinst?

Hallo,

hast du denn die Links und den Beitrag von Irubis alle schon gelesen?

Dann dürfte sich die Frage erledigt haben.

VG
EK

Hoi.

Sorry, aber Einspruch, Euer Ehren!

Ich denke, dass diese Baumfällarbeiten schon einen gewissen Umfang erreichen, der die reine Nachbarschaftshilfe übersteigt. Daher brauchen wir mehr Details…

Die BG BAu sagt dazu:

Zitat:
"Die BG BAU ist auch zuständig für in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßig ausgeführte Bauarbeiten, wenn für die einzelne geplante Bauarbeit mehr als die im Bauhauptgewerbe geltende tarifliche Arbeitszeit tatsächlich verwendet wird (derzeit 40 Stunden). Mehrere nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten werden dabei zusammengerechnet, wenn sie einem einheitlichen Bauvorhaben zuzuordnen sind.

Für nur kurzfristige Bauarbeiten hingegen ist nicht die BG BAU, sondern sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) zuständig. "

Und weiter:

"Grundsätzlich sind alle Personen, die der Bauherr als (abhängige) Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, gleichgültig, ob sie kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden, kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfall versichert. Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen. (§ 2 Abs. 2 SGB VII).

Bei Helfern, die im Rahmen einer im privaten Bereich üblichen Gefälligkeitsleistung tätig werden, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil solche Handreichungen rechtlich nicht als arbeitnehmerähnlich gelten. Um festzustellen, ob die Tätigkeit eher der Privatsphäre zuzurechnen ist, muss die Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem Helfer sowie das Ausmaß der Tätigkeit untersucht werden. Hilft der Vater des Bauherren kurz beim Abladen von Baumaterial, wird dies als übliche Gefälligkeit im familiären Bereich anzusehen sein, während die mehrtägige Hilfe eines Freundes beim Dachdecken in der Regel eine versicherte Tätigkeit darstellt.

Auch Personen, die wie ein selbständiger Unternehmer bei privaten Bauarbeiten tätig werden (sogenannte unternehmerähnliche Personen), sind nicht gesetzlich gegen die Folgen eines Unfalles versichert.

Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz dieser Personen kann von der BG BAU nur in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und gesamten Umstände der Mithilfe getroffen werden."

Ciao
Garrett

die tatbestandsmerkmale sehe ich hier genauso wenig erfüllt wie bei der von EK genannten Rechtsquelle…
zieht man hier noch einschlägige kommentare zum thema zu rate (wie auch von garrett schon zitiert) ist das für mich eine gefälligkeitstat und auch keine bauleistung oder eine bauvorleistung
land- und forstwirtschaft nur weil sie teile wie ackerbau oder waldbau betreiben. einen baum fällen ist vielleicht in der chronologischen betrachtung eine leistung vor dem bau, aber deswegen nicht zwingend eine bauvorleistung.
für mich bleibt es weiter eine private und gefälligkeitstat - fügt also der bauherr einem seiner helfer fahrlässig einen schaden zu kann man nur hoffen das er eine private haftpflichtversicherung hat.
fügt einer der helfer einem anderen einen schaden zu auch sachlich… dann sollte die versscherung auch schäden durch gefälligkeitstaten absichern. und passiert einem einfach so was ohne das sich jemand dem vorwurf des verschuldens und nichtvermeidens trotz vermeidbarkeit vorwerfen lassen können so wärs ganz gut wenn er ne private unfallversicherung hat!

aber wir müssen nicht immer einer meinung sein

Hallo,

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wogegen du Einspruch einlegst, da du dann gegen dein eigenes Posting Einspruch einlegen würdest.

Mir ging es hier im Übrigen um den Hinweis, dass der Schutz der Unfallversicherung auch außerhalb von Beschäftigungen stattfindet, was zweites-ich falsch dargestellt hatte.

VG
EK

Hallo,

aber wir müssen nicht immer einer meinung sein

nein, das müssen wir nicht. Für mich ist wichtiger zu sehen, dass die Kommunalversicherung damals mit mir einer Meinung war und deshalb bei einem Schadensfall gezahlt hat.

Gruss

Iru

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Vor allem, wenn man bedenkt, dass du vor 24 Stunden noch keinen Schimmer von Unfallversicherung außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen hattest, kennst du jetzt die einschlägigen Kommentare? Ach was! Allerdings verstehst du schon meine Posts nicht richtig, was soll ich also dazu noch sagen?

VG
EK

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Hoi.

Jupp, der Hinweis war natürlich richtig und gut.

Mir ging es eher um die Frage, an wen man sich wenden muß. Ich stimme da Iru nicht zu, dass (auch) hier die Unfallkasse/GUV zuständig und die Versicherung daher kostenfrei wäre.

Daher mein Rat, sich mal bei der BG Bau zu melden.

Entscheidend bleibt aber eben die Tatsache, dass bei den Arbeiten ein Unfallversicherungsschutz schon besteht.

So long
Garrett

Hallo,

Daher mein Rat, sich mal bei der BG Bau zu melden.

deer Rat ist sicherlich nicht verkehrt. Die BG hat aber gerade für Eigenbauunternehmer sehr saftige Versicherungsbeiträge.

Entscheidend bleibt aber eben die Tatsache, dass bei den
Arbeiten ein Unfallversicherungsschutz schon besteht.

auch das ist wahr.

Nun, ich kann nur für mich sprechen. Als ich vor vielen Jahren mein erstes Haus vor allem in Eigenarbeit baute, kam der Rat, mich kostenfrei bei dem Kommunalversicherungsverband zu versichern (der tatsächlich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kostenfrei war. Da es schon länger her ist, kenne ich die Voraussetzungen nicht mehr, die Rechtsvorschriften haben sich seither aber kaum geändert). Als meinem Schwiegervater ein Unfall passierte, trat dieser Verband dann auch als Kostenträger auf.

Mir ist es eigentlich egal, welche Meinungen hier vertreten werden, für mich zählt letztlich, dass der Verband zahlte. Ich bin sicher, dass er nicht eingetreten wäre, hätte kein Anspuch meinerseits vorgelegen.

Allerdings gäbe es gerade für Baumfällarbeiten die Möglichkeit, dass die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft eintritt (das auch, wenn man kein Landwirt ist). Die (Zwangs-)Mitgliedschaft käme aber auf verschiedene Faktoren an, die mir in dem geschilderten Fall nicht bekannt sind. Ich war jedenfalls bei Arbeiten auf meinem jetzigen Grund und Boden jahrelang kostenfrei bei der BG Landwirtschaft versichert, mittlerweile zahle ich einen geringen Beitrag (weniger als 100 €/Jahr).

So long

so longer

Iru