Unfallversicherung beitragsfrei setzen?

Hallo Experten,

ich habe eine Unfallversicherung bei der Hamburg-Mannheimer (jetzt ERGO)
diese wurde 2004 zum 1.6. von mir (von meinen eltern) übernommen. es handelt sich um eine Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung. Ich wollte
dies vorzeitig kündigen und beitragsfrei setzen, der herr dort sagt das geht nur zum ende des versicherungsjahres sprich ich müsste bis 1.6.2011 zahlen. in der urkunde steht die kann in eine beitragsfreie kapitalversicherung umgewandelt werden wenn sie gekündigt wurde und die beiträge für mind. 2 jahre gezahlt wurden. es steht da nix von „zum ende des versicherungsjahres“.
Wer kann mir da helfen, muss ich noch zahlen oder nicht??? nach 10 min telefongespräch gibt er es nun immerhin an die fachabteilung nach HH.

Danke im voraus für jede Hilfe

Hallo,

leider ist die Hauptfälligkeit in diesem Fall der 1.6. d. J. und kann vorher nicht beendet werden!!

Gruß Thomas WOlter
www.thomas-wolter.eu

Ja, du musst bis zum ende des Versicherungsjahres zahlen. Unfallversicherungen sind SACHVERSICHERUNGEN. Sachversicherungen sind jährlich zahlbar.
Gruß

Guten Tag,

grundsätzlich handelt es sich bei einer Unfallversicherung um eine Sachversicherung. Bei Sachversicherungen (z.b. Autoversicherung) wird grundsätzlich ein Jahresvertrag vereinbart. Die Prämie kann jedoch ratierlich vereinbart werden. (auch monatlich). Kündigung eines Jahresvertrages 3 Monate zur Hauptfälligkeit / Versicherungsjahr.

Bitte schauen Sie hierfür in die Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung nicht in die besonderen Bedingungen!

Wie es mit dem Sparanteil innerhalb der Beitragsrückgewähr aussieht, kann ich Ihnen leider nichtsagen. Hierfür gelten jedoch die besonderen Bedingungen, wenn es im Rahmen der Sachversichrung geregelt ist.

Bitten Sie den Versicherer, die Beitragsrückgewähr aus dem Vertrag zu nehmen, damitder Beitrag reduziert wird. Zum Jahresende (Versicherungsjahr!) kündigen Sie dann fristgerecht.

Sie sollten vorher jedoch nachfragen, inwieweit Überschüsse / Guthaben angesammelt wurden, die zur Auszahlung oder zur Beitragsfreistellung gelangen können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ausdrüklich erwähne, dass es sich bei meinem Rat um KEINE Rechtsberatung handelt, sondern um einen ungeprüften Rat. Lediglich die gemachten Angagebn reichen i.d.R. zur komplexen Begutachtung des Sachverhaltes nicht aus.

Abschließend möchte ich noh darauf hinweisen, dass eine Kündigung von Kapitalal jeglicher Art meist die schlechteste Vorgehensweise ist. Desweiteren ist die Kündigung eines bestehenden Versicherungsschutzes immer zu überlegen.

In der Hoffnung ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben wünsche ich viuel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

Grüße aus Köln

Karsten Esser

Hallo,
da wollten Dir Deine Eltern etwas Gutes tun und sind in die Falle gelaufen.
Dieser Vertrag ist eine Mischung aus Kapitalvers./Sparvertrag
und einer Unfallversicherung. Wobei ein Sparvertrag und eine UV jeweils separat, abgeschlossen die bessere Lösung gewesen wäre. Aber Passiert.
Kündigen kannst Du den Sparvertrag sofort und die Uv zur nächsten Fälligkeit?(ich weis ja nicht wie lange der Vertrag bestanden hatte).Das angesparte Kapital bleibt Dir erhalten.
Ps Falls Du eine preiswerte Absicherung gegen die Folgen eines Unfalles suchst. Schaumal in die Test`s der Siftung Warentest.

Tschöö

Hallo Rapunzel11,

prinzipiell ist die Kündigung des Vertrages nur bis 3 Monate zur nächsten Hauptfälligkeit möglich, da ansonsten ein Mahnverfahren für die Beiträge bis zur nächsten Hauptfälligkeit eingeleitet würde. Das ergibt sich aus der Tatsache dass die Beiträge zur Hauptfälligkeit immer Jahresbeiträge sind und die Zahlungsweise monatlich nur eine „Ratenzahlung des Jahresbeitrages“ ist.

Zu beachten ist auch, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre laufen sollte, da nur dann (unter entsprechenden Voraussetzungen) auch die Steuerfreiheit der Leistungen aus dem Vertrag gewährleistet ist.
Eine vorzeitige Kündigung eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages bringt in der Regel immer Nachteile für den Versicherten und sollte daher gut überlegt werden.

Hallo,

bitte mal bei mir anrufen, habe da eine Lösung die ich aber nicht im Inet publizieren möchte. Tel.: 0177/6814824 rufe zurück da Flatrate.

MfG

Andreas

Hallo,

üblicherweise sind diese Dinger kündbar wie eine LV: mit einmonatiger Frist zum Ende einer Beitragsperiode. Bei monatl. Zahlweise also zum Ende des übernä. Monats, bei jährl. Zahlweise zum Ende des Vers.-Jahres.

Wenn mal eine richtige Unfallvers. gewünscht wird, kontaktiere mich gern.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

MAch das mal schriftlich und lass uns dann die Antwort zukommen. Mal sehen, ob wir dann weiterhelfen können.

gruß

www.tuerk-versicherungen.de