Guten Tag,
grundsätzlich handelt es sich bei einer Unfallversicherung um eine Sachversicherung. Bei Sachversicherungen (z.b. Autoversicherung) wird grundsätzlich ein Jahresvertrag vereinbart. Die Prämie kann jedoch ratierlich vereinbart werden. (auch monatlich). Kündigung eines Jahresvertrages 3 Monate zur Hauptfälligkeit / Versicherungsjahr.
Bitte schauen Sie hierfür in die Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung nicht in die besonderen Bedingungen!
Wie es mit dem Sparanteil innerhalb der Beitragsrückgewähr aussieht, kann ich Ihnen leider nichtsagen. Hierfür gelten jedoch die besonderen Bedingungen, wenn es im Rahmen der Sachversichrung geregelt ist.
Bitten Sie den Versicherer, die Beitragsrückgewähr aus dem Vertrag zu nehmen, damitder Beitrag reduziert wird. Zum Jahresende (Versicherungsjahr!) kündigen Sie dann fristgerecht.
Sie sollten vorher jedoch nachfragen, inwieweit Überschüsse / Guthaben angesammelt wurden, die zur Auszahlung oder zur Beitragsfreistellung gelangen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ausdrüklich erwähne, dass es sich bei meinem Rat um KEINE Rechtsberatung handelt, sondern um einen ungeprüften Rat. Lediglich die gemachten Angagebn reichen i.d.R. zur komplexen Begutachtung des Sachverhaltes nicht aus.
Abschließend möchte ich noh darauf hinweisen, dass eine Kündigung von Kapitalal jeglicher Art meist die schlechteste Vorgehensweise ist. Desweiteren ist die Kündigung eines bestehenden Versicherungsschutzes immer zu überlegen.
In der Hoffnung ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben wünsche ich viuel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
Grüße aus Köln
Karsten Esser