wer weiss was? Kind X hat einen Unfall in der Schule. Im Umkleideraum wird es von Kind Y gegen eine Wand geschleudert und ein (bleibender) Schneidezahn bricht ab. Nun kommt ein Schreiben von der schulischen Unfallversicherung, in dem steht, daß die Honorarkosten des Zahnarztes übernommen werden, die Wiederherstellungskosten des Zahnes aber nur in der Form, daß es keine private Vereinbarungen geben darf und Sonderwünsche bzgl. Material usw. ebenfalls nicht ersetzt werden. Nun haben die Eltern X für ihr Kind privat vorzüglich versichert. Wäre dieser Unfall in der Freizeit passiert, würden alle Kosten übernommen werden. Können die Eltern nicht erwarten, daß die Schulversicherung genauso eintritt, wie es ihre private Versicherung tun würde? Schließlich sollte man seine Zähne ja ein Leben lang haben… Oder muss man den Verursacher (Kind Y) „verklagen“?
Können die Eltern nicht
erwarten, daß die Schulversicherung genauso eintritt, wie es
ihre private Versicherung tun würde? Schließlich sollte man
seine Zähne ja ein Leben lang haben…
nein - die VBG zahlt nur das medizinisch Notwendige. Luxusausführungen gehören nun mal nicht dazu.
Man kann jedoch das machen lassen, was man möchte, jedoch beschränkt sich die Kostenerstattung auf das Notwendige.
Für das darüber hinausgehende gilt:
Oder muss man den
Verursacher (Kind Y) „verklagen“?
ja, wenn sich keine Einigung finden lässt.
Wobei man am besten hoffen kann, dass für Kind Y eine Haftpflichtversicherung besteht.
werden. Nun haben die Eltern X für ihr Kind privat vorzüglich
versichert. Wäre dieser Unfall in der Freizeit passiert,
würden alle Kosten übernommen werden.
Warum nehmen die Eltern dann nicht ihre private Versicherung in Anspruch. Ich sehe da kein Problem.
Können die Eltern nicht
erwarten, daß die Schulversicherung genauso eintritt, wie es
ihre private Versicherung tun würde? Schließlich sollte man
Nun haben die Eltern X für ihr Kind privat vorzüglich
versichert.
Dann ist doch alles wunderbar.
Wäre dieser Unfall in der Freizeit passiert,
würden alle Kosten übernommen werden.
Werden auch so.
Können die Eltern nicht
erwarten, daß die Schulversicherung genauso eintritt, wie es
ihre private Versicherung tun würde?
Nein, macht hier aber auch nichts. Immer dran denken, dass der kommunale Schadensausgleich und wie diese ganzen Institutionen so heißen aus Steuergeldern finanziert werden. Stell dir mal vor, was Du an steuerlicher Mehrbelastung hättest, wenn die nicht nur die nötigsten Kosten abdecken würden. Aber dafür bist Du ja gerade privatversichert.
Schließlich sollte man
seine Zähne ja ein Leben lang haben… Oder muss man den
Verursacher (Kind Y) „verklagen“?
Dazu wird es nicht kommen müssen. Der normale Weg ist die Einholung eines Behandlungsplans beim Arzt auf privater Abrechnungsbasis mit ausgewiesenem Anteil nach KSA-Übernahme. Einreichung des Behandlungsplanes bei der privaten Versicherung mit Hinweis auf den Unfall und die entsprechende Kostenübernahme. Entweder zahlt die dann komplett und holt sich den Anteil beim KSA wieder, oder zahlt dann nur den diesen Anteil übersteigenden Betrag, und man macht den KSA-Anteil selbst dort geltend. Dürfte wohl vom Service der jeweiligen privaten Versicherung abhängen.
Wenn hier keine brutale, kriminelle Schlägerei vorgelegen hat, sondern die Sache bei einer normalen Rangelei unter Schülern passiert ist, ist für weitere private oder gar strafrechtliche Maßnahmen üblicherweise kein Bedarf.