Unfallversicherung Einseitige Erblindung

Guten Tag liebe leut.

Habe da mal ne Frage…
Situation: Ich (18) mitversichert bei meinem Stiefvater habe eine Unfallversicherung
mit 500% progression und 25.000 grundsumme meines Wissens nach.
Letztes Jahr an Karneval bin ich durch eine „Schlägerei“ mit Glaswurf das mich aus einem
Meter aufs linke Auge traf, auf diesem unwiderruflich erblindet. Im Zuge dessen lag ich
2 Wochen lang im Krankenhaus.

Nun zu meinen Fragen:
wie viel Geld kann ich erwarten? (ich bin mir mit der Berechnung sehr unsicher)
wie lange dauert so eine Bearbeitung? (bin bei der debeka)

über eine Beantwortung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen grüßen
Kilian

Das hängt von deinem Vertrag ab.
Du solltest dich jetzt bei der DEBEKA melden um die endfeststellung zu beantragen.

Hallo!
Leider kann ich dir nur zu Themen einer
GESETZLICHEN Unfallversicherung antworten.
Bei der privaten Unfallversicherung ist das
Recht und die Einstufung anders.
Sorry

PS: Unabhängig davon: Hast du Leistungen nach
dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) beantragt,
da es sich um eine Schlägerei gehandelt hat,
in die du hoffentlich unschuldig „geraten“ bist?
Nur so als Tipp…

Ja hab ich direkt beantragt da die ja nach zeitpunkt der antragsstellung zahlen
aber die melden sich wenig und die Kommunikation im allgemeinen lässt zu wünschen übrig.
Als ich mal nach dem stand fragen wollte waren die rechner runtergefahren (13:00 bei Feierabend um 17:00).
Die warten also das Gerichtsverfahren ab welches auch schon seit über einem Jahr auf sich warten lässt.

Hallo,
die Beantwortung Ihrer Frage ist mir leider nicht möglich.
Ich kenne mich im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung aus, nicht jedoch was private
Unfallversicherungen angeht.

Bitte stellen Sie Ihre Frage jemandem anderen.

Gruss

Hallo,

ich fürchte ich bin bei dieser Frage keine große Hilfe.

Mein Fachgebiet ist die gesetzliche Unfallversicherung.

Bei Ihrem abgeschlossenen vertrag handelt es sich um eine private Unfallversicherung, deren LEistungsanspruch sich aus dem Vertrag ergeben sollte.

Gruß
Andreas Scherber

Hierzu kann ich leider nichts beitragen. Mein Fachgebiet ist die gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaften) und nicht die privaten Versicherungsverhältnisse. Allerdings bin ich auch bei der Debeka seit ca. 30 Jahren versichert und habe immer nur gute Erfahrungen mit deren Beratung gemacht.
Empfehlung: Direkt bei bei der Debeka anfragen.

Hallo Kilian,

das tut mir sehr leid, was dir passiert ist! Also du bist auf einen Auge zu 100 % blind! Dann bekommst du 25000 EUR Einmalleistung! Wenn du in deine Police auch noch Unfall-Krankenhaustagegeld hast, dann bekommst du auch noch für die 2 Wochen pro Tag etwas von der Debeka erstattet! Je nachdem wann du es sofort gemeldet hast, kannst du mit der Bearbeitung für die Einmalleistung, je nach Feststellung vom Arzt, ca. 6-7 Wochen rechnen! Es muss ja erst genau geprüft werden! Mit der Zahlung für das Krankenhaus kannst du jedenfalls recht schnell mit dem Geld rechnen, wenn du uns den Nachweiss von wann bis wann du im Krankenhaus warst!

Mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Hallo,
zunächst ertmal eine Frage hat Dein Stiefvater den unfall gemldet und hat er die Lestungsansprüche geltend gemacht? so nach dem Motto Auge weg Geld her?Wenn nein SOFORT nachholen. Ihr habt nur 1 Jahr Zeit!!
Genau kann ich Deine Frage nur beantworten, wenn ich die Allgemeinen UV Bedingungen des Vertrags kenne.
Kannst Du die Seite mit den % einscannen und mir zusenden, mit der Kopie Deiner Hauptseite der Police?
Danke. Melde mich dann sofort.

ja ist schon gemeldet…
also ich kann leider nicht scannen aber ich weiss das:
die vollinvaliditätsleistung 100.000€ beträgt.
der prozentsatz für den verlust eines auges 50% beträgt und die progression 500% ist. hoffe ich konnte dir damit soweit alles sagen sonstschau ich nochmal alles nach.

mfg Kilian

Hallo,
also bei einer Progression von 500% und einer Grundvers.Summe von 25.000 sind das schon mal 125.000 bei Vollinvalidität und nicht 100.000.
Aber nochmal, habt Ihr gegenüber der DEVK eine Invaliditätsleistung ANGEMELDET?Ganz wichtig!
Selbst wenn der Vers. Ukhtg. gezahlt hat müsst Ihr unabhängig davon den Anpruch >SCHRIFTLICH

Inwiefern angemeldet?
also ich hatte bei der debeka angerufen und kurze zeit später ein Formular erhalten auf dem ich u.a. das aktenzeichen bei der staatsanwaltschaft, die genaue verletzung und den unfallhergang schildern musste.

mfg Kilian

Hallo Kilian,
wenn man auf einem Auge die Sehkraft komplett verliert heißt das im Versicherungstechnischen das du zu 50% invalide ist.
Wurde der Flaschenwerfer gefasst?
Wenn ich mich nicht verrechnet habe kannst du mir einer Entschädigung von 37.500€ rechnen.
Um alles nötige zu klären, wie die Unfallmeldung usw. Solltest du mit deinem persönlichen Berater sprechen.
Weiterhin alles gute!
Lg aus Hamburg
Tim

sofort antrag stellen!!! sofort!!!heute!!! zu 99% haben die gesellschaften jahresfristen für die beantragung!

hiermit beantrage ichentschädigung aus vertrag blablabla wgen bla bla bla…

dann meld dich nochmal.

Hallo,
ich komme aus dem Bereich der gesetzl. Unfallversicherung und kann daher in diesem Fall leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Sven

Nochmal eine Inv.Leistung bekommst Du nur, wenn Du den Anspruch innerhalb eines Jahres nach dem Unfall angemeldet hast.
Hast Du? Stand das in der Unfallanzeige drin? Falls Du das nicht weisst, dann bitte sofort per Einschreiben, sofern das Jahr noch nicht vorbei ist schreiben:Hiermit erhebe ich Anspruch auf die mir zustehende Invaliditätsleistung aus Anlass des Unfalles vom…
so sind die Regeln!!
viel Erfolg!!

Irgendeinen irren Grund muss es ja gehabt haben, sich bei so einer Geiz-ist-geil-Versicherung versichert zu haben.

Frag Deinen Debeka-Fuzzi, der wird genau dafuer doch bezahlt, Dir solche Auskuenfte zu geben

Hallo,
Hattest du das damals der Versicherung gleich gemeldet? weil falls nicht
Ist es gut möglich dass die Meldefrist bereits verstrichen ist.
Das cleverste was du jetzt machen kannst: Ruf deinen debeka- Vertreter
An oder geh vorbei und sprich mit ihm darüber. Denn nur die können
Dir definitive Aussagen geben.
Liebe gruesse

Hallo. Habs erst jetzt gelesen-sorry für die späte Antwort. Das ist abhängig von der Gliedertaxe und der Prgressionsstaffelung der einzelnen Gesellschaft.
VG

Lieber Kilian,
kann Dir leider nicht helfen, tut mir leid.
Oldie