Ich hatte im Februar 02 einen Unfall:
Tibiakopfimpressionsfraktur/ Kreuzbänder angerissen / Aussen-
meniskus abgerissen; wurde operiert: Tibiakopf mit Beckenkamm
rekonstruiert, Aussenmeniskus refixiert.
Wie ermittelt die Unfallversicherung da ne Prozentzahl? habe eine relativ hohe Unfallversicherung…Die Untersuchung soll
vorraussichtlich im Februar stattfinden. Hat jemand Tips?
Die mögliche aktive Beugung des Knies ist schätzungsweise bei
über 100 bis 110%; zahlt die Versicherung nur, wenn das Knie steif bleibt? was ist mit der zu erwartenden Arthrose??
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!!
ute
whitewaters_w
hallo,
die bewegungseinschränkung des beines wird in einer prozentzahl ermittelt. dann wird bei einer dauernden einschränkung der invaliditätsgrad ermittelt.
z.b.: Bewegungseinschränkung des beines= 25%
Bein laut gliedertaxe= 70%
Entschädigung= 17,5 % der Versicherungssumme
(VS x 70% x 25%)
zuzügl. einer evtl. Progression, falls höher und
versichert.
gruß
oliver
Vielen Dank, aber das verstehe ich nicht!
soll das heißen, wenn mein Knie fast wieder so beweglich ist wie früher, bekomme ich nicht? oder fast nichts…? obwohl da eine massive Arthrose mittelfristig zu erwarten ist und damit Knie-Endoprothesen vorprogrammiert sind??
Wäre nett, wenn du mir schreiben könntest, ob nur die Beweglichkeit zählt, oder auch die 100% kommende Arthrose und die Bänderschädigung.
Danke!!
Ute
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ach und was ist ne progression?
da kann ich mir nichts drunter vorstellen!
ich habe ne Unfallversicherung bei der Württembergischen
bei Invalidität ca. 106000,-€
bei Vollinvalidität ca. 330000,-€
ist das bei der Auskunft dienlich??
danke
ute
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progression?
Hallo Ute,
das wäre z.B. eine Progression von ca. 300% … zumindest bei den angegebenen Werten.
Dann würden z.B. 25% keine 25% sondern eher z.B. 28% sein… Progression bedeutet schlichtweg eine Mehrleistung bei einem Mehrschaden (hohem Schaden).
Nur ein Kreuzbandriss ist eher heutzutage keine Invalidität mehr. In Ausnahmefällen ja… aber im Normalfall bekommt man das heute zu 100% wieder hin. Daher hängt dies in erheblichem Maße vom Beurteiler (Sachverständige, der die Untersuchung durchführt) ab.
Gruß
Marco
PS: Wenn du bei einer PKV in der Leistungsabteilung sitzt, wie kommt es, dass du soetwas nicht weißt? *grübel* Quereinsteiger Sofa?
Hallo Ute,
es hängt davon ab, wie der Gutachter es bewertet. Ich würde ihm dazu auch das mitteilen, was dir deine behandelnden Ärzte mitgeteilt haben.
Mögliche Folgeschäden haben erst dann eine Relevanz, wenn sie eine bestimmte Eintrittswahrscheinlichkeit haben.
Wenn z.B. dein Schaden zu 100% geheilt wurde und derzeitig dein Bein wie vorher funktioniert und belastet werden kann, wird es wahrscheinlich nix geben. Erst recht in Anbetracht, wenn z.B. nur einer von 1000 hinterher Folgeerscheinungen hat.
Sind es dagegen 800 von 1000, stehen die Chancen deutlich besser.
Falls du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist, hast du bis zu 3 Jahre nach dem Unfall die Möglichkeit, deine Invalidität jährlich neu beurteilen zu lassen.
Gruß
Marco
PS: Wenn du bei einer PKV in der Leistungsabteilung sitzt, wie
kommt es, dass du soetwas nicht weißt? *grübel* Quereinsteiger
Sofa?
*grinsel: Quereinsteiger…aber nicht vom Sofa
ich komme aus dem medizinischen Bereich…*mal erklär. Ich bin erst seit ca. 2 Jahren im PKV Bereich.
und : meine angerissenen Kreuzbänder machen mir keine Bedenken; mein abgerissener Meniskus auch nicht unbedingt; eher mein zertrümmertes Kniegelenk…noch mal erwähne…
danke für die Antwort; war leider eine Woche nicht am Compi.
es hängt davon ab, wie der Gutachter es bewertet. Ich würde
ihm dazu auch das mitteilen, was dir deine behandelnden Ärzte
mitgeteilt haben.
Das habe ich vor!!
Der Arzt hat mir mitgeteilt, dass ich zu 100 % eine Arthrose spätestens mittelfristig bekomme!! Also, dass zu 100% da ein Teil- oder Vollgelenkersátz reinkommt; er geht von einem Zeitraum von ca. 10 Jahren aus.
Aber das wird doch wohl ein Gutachter anhand der Unterlagen erkennen können; oder lande ich bei nem Hausarzt, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat???
Falls du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist, hast du
bis zu 3 Jahre nach dem Unfall die Möglichkeit, deine
Invalidität jährlich neu beurteilen zu lassen.
Und wer zahlt das zweite Gutachten?? Mir ist bekannt, dass die sehr teuer sind!!!
Vielen Dank, und entschuldige, dass ich erst heute antworte…
ute
Hallo Ute,
Das habe ich vor!!
Okay…
Aber das wird doch wohl ein Gutachter anhand der Unterlagen
erkennen können; oder lande ich bei nem Hausarzt, der von
Tuten und Blasen keine Ahnung hat???
Gutachter gucken sich für gewöhnlich nicht das erste Mal einen Schaden an und sind sehr häufig auch Chef- oder Oberärzte an Kliniken. Von daher… es sind doch eher Profis, als Amateure. 
Und wer zahlt das zweite Gutachten?? Mir ist bekannt, dass die
sehr teuer sind!!!
Der Versicherer. Dieses Recht steht im übrigen euch beiden zu.
Gruß
Marco
PS. Nachzulesen in den AUB´s bei Leistungspflicht
Hallo Marko!
Danke für die Tips!:
PS. Nachzulesen in den AUB´s bei Leistungspflicht
Das werde ich nachlesen. Auch „Quereinsteiger“ lernen dazu *grins
ute