Unfallversicherung - Fristversäumnis

Hallo,
ich habe eine Frage zum Versicherungsrecht.
Nach einem Autounfall unserer Tochter vor 2 Jahren mit Personenschaden haben wir ihre Unfallversicherung zeitnah davon in Kenntnis gesetzt. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen - sie leidet immer noch unter Schwindel und traumatischen Störungen. Wir haben ärztliche Atteste, die den Schwindel als Unfallfolge belegen. Unsere Tochter ist immer noch in physiologischer und psychotherapeutischer Behandlung. Wir machen uns Sorgen, dass der Schwindel nicht wieder weggeht.
Leider haben wir aufgrund der vielen Arzttermine die Frist zur Geltendmachung der Invaliditätsansprüche nicht eingehalten. Wir sind von einer Frist von 2 Jahren ausgegangen.
Die Versicherung bietet nach Rückfrage nun aus Kulanz (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) eine einmalige Abfindung in Höhe von 5% der Versicherungssumme an. Diese muss innerhalb von 3 Wochen angenommen werden. Damit sind dann laut Versicherung alle Leistungsansprüche abgegolten.
Haben wir trotz Fristversäumnis eine Chance auf die reguläre Versicherungsleistung oder sollen wir das Angebot annehmen?
Wie hoch wäre denn bei Dauer-Schwindel die reguläre Versicherungsleistung?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Wer soll denn das wissen und beantworten ?
Das steht im Versicherungsvertrag drin.

Ebenso was für Fristen zu beachten wären.

Muss man davon ausgehen, es handelt sich um einen Eigenunfall, Tochter war selbst gefahren und selbst Schuld am Unfall ?

MfG
duck313

Hallo Duck313,

ich wollte nicht die Höhe der Versicherungsleistung in EUR wissen, sondern welcher Grad der Invalidität (in %) bei Dauerschwindel anzusetzen ist.
Die Fristen sind uns wohl bekannt, sonst hätten wir ja nicht geschrieben, dass wir sie versäumt haben!
Der Unfall war nicht durch unsere Tochter verschuldet. Es war ein Auffahrunfall - sie war im letzten Fahrzeug des Staus und wurde von einem LKW gerammt.

Warum genau geht sie dann nicht zum Anwalt?

Es gibt übrigens leichten und schwereren Schwindel. Wie kommst Du auf die absurde Idee, dass es da irgendwie einen festen Wert für den Grad der Invalidität geben könnte?

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