Hallo,
ich habe eine Frage zum Versicherungsrecht.
Nach einem Autounfall unserer Tochter vor 2 Jahren mit Personenschaden haben wir ihre Unfallversicherung zeitnah davon in Kenntnis gesetzt. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen - sie leidet immer noch unter Schwindel und traumatischen Störungen. Wir haben ärztliche Atteste, die den Schwindel als Unfallfolge belegen. Unsere Tochter ist immer noch in physiologischer und psychotherapeutischer Behandlung. Wir machen uns Sorgen, dass der Schwindel nicht wieder weggeht.
Leider haben wir aufgrund der vielen Arzttermine die Frist zur Geltendmachung der Invaliditätsansprüche nicht eingehalten. Wir sind von einer Frist von 2 Jahren ausgegangen.
Die Versicherung bietet nach Rückfrage nun aus Kulanz (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) eine einmalige Abfindung in Höhe von 5% der Versicherungssumme an. Diese muss innerhalb von 3 Wochen angenommen werden. Damit sind dann laut Versicherung alle Leistungsansprüche abgegolten.
Haben wir trotz Fristversäumnis eine Chance auf die reguläre Versicherungsleistung oder sollen wir das Angebot annehmen?
Wie hoch wäre denn bei Dauer-Schwindel die reguläre Versicherungsleistung?
Vielen Dank für Ihre Hilfe