Hallo zusammen,
ich hab folgende Frage.
Eine Agentur schickt Sitter zu Eltern die einen Sitter für ihr Kind benötigen. Der Sitter ist in der Betriebshaftpflichtversicherung der Agentur aufgenommen, sollte dem zu beaufsichtigenden Kind etwas zustoßen.
Wie sieht es mit dem Weg des Sitters zum Betreuungsort aus? Alle Sitter sind selbständig tätig.
Was ist, wenn der Sitter ein Kind irgendwo abholen muss u dem Kind auf dem Weg nach Hause etwas passiert, z.B. rennt über die Straße und wird vom Auto erfasst, der Sitter hat einen Autounfall u.ä.
Sind solche Dinge in einer Betriebshaftpflicht eingeschlossen oder muss das durch eine spezielle Unfallversicherung abgedeckt werden? Wenn das der Fall ist, wer sollte diese Vers. abschließen?
Merci
Tanja
Hallo Tanja,
ob die selbstständigen Sitter in der Haftpflicht der Agentur mitversichert sind, muß in dem Haftpflichtvertrag ganz klar geregelt sein. Im allgemeinen müsste ja jeder Sitter eine eigenen Haftpflicht haben.
Ich würde bei festen Sittern hingehen und für diese eine entsprechende Unfallversicherung abschließen. Wenn du Sitter hast, die mal ab und an für die Agentur arbeiten wird das natürlich nicht gehen. Dort empfehle ich die eigene Vorsorge anzusprechen. Da diese auf selbstständige Basis arbeiten sollte denen klar sein, das die Verantwortung zur Absicherung nicht bei anderen liegt.
Für die zu betreuenden Kinder kann man ebenfalls eine Unfall abschließen solange diese einen festen Vertrag mit dir haben oder halt fragen ob die Eltern schon was für Ihr Kind abgeschlossen haben. Denn die Haftpflicht würde nur zahlen, wenn das Verschulden ganz klar bei dem Sitter liegt. Reißt das Kind sich plötzlich von der Hand los und läuft auf die Straße, so kann ich kein Verschulden beim Sitter erkennen.
Gruß
Martin