Unfallversicherung gekündigt Rückkaufwert Hartz 4 HILFEEEE

Hallo,

kurze Frage da ich niemanden erreiche im JC.

Wir haben seit 2004 eine Unfallversicherung für den großen Sohn. Wir sind nun H4 gefallen und können die Beträge nicht mehr bezahlen. Leider ist schon alles ausgeschöpft beim Versicherungsmann dass man die nicht mehr Stillegen kann. Wurde ja schonmal stillgelegt.

Jetzt ist es so dass die PUR auszebzahlt wird. Wir haben nun ein Cash Konto eingerichtet. Auf dass der Betrag eingezahlt werden soll.

Wie läuft das gegenüber der Arge ist das nun Einkommen oder Vermögen?? Wenn vermögen dann darf ich es behalten oder? Wenn Einkommen is es futsch?

MFG

Hallo…das ist kein einkommen, da sie das geld nicht aus einer sv pflichtigen tätigkeit beziehen. Es ist vermögen u darf nicht angerechnet werden…mfg

Ist dann egal auf welchen konto es geht? bzw auf welchen namen es läuft entweder kinds name oder mutter name

Hallo,

bei Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sind Rückzahlungen möglich die manchmal über die 20.000 € hinaus gehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche hohen Summen bei Hartz IV nicht berücksichtigt werden.

Entscheidend dürfte hier sein, wie hoch die Rückzahlung ist.

Hallo…das ist kein einkommen, da sie das geld nicht aus
einer sv pflichtigen tätigkeit beziehen. Es ist vermögen u
darf nicht angerechnet werden

Bitte um entsprechende Rechtsquelle.

§ 12 SGB II besagt etwas anderes.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Gruß Merger

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Hallo:"Das ist kein einkommen, da sie das geld nicht aus einer sv pflichtigen tätigkeit beziehen"Das ist leider völliger Unsinn. Natürlich sind z.B. auch Kindergeld, Unterhalt, Nachzahlungen, Geldgewinne etc. Einkommen („mühelose“ bzw. „sonstige“ Einkommen) . Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit fallen lediglich andere Frei-/Absetzbeträge an -> http://hartz.info/index.php?topic=17.0 :Wie läuft das gegenüber der Arge ist das nun Einkommen oder Vermögen?? Beim ALG2 ist grundsätzlich „nur“ das, was man VOR dem Tag der ALG2-Antragsstellung schon hatte, als Vermögen anzusehen http://hartz.info/index.php?topic=25.0  …und das, was bei der Antragsstellung (bzw. danach während des ALG2-Bezugs) an Geld oder Geldeswert zufließt, ist als Einkommen anzusehen und wird angerechnet (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. bei bestimmten Erbschaftssituationen oder bei den sogenannten privilegierten Einkommen.)Zur Anrechnung siehe auch § 11 SGB II (insbes. Abs.3 letzter Satz) : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html:Wenn Einkommen is es futsch? Nein, natürlich ist es nicht „futsch“. Das Jobcenter nimmt einem davon ja nichts weg. Man bekommt das Geld vom Zahlungsanweisenden in voller Höhe ausgezahlt, und damit kann man dann seinen Lebens-und Wohnbedarf (je nach Höhe) ganz oder teilweise selbst bestreiten… und benötigt entsprechend weniger Hilfeleistungen aus Steuermitteln. LG