Hallo Versicherungsexperten,
ich betreibe als Hobby das Gleitschirmfliegen und bin auf der Suche nach einer neuen Unfallversicherung. Ist es für mich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland auch möglich diese in der Schweiz abzuschliessen?
Denn hier gibt es auch Anbieter von Unfallversicherungen die das Flugunfallrisiko ohne Aufschlag mitversichern.
Gibt es evtl. Maklerbüros die so etwas machen?
Vielen Dank für die Antworten.
Grüsse
Volker
Denn hier gibt es auch Anbieter von Unfallversicherungen die
das Flugunfallrisiko ohne Aufschlag mitversichern.
Gibt es evtl. Maklerbüros die so etwas machen?
Googel doch mal nach schweizer Maklern bzw. Versicherungen und frag dort mal nach!
Ich würde (in dem Bereich laienhaft) sagen, dass es rechtlich problematisch ist, Produkte ausländischer Versicherer ohne Sitz (Tochtergesellschaft o.ä.) in der BRD zu vertreiben.
Evtl. gibt es ja auch einen deutschen Versicherer, der dieses Risiko absichert.
Hallo cassiesman,
sicher gibt es so etwas in Deutschland. Ist aber leider sehr teuer.
Gruss
Volker
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Guten Tag,
möglicherweise liegt ein Missverständnis vor.
Bitte klären Sie in Ihrem eigenen Interesse vor einem Abschluß explizit, ob das sog. Luftfahrerrisiko bedeckt ist. Als Gleitschirmflieger sind Sie kein Passagier, der sich in ein
Flugzeug setzt, sondern Sie nehmen aktiv am Luftverkehr teil.
Der Preisfaktor für eine deutsche Luftfahrer-UV-Police gegenüber
der herkömmlichen privaten UV bei vergleichbaren Leistungen
liegt ungefähr bei 8.
D.h. der Luftfahrer bezahlt achtmal so viel
wie der Nicht-Luftfahrer für die vereinbarte Leistung.
Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass Unfälle bei Gleit-
schirmfliegern, Drachenfliegern, UL-Piloten und Fallschirmspringen
regelmäßig das „übliche“ Maß an Verletzungen im Alltag übersteigen.
Das gebrochene Bein ist eher der harmlose Fall. Querschnittslähmung
und der daraus sich ergebende Invaliditätsgrad kommt vergleichsweise
häufig vor.
Gruß Günther
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Guten Tag,
möglicherweise liegt ein Missverständnis vor.
Bitte klären Sie in Ihrem eigenen Interesse vor einem Abschluß
explizit, ob das sog. Luftfahrerrisiko bedeckt ist. Als
Gleitschirmflieger sind Sie kein Passagier, der sich in ein
Flugzeug setzt, sondern Sie nehmen aktiv am Luftverkehr teil.
Der Preisfaktor für eine deutsche Luftfahrer-UV-Police
gegenüber
der herkömmlichen privaten UV bei vergleichbaren Leistungen
liegt ungefähr bei 8.
D.h. der Luftfahrer bezahlt achtmal so viel
wie der Nicht-Luftfahrer für die vereinbarte Leistung.
Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass Unfälle bei
Gleit-
schirmfliegern, Drachenfliegern, UL-Piloten und
Fallschirmspringen
regelmäßig das „übliche“ Maß an Verletzungen im Alltag
übersteigen.
Das gebrochene Bein ist eher der harmlose Fall.
Querschnittslähmung
und der daraus sich ergebende Invaliditätsgrad kommt
vergleichsweise
häufig vor.
Gruß Günther
Hallo Günther,
genau diese hohen Kosten sind eben das Problem hier in Deutschland. Wenn Sie sich aber mal die Seiten der Allianz Suisse ansehen dann steht dort bei den Leistungen der Unfallversicherung „keine Leistungsbegrenzung bei Flugunfällen“. Bleibt natürlich die Frage ob sich das nur auf Flugunfälle als Passagier bezieht?
Grüsse
Volker