Unfallversicherung: Invalidität einer kleinen Zehe

Hallo,

im August des letzten Jahres erlitt ich einen Sportunfall, bei welchem ich mir eine Fraktur des dritten Zehengrundgelenkes zuzog. Dabei ist ein kleines Stück des Zehengelenkes abgesplittert und musste, da es Beschwerden versuchte, mittlerweile operativ entfernt werden (Februar). Dadurch fehlen nun ca. 20% der oberen Gelenkhälfte und der Zeh weist eine deutliche Fehlstellung auf. Das Ganze verursacht bist heute leider immer noch kleinere Beschwerden, z.B. wenn ich in die Hocke gehe bzw. meinen Ballen belaste. Diverse Übungen wie z.B. Seilspringen kann ich garnicht mehr ausführen. Dazu kommt, dass ein Teil der Hautoberfläche taub ist, da bei der OP wahrscheinlich ein Nerv durchtrennt wurde. An mögliche Spätfolgen wie z.B. Artrose durch Zerstörung der Gelenkkapsel und die Fehlstellung will ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Der Ordnung halber habe ich diesen Unfall meiner privaten Unfallversicherung und auch der Unfallsversicherung meines Sportvereines gemeldet. Ich erhielt daraufhin diverse Fragebögen und eine Aufforderung, mich nochmals dem behandelnden Arzt vorzustellen, da ich im Falle einer (Teil-)Invalidität Leistungen durch die Versicherungen erhalte. Nach einem Blick in die Unterlagen stellte ich fest, dass ein kleiner Zeh dort tatsächlich mit 2% gegen Invalidität versichert ist.
Meine Frage ist jetzt: wie stellt man die Invalidität einer kleinen Zehe überhaupt fest? Einen kleinen Zeh kann man ja nicht unbedingt für sich allein bewegen und - ehrlich gesagt, braucht man diese Beweglichkeit ja auch nicht unbedingt um gehen zu können. Wären die o.g. Beschwerden an sich schon Indiz für eine Invalidität, oder müsste der Zeh tatsächlich erst ab sein um einen Leistungsanspruch zu haben? Um nicht falsch verstanden zu werden, ich hätte den Unfall lieber nicht erlitten und meine Gesundheit behalten, als jetzt ein paar Euros hinterherzulaufen. Andererseits möchte ich im Falle einer Anspruchsvoraussetzung natürlich auch die Leistungen erhalten, welche mir zustehen.

Vielen Dank fürs lesen und evtl. den einen oder anderen Tipp

Meine Frage ist jetzt: wie stellt man die Invalidität einer
kleinen Zehe überhaupt fest?

Diese Frage solltest Du getrost den Medizinern überlassen. So wie Du die Lage schilderst, hast Du einen dauerhaften Gesundheitsschaden (=Invalidität) erlitten und damit Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung. Wie die Prozentsätze ermittelt werden, entzieht sich meiner Kenntnis, aber da gibt es sicherlich Richtlinien. Mit den 2 % aus Deinem Versicherungsschein hast Du einen Anhaltspunkt, wo sich das Ganze abspielt, kannst also nach erfolgter Begutachtung überlegen, ob Du mit dem Ergebnis einverstanden sein kannst.

Hi Acepeek

im August des letzten Jahres erlitt ich einen Sportunfall

Normalerweise steht in dem SChriftwechsel der Unfallversicherung irgendwo, dass Du nach Ablauf von 12 Monaten Deine Ansprüche geltend machen kannst.
Schau mal nach, solltest Du irgendwo finden können.

Das heisst, Du gehst im August zum Arzt und lässt Dir die Invalidität des Zehen bescheinigen. Normalerweise stellt der Medizinmann dann die Einschränkung des Zehen fest und stellt sie in Relation zum Verlust.
Zeh weg - 2%
Zeh noch da - anteilig von den 2% dann der „Wert“ des Zehen.

Ist die Versicherung mit dem Urteil Deines Arztes dann nicht einverstanden, schickt sie Dich zu ihrem „Arzt des Vertrauens“, der dann neu beurteilt.

… aber schau erstmal, ob das mit dem Jahr später bei Dir zu finden ist!

Lieben Gruss und viel Erfolg!
Ulli