Unfallversicherung:Knieschaden-Zahlung? *länger!

Hallo Ihr alle…

vielleicht hat ja der eine oder andere meinen Unfall und
meine Operationen bezüglich meines zertrümmerten Knies mit
bekommen.
(Befund: Tibiakopfimpressionsfraktur, Meniskusabriss, Kreuzbänderanriss, Rekonstruktion mit Beckenkamm und Osteosynthetischer Versorgung )

Tja, nun steht bald die Untersuchung für die Unfallversicherung an und mir stellen sich da einige Fragen:

also, es heißt ja, dass nach dem jetzigen Befund beurteilt wird.
Wie sieht es aus, wenn ich jetzt zur Zeit z.B. laufen kann
( ca. 15 min., dann ist Schluß ), beugen kann ( über 90 Grad ,
nur stehen - auf der Stelle - kann ich so gut wie nicht, das tut
nach kurzer Zeit ( 1 Minute ) schon weh.

Aber der Tibiakopf mit einer Stufe nach der Rekonstruktion
zusammengewachsen ist…
Der Knorpel an einer Stelle 3./4: Grades geschädigt ist ( wohl aber Altschaden durch nicht erkannte Beinfehlstellung )…
Der Knorpel an der Rekonstruktionsstelle entlang komplett gebrochen ist…
In sich Einbrüche hat…
Schäden 2./3. Grades hat…
und nicht mehr mit dem Knochen verbunden ist…(also frei „herum-
schwimmt“ und jederzeit nekrotisch werden kann oder sich Teile lösen und dadurch ein freier Gelenkkörper entstehen kann )…
und die durch den Unfall bedingte Knorpelgeschichte wohl nicht
operabel ist ( kein Operateur zu finden!alle sagen, da kommt man nicht dran zum Operieren :frowning: )…

Kann die Versicherung dann jetzt einfach sagen…keine Einschränkung vorhanden? Weil ich ja laufen und bewegen kann?

Obwohl ich spätestens mittelfristig
auf eine Knie-TEP zusteuer ( wenn ich Pech habe sogar sehr schnell ) ??
Oder muss das berücksichtigt werden?

Hat da einer von Euch Erfahrung mit? Weiß einer von Euch, wie sowas beurteilt wird? Die Versicherung gibt mir auf meine Fragen hin keine Antwort. Sie teilten mir nur nach zweimaliger schriftlicher Anfrage mit, dass 70% der Versicherungssumme anfallen, wenn das Bein ganz ab oder völlig unbrauchbar ist. Das wollte ich garnicht wissen, mich interessierte eher die Grundlage, nach der beurteilt wird ( Ermessen des Arztes oder irgendwelche Listen…oder so ). Aber: Schweigen im Walde!

Zumal ich kurz vor dem Unfall gekündigt habe. Aber der Unfall lag noch innerhalb des Versicherungszeitraumes.
Ich gehe also nicht davon aus, dass die Vers. sich kulant zeigen wird. Sie ist mir von vielen sogar als sehr „unkulant“ *g, tolles Wort* bezeichnet worden.

Würde mich interessieren, ob jemand von Euch schon mal so eine
Beurteilung und Entscheidung „über sich ergehen lassen musste“
und wie es ausgegangen ist!

GERNE AUCH PER E-MAIL!!

Schönen Sonntag allen

Ute

hallo W,
eine genaue Einstufung kann dir keiner geben: jede Versicherung hat andere Gliederstaffeln.
Die Behinderung stellt ein Arzt fest. Der sagd: der Verunfallte ist zu 40 % behindert.
Danach richtet sich die Zahlung.
Aber eines musst Du bitte bedenken: die Zahleung erfolgt erst nach einem Jahr. Solltest Du dieses Jahr überleben (in Deinem Fall selbstverständlich!), so wird bezahlt. Bei Abkratzen nur noch die Todesfallsumme - ein gutes Geschäft für die Unfallversicherung.
Grüße
Raimund

Lach mal richtung raimund,

ich habe vor, das zu überleben…noch viel länger :smile:)

und das Jahr ist jetzt im Februar rum…

schaun wir mal,
dennoch, habe ich dich richtig verstanden:
jede Versicherung hat andere Gliederstaffeln.

Die Behinderung stellt ein Arzt fest. Der sagd: der
Verunfallte ist zu 40 % behindert.
Danach richtet sich die Zahlung.

Heißt das, es ist das persönlicher ermessen des arztes???
das vermute ich nämlich schon die ganze zeit, aber sagen tut es mir keiner!

danke für deine antwort!
*in freudiger hoffnung noch mehr antworten zu bekommen*
(krieg den hals ja nie voll *gg )

ute

Zahlung Unfallvers. *g geheime verschlussache??
nochmal ich,
was mich verwundert ist, hat denn noch nie jemand was von ner
unfallversicherung an zahlung erhalten?

oder ist das geheime verschlusssache?

kann ich mir kaum vorstellen…
muss aber wohl so sein, nur warum zahl ich so viel kohle jeden
monat, wenn ich im ernstfall auf gedeih und verderb der sympathie oder der persönlichkeit eines arztes ausgeliefert bin.
es muss doch rationelle gesichtspunkte bei so ner begutachtung geben?!?

komisch, ich bin immer in der lage zu erklären, warum irgendwas so oder so gemacht werden muss ( beruflich ) oder wo es steht, oder nach welchen richtlinien es geht oder oder oder.

ich glaube, ich werde mich mal gedanklich auf widerspruch vorbereiten…

ist eigentlich irgendwas dran, das so ne versicherung erstmal weniger bietet, wenn sie denn überhaupt was zahlen wollen…?

hm, irgendwie macht mich das misstrauisch, dass ich niemals von einem gehört habe, der eine zahlung bekommen hat, egal wie hoch.

vielleicht soll ich die frage mal anders stellen:
zahlen unfallversicherungen - außer bei kopf ab und tot ist sie -
überhaupt?

*das war ironisch gemeint!

Ute

hallo Ute,
selbstverständlich zahlen UV.
Mit Sicherheit hat Dich schon der Arzt als xx-% behindert beschrieben, oder?
Meist reicht das der Versicherung. Es soll auch solche geben, die Dich zu einem anderen Arzt schicken, z.B. Unfallklinik.
Doch den Grad Deiner Unfallbehinderung stellt nicht die Versicherung fest, sondern ein Arzt. Und der sollte es ja eigentlich richtig einstufen können.
Ärger gibtz es bei UV eigentlich nur bei der Jahresfrist. Das liegt aber an meinen Kollegen, die das nicht extra erwähnen. Wegen der Karenzzeit gibt es auch die Übergangszahlung. Die zahlt schon mal den vereinbarten Betrag. Und nach dem Jahr dann die vereinbarte UV: Festbetrag oder Rente, ganz nach Vereinbarung.
Eine Unfallversicherung ist eigentlich ein gutes Geschäft für die Versicherung. Der Beitrag ist deswegen so günstig, weil eine Behinderung durch Unfall nicht so oft vorkommt, als z.B. Berufsunfähigkeit. Und wenn, dann wird jemand nicht gleich 100 % invalide (z.Glück) sondern vielleicht 20 %.
Doch den es trifft, der ist dann recht froh, dass er vor Jahren so was abgeschlossen hat. Bei Sporttreibenden, bei Kindern, bei Außendienstlern, KFZ-Fahrern ist so eine UV eine preisgünstige Methode sich abzusichern. Auch wenn es nicht in allen Fällen greift (Krankheit).
Und wie gesagt, es gibt die Form, dass man eine Summe erhält und die andere, dass man eine Rente erhält (z.B. ab 20 % Invalidität). Ich bin mehr für die Einmalzahlung. Dann kann ich die Anlageform bestimmen und meine erben erhalten das, was nach meinem Abkratzen übrig ist… und nicht die Versicherung.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

die Todesfallleistung wird nur dann fällig, wenn der Tod aufgrund des Unfalls eingetreten ist. Sonst wird die zu erwartende Leistung ersatzpflichtig.

Gruß
Marco

Hallo Ute,

natürlich ist es ein subjektives Einschätzen deiner Behinderung. Aus diesem Grund würde ich mir vorher alle Dinge aufschreiben, die dich belasten und behindern. So kommt es nicht vor, dass du etwas im Interview vergisst.
Der Arzt überprüft im Normalfall dann deine Aussagen und bewertet alles sachlich.
Anschließend gibt er seine Einschätzung eines künftigen Verlaufes an und gibt ein Urteil ab, was bestenfalls an Schädigung übrig bleiben wird.

Den Schaden gibt er in Prozent zum Bein an: Beispielsweise: 1/5 des Beines bleibt beschädigt. Daraus kann der Sachbearbeiter dann deine Invalidität und deine Schadensumme errechnen.

Falls das ganze unsicher erscheint, dann kann man bis zu 3 Jahre nach dem Unfall das ganze nochmals prüfen lassen. Man darf allerdings keine Abfindungserklärung unterschreiben. Dies sollte der Versicherung mitgeteilt werden.
Die beabsichtigte Summe sollte man sich aber als verbindlich bestätigen lassen (min. i.V.). Hat den Vorteil, dass man nach 3 Jahren und bei einer höheren Summe dann die Zinsen noch erhalten kann.

Gruß
Marco

hallo Marco,

die Todesfallleistung wird nur dann fällig, wenn der Tod
aufgrund des Unfalls eingetreten ist. Sonst wird die zu
erwartende Leistung ersatzpflichtig.

Das ist ja wohl selbstverständlich, dass nur der Tod durch Unfallfolgen gemeint ist.

Wenn einer an Krebs stirbt, ist das nun mal kein Unfall!

wie geht noch mal die Frageformel, was ein Unfall ist:
Von aussen, unvorhergesehen, … wie ging das weiter?
Grüße
Raimund

Pauke
Hallo Raimund,

merk´s dir einfach so… Pauke

Plötzlich
außen
unvorhersehbar
Körperschaden
Ereignis :smile:

Gruß
Marco

klasse Eselsbrücke!
Danke!
Grüße
Raimund

Hi marco,

sorry, war einige tage nicht online…

ich schreib mir alles auf! danke für den tip, es ist nur so,
dass mir jetzt der erste arzt gesagt hat, dass es für mich noch schlimmer aussieht, als gedacht, mein künstliches kniegelenk naht gerade mit síebenmeilenstiefeln :frowning:((

wenn ich glück habe, ist noch ne aufschiebende knorpeloperation möglich, aber, knie tep kommt auf jeden fall, wenn nicht dieses jahr, dann aber doch spätestens in drei oder vier jahren.
*seufz

ich druck mir deine tips jetzt mal aus…
danke nochmals!

ute

natürlich ist es ein subjektives Einschätzen deiner
Behinderung. Aus diesem Grund würde ich mir vorher alle Dinge
aufschreiben, die dich belasten und behindern. So kommt es
nicht vor, dass du etwas im Interview vergisst.
Der Arzt überprüft im Normalfall dann deine Aussagen und
bewertet alles sachlich.
Anschließend gibt er seine Einschätzung eines künftigen
Verlaufes an und gibt ein Urteil ab, was bestenfalls an
Schädigung übrig bleiben wird.

Den Schaden gibt er in Prozent zum Bein an: Beispielsweise:
1/5 des Beines bleibt beschädigt. Daraus kann der
Sachbearbeiter dann deine Invalidität und deine Schadensumme
errechnen.

Falls das ganze unsicher erscheint, dann kann man bis zu 3
Jahre nach dem Unfall das ganze nochmals prüfen lassen. Man
darf allerdings keine Abfindungserklärung unterschreiben. Dies
sollte der Versicherung mitgeteilt werden.
Die beabsichtigte Summe sollte man sich aber als verbindlich
bestätigen lassen (min. i.V.). Hat den Vorteil, dass man nach
3 Jahren und bei einer höheren Summe dann die Zinsen noch
erhalten kann.

Gruß
Marco

hallihallo raimund,

selbstverständlich zahlen UV.

*lach, aber kennen tu ich keinen, der schon mal was bekommen hat

Mit Sicherheit hat Dich schon der Arzt als xx-% behindert
beschrieben, oder?

nö, die sagen immer nur: sieht aber scheiße aus…
da haben sie aber ganze arbeit geleistet…
lanzeitschäden…
beeinträchtigungen…
jetzt am freitag hat das erste mal nen arzt offener gesprochen
( da musste ich allerdings auch schlucken )!

Meist reicht das der Versicherung. Es soll auch solche geben,
die Dich zu einem anderen Arzt schicken, z.B. Unfallklinik.

Doch den Grad Deiner Unfallbehinderung stellt nicht die
Versicherung fest, sondern ein Arzt. Und der sollte es ja
eigentlich richtig einstufen können.
Ärger gibtz es bei UV eigentlich nur bei der Jahresfrist.

Ich habe den unfall direkt gemeldet und ansprüche angemeldet.
und mich jetzt wieder gemeldet, sie haben mir zugesagt, im februar nen termin zu vereinbaren.

danke dir nochmals raimund für deine antwort,
konnte nicht eher online gehen.

ute

Hallo Ute,

selbstverständlich zahlen UV.

*lach, aber kennen tu ich keinen, der schon mal was bekommen
hat

ich kenne einen, der demnächst ca. 200.000 Eierchen bekommt. Ein bisschen bescheuert war die Versicherung schon: der Arzt, der meinen Kunden behindert geschrieben hat wurde von der Versicherung beauftragt das Gutachten zu bestätigen! Kannst Dir vorstellen, dass der nicht unbedingt sein erstes Attest für Blödsinn hinstellte!
Grüße
Raimund

hallo raimund:

ich kenne einen, der demnächst ca. 200.000 Eierchen bekommt.
Ein bisschen bescheuert war die Versicherung schon: der Arzt,
der meinen Kunden behindert geschrieben hat wurde von der
Versicherung beauftragt das Gutachten zu bestätigen! Kannst
Dir vorstellen, dass der nicht unbedingt sein erstes Attest
für Blödsinn hinstellte!

sowas gibt es in echt?? *lach
*zumindest lach wegen der story, bei meinem knie gibt es nix mehr zu lachen :frowning:(

gruß

ute