Sehr geehrte Experten,
ich habe folgendes Problem. Nach einem schweren Unfall in 11-2011 und anschließender 4-wöchiger Krankenhausbehandlung, bekam ich von meiner privaten Unfallversicherung Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bezahlt. Dann mußte ich zu einer stationären Reha-Maßnahme. Erst sagte die Versicherung, wenn es stationär ist, bekomme ich dafür auch Krankenhaustagegeld, aber jetzt nach Abschluß wollen die davon nichts mehr wissen und sagen für „Erholung“ gibt es nichts. Nun muss ich in 2 Tagen schon wieder ins Krankenhaus zu einer erneuten OP als Folge des Unfalls und habe das der Versicherung mitgeteilt. Die Antwort darauf war, dass ich kein Krankanhaustagegeld bekomme, weil es ja diesmal kein Unfall ist. Meine Frage: Es ist doch aber eine Krankenhausbehandlung, die aus dem Unfall resultiert, müssten die da nicht bezahlen? Die tun sich auch sehr schwer mit der Anerkennung eines bleibenden Schadens (ein Beinnerv ist irreparabel zerstört, der Fuß hängt nur noch bewegungslos am Bein), die Antwort dazu war, ich brauche erst eine Behinderungseinstufung von 50% sonst müssten sie nicht zahlen, speziell geht es hier um eine vereinbarete Behindertenbeihilfeleistung. Stimmt das denn so?
Vielleicht hat hier im Forum ja jemand eine Idee wie ich mich jetzt verhalten soll. Vielen Dank.
das kommt vornehmlich ganz auf die Versicherungsbedingungen an.
wenn sie keine Rechtsschutzversicherung oder kein Geld für einen Anwalt ausgeben wollen können sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden.
Gruß
Jürgen
Hallo, ich kenne natürlich deine Versicherungsbedingungen nicht, was die Beantwortung deiner Frage bzw. Tipps schwer macht. Bei dem erneuten Krankenhausausfenthalt als Folge deines Unfalls kann musste bei meine Unfallversicherung erneut zahlen-auch wenn du in 10Jahren nochmal wg. dem ursprünglichen Unfall operiert werden musst oder ein KH-Aufenthalt ansteht.
Wenn die, aufgrund schlechter VS-Bedingungen, kein KHT-Geld zahlen, dann auf jeden Fall Genesungsgeld: Hier dazu eine Info:
Das so genannte Genesungsgeld ergänzt das Krankenhaustagegeld der Unfallversicherung und ist auch von dieser Leistung direkt abhängig. Es dient als finanzielle Stütze im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt. Konkret soll das Genesungsgeld da ansetzen, wo der Krankenhausaufenthalt beendet wurde und Gesundungsprozesse im heimischen Wohnbereich fortgesetzt werden. Auch nach der stationären Unterbringung in der Klinik kann der Versicherte auf Hilfen, die sich etwa um den Haushalt oder die Kinder kümmern, angewiesen sein. Die Versicherungsleistung schafft hier einen finanziellen Spielraum.
Ist die Leistung vom Krankenhaustagegeld abhängig?
In der Regel sind sich hier die Versicherer einig: Genesungsgeld wird ausschließlich dann gezahlt, wenn auch die Leistung Krankenhaustagegeld erbracht wurde.
Das ist auch wichtig in Bezug auf die Aussage " für Erholung gibts nichts"-das ist so nicht richtig. Da es sich in deinem Fall um eine Gesellschaft zu handeln scheint, die es erstmal versuchen möchten Geld zu sparen, würde ich diese mit einem Schreiben letztmalig auffordern ihre vertraglichen Leistungen einzuhalten und mit dem Gang zum Anwalt drohen. Wenn die dann immer noch nciht reagieren, wird dir dieser wahrscheinlich nciht erspart bleiben. such dir am besten jemanden der sich auf Versicherungsvertragsrecht spezialisiert hat.
Wie gesagt, meine Versicherung hat bei ähnlichen Verlauf bereitwillig gezahlt, deine Bedingungen können zwar abweichen, aber mich würde wundern wenn die bei statinären Folgebehandlungen aufgrund des Unfalls nicht zahlen müssten.
Hallo,
also grundsätzlich besteht in der UV Anspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld (UKHTG) für die Dauer der unfallbedingten stationären Heilbehandlung (damit ebenso grundsätzlich nicht bei Reha).
Üblicherweise wird das UKHTG auch dann gezahlt, wenn nach dem ersten KHS-Aufenthalt noch weitere KHS-Aufenthalte notwendig werden, die ursächlich mit dem Unfall im Zusammenhang stehen (bspw. die Entfernung von Nägel und Schrauben nach operierten Knochenbrüchen).
Im Einzelfall, insbesondere bei weniger guten Tarifen, kann es sein, dass nur für den ERSTEN KHS-Aufenthalt das UKHTG gezahlt wird.
Ob dies im vorliegenden Fall so ist, kann nur geklärt werden, indem man in die, dem Vertrag zugrunde liegenden Vers.-Bedg. Einsicht nimmt - weil da eben unterschiedliche Klauseln vereinbart sein können.
Normalerweise macht man sowas mit dem Vermittler / Betreuer des Vertrags. Bei mir gehört dies zum selbstverständlichen Service.
Wenn künftig mal eine (Unfall-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
m.E. müssten sich die Fragen aus den Versicherungsbedingungen der beteiligten Versicherung beantworten lassen, diese sind ja auch bei Unterzeichnung Bestandteil des Versicherungsvetrages geworden. Also hier bitte nochmal genau nachschauen, unter welchen Voraussetzungen Krankenhaustagegeld gezahlt wird und wie Folgebehandlungen eines Unfalls berücksichtigt werden.
Gruß
Sven
Auf die Frage kann ich Ihnen keine Antwort geben.
Dies ist nicht mein Fachbereich!
Hallo,
leider habe ich mehr Ahnung von der gesetzlichen Unfallversicherung (=Berufsgenossenschaft). Als erstes würde ich mir ALLES schriftlich bestätigen lassen.
Dann: Widerspruch einlegen! Grundsätzlich handelt es sich ja um Unfallfolgen, d.h. der stationäre Aufenthalt
ist mittelbare Unfallfolge aus dem Unfall von 2011.
Wie es mit der Reha aussieht, kann ich leider nicht sagen. Aber am Besten auch hier mal Widerspruch einlegen mit der Begründung, es würde sich hierbei um
einen stat. Aufenthalt handeln. Dieser würde nur durchgeführt, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Schließlich macht man ja nicht aus Jux und Dollerei eine Reha…
Viele Grüße und viel Erfolg.
Bitte die Aussagen der Versicherungsgesellschaft „schriftlich“ mit dem Hinweis auf die Bedingungen anfordern!!! Telefonische oder mündliche Auskünfte zählen nicht!
Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird für alle durch den Unfall bedingten Krankenhausaufenthalte bezahlt.
Die Zeit des „Reha-Aufenthaltes“ wird nur dann als „Krankenhausaufenthalt“ anerkannt, wenn es keine „KUR-massnahme“ ist. Wenn vorher das o.k. kam, muss die Gesellschaft dazu stehen.
Die nächste OP und der dadurch bedingte Krankenhausaufenthalt wird ebenfalls Krankenhaustagegeld gewährt, wenn es durch den Unfall bedingte FolgeOP ist.
Eine Entscheidung zu dem Dauerschaden wird erst im November 2012 in Erwägung gezogen - die Frist ist bei allen Gesellschaften „ein Jahr nach dem Unfall“. Von daher kommt heute nur eine Ablehnung. Wenn eine „Übergangsentschädigung“ vereinbart wurde, so ist diese ab dem 3. Monat nach dem Unfall fällig, unabhängig eines Dauerschadens.
Die „Behinderteneinstufung“ vom Landesamt für Soziales und Versorgung hat in keiner Weise etwas mit der „Invaliditätsentschädigung“ der Unfallversicherung zu tun!!!
Also nicht verunsichern lassen, sondern die versicherten Leistungen -zeitgerecht- beantragen!
Gute Besserung!!
Hallo,
ich muss passen, ist nicht mein Fachgebiet (gesetzliche Unfallversicherung)
Gruß
Wolfgang
Hallo,
das sind Fragen, die hängen von deinem Vertrag ab. Normalerweisebekommst du nach einem Unfall das KHT und das GG. Auch für jede Folgebehandlung die im kausalen Zusammenhang, bzw. um eine Linderung zu erzielen steht.
Normalerweise erhälst du auch bei einer Invalidität eine Invaliditätsleistung. Um diese Invaliditätsleistung festzustellen, muss allerdings erst ein Jahr ab Unfall vergangen sein. Du musst auf jeden Fall am Ball bleiben und dich in etwa 7-8 Monaten von denen begutachten lassen. Keine Angst, die Ärzte die die vorschlagen, arbeiten nicht mit denen zusammen. Wenn du einen Arzt nicht möchtest, musst du ihn auch nicht nehmen.
Gruß
Hoi.
Sorry, aber ich bin kein Experte für die private UV, sondern für Berufsgenossenschaft etc.
Ciao
Garrett
Hallo,
das stimmt, das Unfall-Krankenhaustagegeld wird nur für Krankenhaustaufenthalte gezahlt. Eine- sicher notwendige- Reha zählt nicht dazu. Aber Du solltest ganz schnell einen Antrag auf Invaliditätsleistung stellen-Du hast doch Inv. Leistungen versichert?
Also nochmal sofort- ohne Beifügung von Unterlagen- einen Antrag auf Inv.Leistung stellen.Hinsichtlich einer behinderten leistung kann ich ohne Police nichts sagen.
verstanden und hör nicht auf irgendwelche Freunde.SOFORT einen Antrag stellen!!
Bis bald
Sehr geehrte Experten,
ich habe folgendes Problem. Nach einem schweren Unfall in
11-2011 und anschließender 4-wöchiger Krankenhausbehandlung,
bekam ich von meiner privaten Unfallversicherung
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bezahlt. Dann mußte ich
zu einer stationären Reha-Maßnahme. Erst sagte die
Versicherung, wenn es stationär ist, bekomme ich dafür auch
Krankenhaustagegeld, aber jetzt nach Abschluß wollen die davon
nichts mehr wissen und sagen für „Erholung“ gibt es nichts.
Nun muss ich in 2 Tagen schon wieder ins Krankenhaus zu einer
erneuten OP als Folge des Unfalls und habe das der
Versicherung mitgeteilt. Die Antwort darauf war, dass ich kein
Krankanhaustagegeld bekomme, weil es ja diesmal kein Unfall
ist. Meine Frage: Es ist doch aber eine Krankenhausbehandlung,
die aus dem Unfall resultiert, müssten die da nicht bezahlen?
Die tun sich auch sehr schwer mit der Anerkennung eines
bleibenden Schadens (ein Beinnerv ist irreparabel zerstört,
der Fuß hängt nur noch bewegungslos am Bein), die Antwort dazu
war, ich brauche erst eine Behinderungseinstufung von 50%
sonst müssten sie nicht zahlen, speziell geht es hier um eine
vereinbarete Behindertenbeihilfeleistung. Stimmt das denn so?
Vielleicht hat hier im Forum ja jemand eine Idee wie ich mich
jetzt verhalten soll. Vielen Dank.
Unfallversicherung/Krankenhaustagegeld
An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für die vielen und schnellen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen und ich konnte mit Hilfe des für mich zuständigen Versicherungsmaklers alle notwendigen Schritte einleiten. Warum ich die nicht schon früher angesprochen habe, weiss ich auch nicht, denn jetzt läuft alles wunderbar. Man ist als „Einzelperson“ doch ganz schön hilflos diesen Versicherungen gegenüber. Bekommen habe ich inzwischen, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld für den ersten Krankenhausaufenthalt, sowie für die stationäre Reha-Behandlung und noch eine zusätzliche Reha-Leistung. Für den zweiten Krankanhausaufenthalt bekomme ich es auch, aber dazu muss ich natürlich erst wieder zuhause sein, was nun hoffentlich in den nächsten Tagen passieren wird. Die evt. infrage kommende Invaliditätsleistung wurde auch beantragt. Insgesamt musste ich feststellen, sind solche Versicherungen doch recht undurchsichtig für den Laien und man kommt ohne Hilfe nicht weiter, sondern wird direkt erstmal abgewiesen. Schade eigentlich.
Hallo, das ist aber nett von Dir. ich habe schon viele Fragen beantwortet aber bedankt hat sich noch keiner.
Gute Genesung!!