Hallo,
Meiner Freundin wurde am Telefon eine Unfallversichrung für
Sie und ihr Baby aufgequatscht von der (…).
Wenn die ohne Einverständnis angerufen haben, dann ist das unlauterer Wettbewerb.
Bitte beim Versicherungsombudsmann beschweren:
----Zitat von der Internetseite des betreffenden Maklers----
Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an:
Schlichtungsstelle gem § 42 k VVG
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
----Zitat von der Internetseite des betreffenden Maklers----
Siehe auch:
http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbau…
Die Beratung war Mieserabel sie hat bis heute noch keinen
Brief über gewisse Leistungen bzw AGB bekommen.
Das ist prima
(wg Widerrufsfrist, s.u.)
Ich habe es schriftlicht mit ihr gekündigt jedoch meinten sie
am Telefon sie kann erst nach 3 Jahren aus dem Vertrag raus.
Dazu muss es erstmal zu einem wirksamen Vertrag kommen.
Der Vertrag beginnt am 1.2.2011.
Gibt es schon eine Versicherungspolice?
Bis zu 14 Tage nach Erhalt der Police gibt es ein Widerrufsrecht. Das ist etwas anderes als eine Kündigung.
Daher hatten die Mitarbeiter am Telefon recht, wenn sie sagen, dass man erst nach Ablauf von 3 Jahren kündigen kann 
Aber mit einem Widerruf braucht man ja auch nicht zu kündigen, weil es nicht zum Vertrag kommt.
Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn man alle vertragsrelevanten Informationen erhalten hat (Police, Versicherungsbedingungen und HINWEIS auf das Widerrufsrecht)
Ggfls. muß man den Versicherungsschutz für die Tage bis zum Widerruf bezahlen…
Ich habe zu ihr gesagt sie soll ihr Konto sperren damit sie
nichts abbuchen können und selber zurücktretten von dem
Vertrag.
Eine Lastschrift kann zurückgeholt werden, deswegen ist eine „Kontosperrung“ nicht nötig.
Ist es überhaupt rechtskräftig da sie nichts unterschrieben
hat?
Prinzipiell kann man auch telefonisch Verträge abschließen.
Habt ihr ne Idee was man tun kann?
Danke für eure Hilfe.
s.o. 
Gruß Dirk
P.S.: Kleine Rückmeldung wie es dann gelaufen ist, wäre nett…
[Team] Name entfernt