Unfallversicherung kündigen

Hallo,
Meiner Freundin wurde am Telefon eine Unfallversichrung für Sie und ihr Baby aufgequatscht von der Firma (…).
Die Beratung war Mieserabel sie hat bis heute noch keinen Brief über gewisse Leistungen bzw AGB bekommen.
Ich habe es schriftlicht mit ihr gekündigt jedoch meinten sie am Telefon sie kann erst nach 3 Jahren aus dem Vertrag raus.
Der Vertrag beginnt am 1.2.2011.
Ich habe zu ihr gesagt sie soll ihr Konto sperren damit sie nichts abbuchen können und selber zurücktretten von dem Vertrag.
Ist es überhaupt rechtskräftig da sie nichts unterschrieben hat?
Habt ihr ne Idee was man tun kann?
Danke für eure Hilfe.

[Team] Name entfernt

Dazu kann ich leider nichts sagen, da mein Fachgebiet - die gesetzliche Unfallversicherung - keine Kündigung kennt. Zu Fragen der privaten Unfallversicherung, um die es sich hier offensichtlich handelt, möchte ich nicht Stellung nehmen.

Hallo,

warten bis das erste Schreiben kommt und dann habt ihr 4 Wochen Zeit zu wiedersprechen!

oder sofort dem telefonischen Antrag wiedersprechen!!!

aber alles in schriftlicher Form und per Einschreiben (das mittlere Einschreiben reicht aus!!)

wenn das dann erledigt ist würde ich Euch gerne ein Angebot für das Baby und der Familie unterbreiten!!

würde mich freuen wenn wir darüber noch einmal Kontakt haben würden! www.versicherungen4u.de
Versicherungen ist Vertrauenssache!!!

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

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Hallo,

nach dem Fernabsatzgesetz kann man tel. abgeschlossene Verträge innerhalb 14 Tagen nach vollständigem Erhalt aller Unterlagen und der wirksamen Widerrufsbelehrung kündigen.

Wenn die Versicherung abbucht kann man der Abbuchung widersprechen; die Bank schreibt dann den abgebuchten Betrag dem Konto wieder gut und die Versicherung muss dann beweisen das die Abbuchung richtig war wenn sie das Vorgehen für falsch hält.

Gruß

Jürgen

Hallo,

Kontosperrung ist erst mal gut! Rechtskräftig wäre der Vertrag, sowas nennt man „Fernabsatz“ und da ist keine Unterschrift notwendig. Ebenso, wie z. B. beim online-Abschluss.

Ansonsten heißt es im Gesetz, dass der Kunde „seine Vertragserklärung binnen 2 Wochen widerrufen kann“. Sollten die schon vorüber sein ist selbst das kein Problem. Denn im gleichen Paragraphen (8!) des Versicherungsvertragsgesetzes steh außerdem, dass diese Frist erst zu laufen beginnt, wenn alle Unterlagen zum Vertrag ausgehändigt wurden.

Wenn ihr also noch gar keine AGB bekommen habt, dann ist das nicht der Fall, somit hat auch die 2-Wochen-Frist noch nicht begonnen!

Insofern würde ich den Versicherer anschreiben und darauf hinweisen, dass ihr „von eurem Recht auf Widerruf gemäß § 8 VVG“ Gebrauch macht und den Vertrag widerruft, da bis heute keine (oder nicht alle) Vertragsunterlagen zugestellt wurden.

Es würde mich sehr wundern, wenn das nicht funktioniert! Bei meinen Kunden mache ich das regelmäßig mit Erfolg, wenn sie auf solche dubiosen Telefonverkäufe hereinfallen.

Also, toi toi und Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

PS: Wenn das Interesse an einer Unfallversicherung für Mutter und Kind prinzipiell da ist, dann googlet mich mal. Ich helfe gerne, nur ihr müsstet auf mich zu kommen. Werbung ist hier ja Verboten.
Bin allerdings von 23.1. - 30.1. im Urlaub!

Hallo,

Meiner Freundin wurde am Telefon eine Unfallversichrung für
Sie und ihr Baby aufgequatscht von der (…).

Wenn die ohne Einverständnis angerufen haben, dann ist das unlauterer Wettbewerb.
Bitte beim Versicherungsombudsmann beschweren:
----Zitat von der Internetseite des betreffenden Maklers----
Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an:
Schlichtungsstelle gem § 42 k VVG
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
----Zitat von der Internetseite des betreffenden Maklers----

Siehe auch:
http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbau…

Die Beratung war Mieserabel sie hat bis heute noch keinen
Brief über gewisse Leistungen bzw AGB bekommen.

Das ist prima :smile: (wg Widerrufsfrist, s.u.)

Ich habe es schriftlicht mit ihr gekündigt jedoch meinten sie
am Telefon sie kann erst nach 3 Jahren aus dem Vertrag raus.

Dazu muss es erstmal zu einem wirksamen Vertrag kommen.

Der Vertrag beginnt am 1.2.2011.

Gibt es schon eine Versicherungspolice?
Bis zu 14 Tage nach Erhalt der Police gibt es ein Widerrufsrecht. Das ist etwas anderes als eine Kündigung.
Daher hatten die Mitarbeiter am Telefon recht, wenn sie sagen, dass man erst nach Ablauf von 3 Jahren kündigen kann :smile:
Aber mit einem Widerruf braucht man ja auch nicht zu kündigen, weil es nicht zum Vertrag kommt.

Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn man alle vertragsrelevanten Informationen erhalten hat (Police, Versicherungsbedingungen und HINWEIS auf das Widerrufsrecht)

Ggfls. muß man den Versicherungsschutz für die Tage bis zum Widerruf bezahlen…

Ich habe zu ihr gesagt sie soll ihr Konto sperren damit sie
nichts abbuchen können und selber zurücktretten von dem
Vertrag.

Eine Lastschrift kann zurückgeholt werden, deswegen ist eine „Kontosperrung“ nicht nötig.

Ist es überhaupt rechtskräftig da sie nichts unterschrieben
hat?

Prinzipiell kann man auch telefonisch Verträge abschließen.

Habt ihr ne Idee was man tun kann?

Danke für eure Hilfe.

s.o. :smile:

Gruß Dirk
P.S.: Kleine Rückmeldung wie es dann gelaufen ist, wäre nett…

[Team] Name entfernt

Sorry,

hier handelt es sich um eine Frage zu einer
privaten Unfallversicherung und zum Vertragsrecht.
Das ist nicht mein Beantwortungsbereich.

Hoffe, Du bekommst von anderer Seite entsprechende
Unterstützung.

Gruss

Hallo guenex,
ich bin zwar nicht der Experte für privates Versicherungsrecht (ich komme beruflich aus der Ecke der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Gemeindeunfallversicherungsverbände; Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), aber dennoch: Dein Problem ist keine Frage des Versicherungsrechts. Hier geht es offensichtlich vielmehr um einen Vertrag nach § 312b und § 312d des BGB (Fernabsatzvertrag). Schau Dir mal die Ausführungen hierzu unter „Widerrufsrecht“ bei Wikipedia an. Übrigens: Konto muss nicht gesperrt werden. Du kannst Lastschriften (also Abbuchungen) von Deinem Konto innerhalb einer Frist von 6 Wochen widerrufen. Deine Bank oder Sparkasse gibt Dir genauere Auskünfte. Die Rückgabe von Lastschriften (also der Widerruf) kostet Dich als Bankkunden keine Gebühren.
Gruß,
Elbmarscher

Laut Versicherungsvertragsgesetz muss eine Willenserklärung in schriftlicher Form vorliegen (hier reicht auch SMS zb)
Da diese nicht vorlag ist kein Vertrag zustande gekommen. Zudem hast du ein ewiges Widerrufsrecht wenn du nicht richtig belehrt worden bist. Also beides der Fall. Kündige den Vertrag nochmal per sofort und schreibe mit rein das du im Falle der nicht Anerkennung die BaFin einschaltest. Das sollte bei den ‚Verbrechern‘ für Die nötige Unruhe sorgen.
Die genauen Paragrafen kann ich dir gerade leider nicht nennen da ich mit dem Handy unterwegs bin.
Wenn du selbst gucken willst schau im Internet nach dem VVG und da steht es in den ersten Paragrafen irgendwo bei, bei Richtlinien des Vermittlers oderso. :smile:
Hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.
Ps: Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Hallo - Rechtsauskünfte dürfen und wollen wir nicht erteilen. Eine Unfallversicherung kann nicht über das Telefon mündlich abgeschlossen werden. Es muss ein vertrag unterschrieben werden und der Kunde bestätigt, vorher alle Verbraucherinfos erhalten zu haben.So ist das bestimmt nicht abgelaufen.

Macht eine Rücklastschrift und lasst Euch die Kopie des angeblichen Antrags zukommen

www.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

danke für Ihre Anfrage. zuerst muss ich Sie laut Richtlinien von wer-we´ß-was darauf hinweisen, dass ich seit ca. 7 JAhren im Versicherungs- und Finanzdiensleistungsmarkt tätig bin.

Nun zu Ihrer Frage :

Da ich nicht weiß, wann Ihre Freundin den Vertrag abgeschlossen hat, Antworte ich Ihnen ein wenig allgemeiner.

Ja es ist rechtlich nicht mehr bedenklich, dass man Verträge am Telefon abschließt. Hierbei hat man nach zusage ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen nach Abschluss bzw. Anruf.

Nach Zugang aller Vertrags relevanten Unterlagen wie AGB´s und Versicherungsschein, hat man ein Rücktrittrecht von 14 Tagen.

Bekommt man die Unterlagen nicht, hat man ein sofortiges Rücktrittrecht.

Eine Kündigung des Vertrages ist erst möglich, wenn ein Vertrag anläuft, was hier ja erst am 01.02.2011 der Fall ist.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen mit meiner Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

T.Hahn

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,
da es sich hier um eine vertragsrechtliche Frage und nicht um eine Frage konkret die Unfallversicherung betreffend handelt, kann ich leider auch keine verbindliche Aukunft geben.
Wie schon selbst geschrieben, sollte folgende Fragen geklärt werden:

  1. Kann eine Vetrag hier ohne Unterschrift zustande kommen ?
  2. Können Beiträge ohne schriftl. Einwilligung abgebucht werden ?
  3. Wie sieht es ggf. mit einer Rücktrittsklausel aus ?

Vllt. sollten Sie sich auch mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen, da sich die Sache sehr unseriös anhört.

Viel Erfolg bei den weiteren Recherchen !

Hallo,

  1. Wenn sie nichts unterschrieben hat, wird es vermutl. auch keine wirksamen Vertrag geben.
  2. Sie hat ein Widerrufsrecht binnen 2 Wochen ab Erhalt SÄMTLICHER Vertragsunterlagen (Police, Bedingungen etc.) - das kann sie nutzen.
  3. Wenn was abgebucht wird: Lastschrift(en) zurück geben.
  4. Nächstes Mal jemanden fragen, der sich damit auskennt.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo
Erstmal danke für die Zahlreiche Hilfe.
Heute haben die zum ertsn mal abgebucht.
Waren so eben bei der Sparkasse zurückbuchen lassen.
Wir haben einen Brief geschrieben wegen einer sofortigen Künigung wir ihr es beschrieben habt.
Wenn alles geklappt hat geb ich noch mal bescheid.
Schönes Wochenende
Mfg Basti

Achte bitte etwas mehr auf Rechtschreibung.

Widersprich einfach der Police, wenn die kommt

Hallo,
Wir haben nun wieder einen Brief bekommen wo die Versicherung darauf hin weiß das erst 2014 gekündigtwerden kann.
Ich wollte unbedingt eine Kopie des Vertagen wo wir unterschrieben haben sollen und die AGB´s aktzeptiert haben.
Die Versicherung schrieb folgendes.

" Wie wir laut unserem Postausgangsbuch verzeichnet haben, wurde die Versicherungsbestätigung am 16.12.2010 an Sie versendet. Auf dieser Versicherungsbestätigung befindet sich die Wiederufsbelehrung ( Wiederrufsrecht lt VVG 14 Tage ab Zugang der Police, ebenso war eine CD beigelegt auf dieser sind die Bedingungen, sowie weitere allgemeine Information.
Laut Fernabsatzgesetzt wird ein telefonischer Vertrag rechtsgültig mit der Herausgabe der Bankverbindung sowie mit der Erstabbuchung, und ohne Unterschrift rechtsgültig. "

Wäre echt schön wenn einer noch nen Tipp hat wie ich weiter verfahren sollte da wir diese Unterlagen nie bekommen hatten.
Ich werde auf jedenfall immer das Geld zurückbuchen lassen und das nicht bezahlen.

Danke für eure Hilfe.

hallo einfach alles von der bank zurückgehen lassen, nichts überweisen, falls mahnbescheid kommt, wiederspruch und zum rechtsanwalt. versuchs mal hier die sind ganz gut https://vertretung.allianz.de/nahrin.yildiz/privatku…

Hallo. Habs leider erst jetzt gelesen. In solchen Fällen am besten per Einschreiben mit Rückschein vom Widerrufsrecht gebrauch machen. Oft handelt es sich da um Definitionssachen. Kündigung ist u.U.nicht möglich, du hast aber ein Widerrufsrecht bei am Telefon abgeschlossenen Verträgen. Den dann per Einschreiben it Rückschein abschicken, dann sollte es klappen.

VG

Nochmals Hallo,

warten bis das erste Schreiben kommt und dann habt ihr 4 Wochen Zeit zu wiedersprechen!

oder sofort dem telefonischen Antrag wiedersprechen!!!

aber alles in schriftlicher Form und per Einschreiben (das mittlere Einschreiben reicht aus!!)

wenn das dann erledigt ist würde ich Euch gerne ein Angebot für das Baby und der Familie unterbreiten!!

würde mich freuen wenn wir darüber noch einmal Kontakt haben würden! www.versicherungen4u.de
Versicherungen ist Vertrauenssache!!!

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

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SIGNAL IDUNA Gruppe
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