Hallo,
habe meine Unfallversicherung „mit sofortiger Wirkung“ anstatt „zum nächst möglichen Zeitpunkt“ gekündigt. Jetzt wo die Kündigungsfrist nicht mehr einzuhalten ist bekomme ich einen Brief, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Muss ich jetzt nochmal ein jahr warten? Kann mir jemand helfen? Vielen Dank.
Gruß
Flo
Die Versicherung hätte zum nächstmöglichen Zeitpunkt bestätigen müssen.
Dies ist nach Ablaf von drei Jahren die nächste Hauptfälligkeit. Du mußt vor der nächsten Hauptfälligkeit drei Monate vorher kündigen.
Nein - nochmals zum Ablauf kündigen und auf Antwort warten!!
Da Sie ja einen neuen Unfallschutz benötigen stehe ich Ihnen gerne mit meiner Agentur mit einem Angebot zur Verfügung unter www.hauptagentur.de
MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu
Guten Tag.
Das ist ein strittiges Thema. An Ihrer Stelle würde ich einfach mal den direkten Kontakt zu dem Versicherer suchen und fragen ob er die Kündigung dann eben zum fristgerechten Zeitpunkt anerkennt. Falls er das verneint, könnte man es noch einmal mit einem Brief versuchen in dem man dem Versicherer „droht“ mit der Angelegenheit zum Versicherungsombudsmann zu gehen.
Da dort Beschwerdestatistiken geführt werden, knicken manche Versicherer an dieser Stelle bei Lapalien (hierbei handelt es sich ja um eine) ein.
Ich hoffe, ich konnte Sie zufriedenstellend beraten.
Viele Grüße vom Versicherungspezialist Saarbrücken
Claude Burgard
Versicherungskaufmann
http://www.burgard-versicherungen.de
Hallo,
ich befürchte ja. Das Problem ist, dass die Kündigung zurecht als unwirksam abgelehnt wurde.
Zwei Möglichkeiten gibt es noch. Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen abgelehnt werden, sonst gilt sie als angenommen. Es gibt ein Kündigungsrecht, falls sich der Beitrag ohne Leistungsverbesserung erhöht hat. Dann kann man zum Zeitpunkt kündigen, zu dem die Erhöhung wirksam wird.
Falls der Beitrag zu hoch ist, kann man auch die Leistung im Vertrag reduzieren, und somit Beitrag sparen.
Grüße
M
Hallo - was ich jetzt schreibe - ist unter Vorbehalt, da ich den Sachverhalt nicht kenne.
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Wenn Du erst nach 14 Tagen Antwort von der Versicherung erhalten hast, ist Deinen Kündigung wg. verspäteter Zurückweisung wirksam ( das ist eine BGH Entscheidung )
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Wenn Du verspätet gekündigt hast und diese Kündigung fristgerecht zurückgewiesen worden ist, gilt die Kündigung für den nächstmöglichen Termin ( der in der Regel auch angegeben wird ) Nun ist es so, dass die Versicherungen in der Regel alles versuchen, den Vertrag zu halten. Du könntest Dich auf diese Kündigung später berufen, gebe Dir aber den Rat, noch eine erneute Kündgung ( 3 Monate vor der Haupfälligkeit ) abzuschicken.
Ansonsten wende Dich an uns.
Ich denke, eigentlich ist es egal, ob du zum nächstmöglichen Termin oder mit sofortiger Wirkung gekündigt hast. Maßgeblich ist die Kündigungsfrist laut Versicherungsbedingungen. Wenn du die Frist eingehalten hast, ist die Kündigung wirksam. Wenn nicht, musst du wohl oder übel ein weiteres Jahr warten.
Hallo Flo,
eines gleich vorweg, bitte stelle diese Frage noch einem anderen Experten. Nun ich kenne es von den Versicherern so, dass „mit sofortiger Wirkung“ gleich gesetzt wird mit „zum nächst möglichen Termin“ also stellt sich die Frage, ob der Kündigungstermin bei Posteingang schon verstrichen war. In diesem Fall, ja dann bist du noch ein weiteres Jahr gebunden.
Viel Erfolg
habamlm
Hallo
der Kündigungstermin ist 3 Monate vor dem Versicherungsjahr,danach verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Also besser jetzt schon zum nächsten Jahr kündigen
MfG
Hallo,
ist dann halt die ganz normale Kündigungsfrist (sofortige Kündigungen gehen nur in ganz wenigen Fällen durch). Da musst du wohl oder übel den Zeitrahmen abwarten.
Hallo, schreibe bitte den user „keki“ an er ist experte/versicherungsfachmann. gruss
Hallo Flo,
wenn die Kündigungsfrist mittlerweile verstrichen war, ja. Dann läuft der Vertrag ein weiteres Jahr.
Man kann (und sollte) solche Verträge auch nicht mit sofortiger Wirkung kündigen
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
Ja sehr ärgerlich hier muss jetzt nochmal ein Jahr gewartet werden.
Eine bessere alternative wäre gewesen. Hiermit kundige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum fristgerechten Ablauf. Hierauf reagieren die meisten mit einer bestätigigung.
Ich würde hetzte schon kündigen mit Angabe des richtigen Datum, also hauptfälligkeit. Damit es in einem Jahr nicht vergessen geht. Wenn wirklich keine Unfall Absicherung gewünscht ist…
MfG