angenommen Herr X hat am 20.04.2009 einen Arbeitsunfall gehabt.
Er ist mit der Abwicklung seiner Unfallversicherung nicht zufrieden und möchte sie deswegen kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Ist dieser Schritt ratsam bevor alle Konsequenzen aus dem Unfall am 20.04.2009 geklärt sind?
angenommen Herr X hat am 20.04.2009 einen Arbeitsunfall
gehabt.
Herr X sollte einmal kritisch in die Unterlagen seiner Unfallversicherung schaun.
Normalerweise werden Arbeitsunfälle über die Berufsgenossenschaften abgewickelt.
Meine Unfallversicherungen beziehen sich ausdrücklich nur auf Unfäll im privaten Umfeld, leisten im Grunde für bleibende Beeinträchtigungen.
Kann bei Mr. X anders sein, aber vor einer Kündigung sollte trotzdem ein Blick ins „Kleingedruckte“ des Vertrages erfolgen.
eine Kündigung der UV dürfte keine Auswirkungen auf die Regulierung haben. Für die Leistungen der privaten UV ist der am Unfalltag bestehende Vertrag maßgebend. Allerdings kann es in der UV auch Grenzfälle geben, die eine Kulanzentscheidung erfordern. Da ist es besser, wenn man mit Kündigung bis zur endgültigen Regulierung wartet.
Zum Post von Ayla:
Eine private Uv sollte immer rund um die Uhr bestehen. Darin ist Nordlicht recht zu geben. Auch wenn dann GUV und private UV Leistungen erbringen. Das ist immer noch besser als wenn keiner zahlt.
Das kann nämlich vorkommen, wenn die BG einen Arbeitsunfall bestreitet (sehr oft bei Umwegen auf Arbeitswegen) und die PUV der Meinung ist, dass ein Arbeitsunfall vorgelegen hat.