Unfallversicherung lehnt Zahlung ab - was nun?

Guten Tag,
angenommen, man hatte im Frühjahr zuhause einen Unfall!
Angenommen, man hatte zu diesem Zeitpunkt 2 Unfallversicherungen abgeschlossen (UV-1 und UV-2) ,den Unfall bei beiden gemeldet und beide zahlten auch Krankenhaustagegeld.
Nun geht es um die Inanspruchstellung von Leistung für mögliche Folgeschäden!
Dieser Antrag wurde fristgerecht bei beiden Versicherungen gestellt - und UV-2 meldete sich jetzt und sagt, sie lehne jedere weiter Zahlungen ab, da im Unfallbericht die UV-1 nicht angeben wurde!
Nach einem OLG-Urteil ist dieses Handeln der Versicherung rechtens - kann man da ber gar nix mehr tun??
Es kann sich dabei um keinen Vorsatz handeln, da ja die UV-1 über die UV-2 informiert wurde - also wurde es bei der UV-2 offenbar lediglich vergessen!
Gibt es Urteile,welche einem Versicherten auch in diesem Falle Leistungen zugesprochen hat??
Was kann man noch tun??
Gnadengesuche schreiben??
Gibt es keine Chance, trotz des Flüchtigkeitsfehler seine Leistungen zu bekommen??
Man kann doch so viele Versicherungen abschliesen wie man will und jede muß unabhängig (!!) von der anderen Versicherung zahlen!!!
Heißt also, wenn alle Versicherungen gemeldet wurden wären, dann hätte die UV-2 zahlen müssen!!
Hat jemand eine Idee??

Vielen Dank!
Gruß
aiktr123

Guten Tag AIK…
sind Sie sicher, dass Sie nicht die Begriffe Unfallbericht (was ist das ? Unfallmeldung etwa ?) und Unfallversicherungsantrag verwechseln ?
Und. Schreiben Sie doch mal das Aktenzeichen des OLG-Urteiles hier rein, worauf Bezug genommen wird.
Gruß
Günther

Nun , das Schreiben könnte in etwa so aussehen :

…Ablehung einer weiteren Schadenbearbeitung…
Wir beziehen uns hierbei auf ein Schreiben der UV-1 vom xx.xx.2009.
Hierdurch erfuhren erstmals, daß Sie eine weitere UV haben…
…In der Schadensanzeige vom 29.01. verneinten Sie die Frage nach weiteren UV, obwohl Sie in der Schlußerklärung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß bewußt unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Anspruch auf Versicherungsschutz führen…
… Ein Verschweigen weiterer UV stellt eeine relevante Obliegenheitsverletzungdar, denn das Verschweigen ist generell geeignet,die Interessen des Versicheres ernsthaft zu gefährden(vgl.BGH VersR 82, 182; OLG Stuttgart VersR 79, 336; OLG Köln VersR 83, 389; OLG Köln VersR 86, 544; OLG Ffm. VersR. 83, 390; Wussow/Pürckhauer, AUB 88, 6.Aufl, Rdz.17 zu §9)…

Wie gesagt; der UV-1 wurde ja nachweislich die Existenz der UV-2 gemeldet (sonst hätte UV-1 ja nie die UV-2 angeschrieben…)
Es war definitiv ein Flüchtigkeitsfehler; sowas macht ja auch nicht jeden Tag…
Und auf Nachfrage bei UV-1 erhielt man zur Antwort, daß es schon okay wäre, wenn man mehrer UV´s hat - jede muß unabhängig von der anderen im Schadensfall zahlen…

Gibt es Hoffnung, dennoch seine Leistungen zu bekommen??

Danke!!

Guten Tag aiktr,
Hoffnung ist das eine. Gewissheit das andere. Um Gewissheit in Ihrer
persönlichen Angelegenheit zu erlangen, müssen Sie Zeit, Nerven und Geld erübrigen. Und am Ende vielleicht noch vor Gericht ziehen.
Das mag unbefriedigend für Sie sein. Aber so ist es.
Gruß
Günther