Wenn man eine Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung UBR abgeschlossen hat und eine Beitragsfeistellung wünscht, darf dann der Versicherer (die mit dem großen A am Anfang) den Vertrag direkt um ein JAhr verlängern?
Meine etwas gelesen zu haben, dass hierbei entgegen normaler Unfallvers. etwas anderes gilt, da diese Form kapitalbildend ist.
Es soll auch ein BGH-Urteil dazu gegeben haben, wegen Beitragsfreistellung, bzw. monatlicher Kündbarkeit? Kann es aber nirgends finden.
Wenn man eine Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung
UBR abgeschlossen hat und eine Beitragsfeistellung wünscht,
darf dann der Versicherer (die mit dem großen A am Anfang) den
Vertrag direkt um ein JAhr verlängern?
Wann ist der Vertrag abgeschlossen worden?
Meine etwas gelesen zu haben, dass hierbei entgegen normaler
Unfallvers. etwas anderes gilt, da diese Form kapitalbildend
ist.
Wenn es die Vertragsart ist die ich im Kopf habe dann kann der Versicherer durchaus im Recht sein.
Können Sie mir weiterhelfen?
Ich hoffe ja … den größten Schritt haben sie schon unternommen, nämlich den Versuch sich von so einem unsinnigen Vertrag zu trennen, den Rest kriegen wir auch noch hin.