Hallo!
In der Regel sind diese Versicherungen als Lebensversicherung angelegt. Unterschiedliche Kündigungsfristen und Ablaufdaten ergeben sich aus den individuellen Bedingungen.
Quellen darf ich hier nicht angeben, das wäre in jedem Sinne eine Werbung für jede genannte Gesellschaft.
Es ist aber sicher unverfänglich, Deinen Berater danach zu fragen. Der muss ja die vereinbarten Bedingungen kennen und kann dazu Auskunft geben.
Wenn Du einen blöden Berater hast und nicht willst, dass der Dir aufn Geist geht, dann kannst Du ja schriftlich anfragen und um schriftliche Antwort bitten. Gleichzeitig solltest Du die Werbeerlaubnis (Schriftlich, mündlich, elektronisch) entziehen und bitten, dass lediglich Deine Frage beantwortet wird.
die Quelle für eine verlässliche Information wären die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Solche Produkte werden allerdings nur noch von wenigen Versicherern angeboten (z. B. Allianz, Signal Iduna), da es im Grund (für den Kunden) sehr schlechte Produkte sind.
Eine sog. UPR oder UBR hat ja meist eine Laufzeit von 10 Jahren oder mehr. Insofern macht eine Kündigungsfrist analog zu den Sachversicherungen (3 Monate vor Ablauf) kaum Sinn sondern es greift wohl eher die Regel der Lebensversicherung, sprich zur nächsten Hauptfälligkeit.
Gewissheit bringen aber, wie gesagt, nur die jeweiligen Bedingungen!!
im allgemeinen sind die UV-Dinger mit Beitragsrückgewähr eine Kombi aus Sach- und Lebensversicherung. Daher kann die Frage von Ferne, ohne Kenntnis der Vertragsbedingungen nicht abschließend beantw. werden.
Tipp: einfach in die Vertragsbedingungen schauen. Dort steht 100%ig drin, zu wann eine Kündigung zulässig ist.
Alternative: die Kündigung „…zum nächst zulässigen Termin…“ aussprechen.
also, die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR)
ist eine Personenversicherung. Sie stellt eine Kombination von Unfallversicherung mit einem Sparvertrag dar.
DH. Du schliesst eine „normale UV“ ab, die mit einem Sparvertrag gekoppelt ist.Die Rendite ist verschwindend gering und der gesamte Beitrag extrem hoch.
Guck doch mal in Stiftung Warentest rein.Die Kündigungsfristen sind mir nicht mehr so geläufig.
OK?
er konnte mir niemand diese Frage bisher konkret
beantworten.
Handelt es sich bei diesem Produkt nun um eine
Lebensversicherung oder eine Sachversicherung?
Hintergrund ist die dann einzuhaltende Kündigungsfrist.
Sachverträge haben Laufzeiten und können (i.d.R.) 3 Monate vor
Ablauf gekündigt werden - Lebensversicherung hingegen zur
nächsten Beitragsfälligkeit.
Bei Antworten bitte auch eventuelle Quellen angeben.