Ist es richtig, dass der Arbeitgeber (private Familie) gesetzlich verpflichtet ist, eine Unfallversicherung für einen Arbeitnehmer (Haushaltshilfe) abzuschliessen?
Mit einer Frist (spätestens 2 Wochen?) nach Arbeitsaufnahme?
Grüße!
Timsy
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber (private Familie) gesetzlich verpflichtet ist, eine Unfallversicherung für einen Arbeitnehmer (Haushaltshilfe) abzuschliessen?
Mit einer Frist (spätestens 2 Wochen?) nach Arbeitsaufnahme?
Grüße!
Timsy
Hallo!
Ja, ist Pflicht (und Selbstverständlichkeit !)
ist spottbillig, wird im Jahr knapp 60 € kosten. Zuständig ist meist der GUVH (Gemeinde-Unfallversicherungsverband) des jeweilig zuständigen Bundeslandes.
MfG
duck313
Einfach mal hier gucken:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/haushaltsscheck/No…
Haushaltsscheckverfahren und alles ist erledigt
Grüße
miamei
Zuständig ist
meist der GUVH (Gemeinde-Unfallversicherungsverband) des
jeweilig zuständigen Bundeslandes.
Hi,
in Bayern hieß das mal GUVV, seit einiger Zeit heißt das Ding hier aber KUVB (Kommunaler-Unfallversicherungsverband Bayern).
Gruß
Tina
Passt nicht immer - Vorsicht!
Servus,
das Haushaltsscheckverfahren ist nur für geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen geeignet. Haushaltshilfen, die mehr verdienen, müssen auch von „privaten“ Arbeitgebern ganz regulär angemeldet und „verbeitragt“ werden, dazu gehört auch die Unfallversicherung, die dann nicht nebenher von der zuständigen Krankenkasse erledigt wird.
Schöne Grüße
MM