Unfallversicherung rückenschäden nicht zahlen?

warum bekommen pflegekräfte mit Rückenschäden nach langer Berufstätigkeit keine leistung aus der unfallversicherung ?

Liegt ein generelle problem der politik vor??

Hallo,

warum bekommen pflegekräfte mit Rückenschäden nach langer
Berufstätigkeit keine leistung aus der unfallversicherung ?

weil eine Unfallversicherung bei Unfällen zahlt?
Was verstehst Du unter einem Unfall?

Liegt ein generelle problem der politik vor??

Nein, das ist ein Problem mit der deutschen Sprache. Folgen von langjährigen Tätigkeiten sind keine Unfälle.

Gruß Rainer

Schätze gesetzl. Unfallversicherung ist gemeint
Hallo,
ich vermute mal die Fragerin bezieht sich auf die gesetzliche Unfallversicherung also in der Regel die Berufsgenossenschaften, die nicht nur für Unfälle eintreten, sondern auch bei berufbedinten Erkrankungen.
Das Problem dabei ist immer, dass ein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang zwischen Erkrankung und Tätigkeit nachweisbar sein muss und seinen Rücken kann man auch durch stundenlanges nächtliches Tippen in schlechter Haltung vor dem PC ganz privat ruinieren (wie ich gerade zu beweisen versuche).

Außerdem schreibt die BG den Einsatz von den Rücken schonenden Arbeitsweisen und Hiflsmitteln vor. Wer diese nicht anwendet ist selber Schuld, bzw. könnte seinen Arbeitgeber verklagen, wenn dieser entsprechendes nicht zur Verfügung stellte.

Trotzdem steckt hinter der Verfassung der Bestimmungen der BG und der mehr oder weniger restriktiven Auslegung derselben sicher auch ein politischer Wille kosten für die Wirtschaft (die BG Beiträge zahlt ja nur der Arbeitgeber) möglichst niedrig zu halten.

Gruß
Werner

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Hoi.

Weil das pauschal falsch ist und sie natürlich Leistungen bekommen.

Gemeint ist sicher, dass in einem Falle eine Anerkennung einer Berufskrankheit nach §9 SGB VII in Verbindung mit BKVO Nr. 2108 abgelehnt wurde.
Die Definition der Berufskrankheit(BK) lautet:
"2108

Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können"

Hier also muß ein Gutachter feststellen, ob die Tätigkeiten entsprechend auch ausgeübt wurden und in welchen Zeiträumen. UND das man in dem Job auch nicht weiterarbeitet.

Die Zeiten und die Tätigkeiten sind gut beweisbar. Aber das auch aufgehört wurde. Was soll man den dann arbeiten, als gelernte Krankenschwester o.ä.?
Ich kenne persönlich einen Krankenpfleger, der sowohl eine BG-Rente als auch eine Schwerbehinderung zuerkannt bekam. Es geht also. Mal bei der Gewerkschaft oder dem VdK um Rat und Hilfe gefragt?

Wie bei allen BK’en ist aber schon ein politischer Wille zur Ablehnung erkennbar. Die Anerkennungsquoten sind einfach unglaublich klein, gerade früher bei den Asbestosen oder Hautkrankheiten.
ABER die Vorschäden am Rücken bestehen ja schon oft seit der Schulzeit und da ist es manchmal schwierig, eine genaue Abwägung zu machen. Jetzt sind eben Rückenkrankheiten eine Volkskrankheit, wie schon geschrieben wurde, erleiden das auch sehr viele „Schreibtischtäter“ und die Arbeitgeber wollen die Zeche eben nicht alleine zahlen.

Ciao
Garrett