Besteht die Möglichkeit trotz überschrittener Meldefrist bei einer Unfallversicherung vor Gericht noch Leistung zugesprochen zubekommen? Mein Großvater hat 1984 eine Unfallversicherung für mich abgeschlossen, von der ich keine Kenntnis hatte und die wir auch nie in Anspruch genommen haben. Nun habe ich bei einem Unfall die Fähigkeit eingebüßt riechen und schmecken zu können. Ich war innerhalb von 24 Std. beim röntgen und in den Tagen danach bei allen weiteren Ärzten, es wurden Röntgenaufnahmen gemacht, auch ein CT, ich bekam Medikamente, sprich, ich habe alles getan um gesund zu werden. Sogar eine Meldung beim Sozialamt ist erfolgt und mein Grad der Behinderung liegt bei 20. Nur die Meldung bei der Versicherung, erfolgte wie gesagt nicht, da ich nicht von der Versicherung wusste. Zuhause habe ich nichts von dem Unfall erzählt weil ich mich geschämt habe, worauf ich nicht näher eingehen möchte. Fakt ist, an dem Unfall gibt es nichts zu deuteln, ich habe Zeugen und es ist auch nach Versicherungsmaßstäben ein Unfall. An meiner Erkrankung gibt es nicht zu deuteln, kann alles belegen und habe mich trotz Unkenntnis an alles gehalten was von Versicherungsseite verlangt wird. Nur diese verdammte Frist habe ich um 1 Jahr und eine Woche überschritten, da ich den Fall jetzt doch noch gemeldet habe, da ich durch Zufall von der Versicherung erfahren habe. Tja mangelnde Kommunikation in Familien, ich weiß : (
Auf jedenfall, will die Versicherung jetzt natürlich nicht zahlen, nicht mal kulanterweise einen bestimmten Prozensatz der eigentlichen Summe (25, 50 oder 75 %, was weiß ich). Klar ich verstehe schon, dass es Fristen gibt aber dieser Fall ist jetzt super tragisch und richtig dumm gelaufen. Meine Lebensqualität ist seitdem natürlich super in den Keller und es gibt Phasen wo ich schon richtig depressiv bin. Da hat man einmal wirklich was in 26 Jahren Versicherung und die zahlen in so nem Fall nicht, der nun wirklich nachvollziehbar ist. Ich habe mich um alles gekümmert, bin von Pontius nach Pilatus gelaufen, warum sollte ich dann nicht den Schaden melden wenn ich von der Versicherung gewusst hätte ??? So herzlos kann man doch garnicht sein und dass nun ÜBERHAUPT nicht regulieren. Auch eine Bitte um Kulanz wurde schon abgelehnt. Vielleicht weiß ja einer von euch, ob es irgendeine Chance gibt, dass ein Gericht den Fall so nachvollziehbar findet, dass die Versicherung doch zahlen muss, oder ob ich vor Gericht zu 100% keine Chance hätte ??? Super lieben Dank für Eure Hilfe !!! Scarface83
Hallo,
also zu beurteilen, wie ein Gericht entscheiden würde, das ist niemandem wirklich möglich. So ein Urteil kann auch in Hamburg ganz anders ausfallen als in München. Was evtl. helfen könnte wäre mit Hilfe eines Anwalts nach Referenz-Urteilen zu suchen.
Fakt ist natürlich, dass es diese Frist gibt und eins muss mal klargestellt sein: Die Meldepflicht ist eine Pflicht, die den Versicherungsnehmer, also den Herrn Papa trifft! Wenn dieser nicht reagiert, obwohl er weiß, dass so eine Absicherung besteht und über den Unfall auch informiert ist, na dann kann ich die Versicherung verstehen, wenn sie sich weigert. Und da die Meldefrist ganz klar in den Bedingungen verankert ist, Papa von allem wusste und dennoch 53 Wochen vergangen sind (auch recht deutlich!) denke ich stehen die Chancen leider wirklich denkbar schlecht.
Toi toi dennoch bei möglichen Versuchen.
Gruß aus Berlin
Alexander Haid
Versicherungsmakler
Hallo,
zunächst muss ich klarstellen, dass ich als Versicherungsfachmakler keine Rechtsauskünfte geben darf.
In Deinem Fall geht es nämlich nicht um meine Versicherungstechnische Frage, sondern es ist ein juristisches Problem, wo es u.a. um Fristen geht.
Ich würde Dir da gerne weiterhelfen, aber warum suchst Du nicht einenn Fachanwalt auf. Juristische Erstberatungen kosten nicht die Welt und man kann hier zumindest mal abchecken, ob überhaupt der Hauch einer Chance besteht. Wenn Du einen Privat Rechtsschutz hast, wäre das ebenfalls von Vorteil Ich persönlich sehe das eher pessimistisch. Tip: Lass Dir vorher von dem Anwalt sagen, was so eine Erstberatung kostet. Der soll aber im Versicherungsrecht ne Ahnung haben.
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hallo Scarface Fakt ist,dass Dein Opa der VN ist dem alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zustehen,
die Meldefrist versäumt hat.Du bist die versicherte Person und hast keine eigenen Rechte.Mir ist -ausser Kulanz- kein Fall bekannt, wo ein VR von seinem Verweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Das hart aber rechtens. Kann Dir leider keine Hoffnung machen.Sorry
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Hi, vielen Dank für die schnelle Antwort, dass gilt für alle hier, echt super nett. Die Sache ist, dass er es erst erfahren hat, nachdem ich von der Versicherung erfahren habe, konnte es vorher nicht übers Herz bringen es ihm zu sagen, ist für mich allein schon schlimm genug. Dann habe ich den Schaden aber innerhalb von einem Monat gemeldet nachdem ich alle Papiere von den Ärzten besorgt habe etc. Ach alles dumm gelaufen …
LG
Also das ist ja wirklich mehr als ärgerlich!!
Leider heißt es in den Bedingungen ja: „innerhalb von XY nach dem Unfall“ und nicht „innerhalb von XY nach Kenntis des Unfalls oder Bestehen der Versicherung“.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das noch was bringen könnte aber da ihr/du ja nichts zu verlieren habt, fragt doch mal beim Ombudsmann für Versicherungen an, ob es hier nicht doch eine Möglichkeit gibt. Der bearbeitet ja eine Menge solcher bzw. ähnlicher Fälle und es kostet auch nichts, ihn zu beauftragen!
http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html
Nochaml: Toi toi und würde mich ja freuen, wenn doch etwas bei rauskäme. Info dazu nähme ich gern!
Gruß
Alexander Haid
Versicherungsmakler
Versuchen Sie Ihr Glück mit einem Fach-Rechtsanwalt vor Gericht!! Vielleicht haben Sie Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Zuständige Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.,
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: (01805) 00585-0 (14 Cent/Min. aus dem
deutschen Festnetz, höchstens 0,42EUR/Min. aus Mobilfunknetzen),
www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org.
Hallo Scarface83,
es geht hierbei im Kern nicht um Herzlos oder dgl., nur um Fristen.
Wenn die eindeutig verstrichen sind, stehen die Aussichten grundsätzl. erstmal schlecht.
Ob aber in deinem Falle eine Klage bei Gericht erfolgsaussichtenhat, kann von Ferne nicht beurteilt werden und zudem auch nur eine juristische, keine versicherungsfachliche, Frage.
Ich empf. dir: wende dich damit an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der wird dich entspr. beraten.
Gruß Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo und guten Tag,
in den Allgemeinen Unfallbedingungen heißt es sinngemäß; das Ereignis ist unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.
Es heißt aber auch weiter, wenn die Meldung verspätet erfolgt und der Kunde diese verspätete Meldung nicht zu verantworten hat, dann kann der Versicherer von der Versagung der Leistungen absehen.
Sie haben sehr viel geschrieben, allerdings fehlen direkte Fakten, wie beispielsweise es denn geschehen kann dass man erst so spät von der Existenz der Unfallversicherung erfahren hat.
Weiterhin ist auch nicht so ganz klar ob der Vorfall tatsächlich nach den Bedingungen als Unfall eingestuft und anerkannt werden kann.
Ich meine, hier sollten Sie einen guten Rechtsanwalt den ganzen Sachverhalt prüfen lassen. Mit den dürftigen Angaben kann man nun keine, auch nur annähernd verbindlichen, Ratschläge erteilen.
Auf Kulanz sollten Sie nicht hoffen und herzlos sind die Versicherer nun allemal….
Viel Erfolg und nette Grüße
Horst Heydeck
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Heydeck & Partner
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