Unfallversicherung. Spinnen die jetzt?

Hallo Versicherungs-Experten,
heute bekam ich ein Schreiben meiner Unfallversicherung mit einer Änderung zum Vertrag. Folgende Klausel gilt ab 01.07.03:
Ausschlussklausel für Terrorismus mit Massenvernichtungswaffen
Wenn das ein Scherz sein soll, dann ein verdammt schlechter und geschmackloser. Darüber hinaus wird dann noch genauestens erklärt, was darunter zu verstehen ist (was versteht man unter nuklearen, chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen und was versteht man unter terroristischen Handlungen). Ich bin doch ziemlich entsetzt, das die Jungs ob so einer Sache gleich mal eben eine Klausel aus dem Ärmel schütteln. Das man nach einem Terrorangriff mit Massenvernichtungswaffen wohl kaum noch in der Lage sein wird, Versicherungsleistungen zu beanspruchen sollte wohl bekannt sein.
Haben die denn überhaupt kein Feingefühl mehr???
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

von dieser Klausel habe ich bisher noch nichts gehört, ist meines Erachtens aber eine Erweiterung der „Kriegsklausel“.

Allerdings muss man die (das?) Versicherungsunternehmen (VU) auch verstehen! Da viele deutsche VU durch verstärkte weltweite terroristische Aktivitäten (der 11.09.2001 dürfte auch Dir noch gut in Erinnerung sein) richtig bluten mußten. Niemand auf der Welt (die Geheimdienste mal ausgenommen - Gerüchte gibt es viele), konnte mit Terrorakten dieser Größenordnung rechnen und so waren auch keine entsprechenden Klauseln vorhanden. Da aber eine Zunahme des Terrors absehbar ist, muß eine Versicherung sich in der Art dagegen schützen, daß diese ausgeschlossen sind, da sie sonst kurzfristig pleite gehen würde. Terror ist praktisch nicht kalkulierbar! Oder die Prämien würden ins „Unermeßliche“ steigen.

Abgesehen davon ist es durchaus möglich (wenn auch relativ unwahrscheinlich) Angriffe durch Massenvernichtungswaffen zu überleben! Noch heute werden die letzten Überlebenden des Hiroshima-Bombenabwurfs gegen die Spätfolgen des atomaren Holocaust behandelt.

Gruß

Thomas

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hallo Sebastian,
was hast du denn da für eine Versicherung erwischt?
Denen reicht wohl der Paragrah nicht, in dem kriegerische Handlungen und innere Unruhen ausgeschlossen sind.
Der Satz ist vollkommen gebirnamputiert. Er besagt das gleiche, was eigentlich schon drin steht.
Grüße
Raimund
wechsele schnell die Gesellschaft.

hallo Tomas,
der Passus ist schon immer und ewig drin: „Terrorismus“ ist „innere Unruhen“, da hat es noch nie was gegeben. Ob mit einer Atombombe oder mit einer Sprengweste.
Es ist nur eines: äusserst ungeschickt von der Gesellschaft.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

ich weiß, daß Krieg und Innere Unruhen spätestens seit den AUB 84 (ich glaube davor waren es die AUB 76, die diesen Passus auch enthalten haben, ist allerdings vor meiner Zeit :smile:) in den Bedingungen enthalten sind, „innere Unruhen“ bedeutet aber nicht zwangsläufig Terrorismus.

Klar ist, daß die Gesellschaft sehr ungeschickt gehandelt hat. Ich glaube aber allerdings auch, daß solche Passi in naher Zukunft verstärkt in die Bedingungen der einelnen VU aufgenommen werden.

Gruß

Thomas

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Hallo Sebastian,

ich denke auch, dass es sich hierbei lediglich um einen sogenannten deklaratorischen Ausschluss handelt, denn bisher waren in meinen Augen diese Gefahren (biologisch, atomar und chemisch) eh ausgeschlossen, wenn sie nicht infolge eines Unfalls eingetreten sind.

Gruß
Marco

PS: hat nix mit Wechseln zu tun, aber etwas taktisch unklug. Man hätte dazu gut eine kurze Erklärung geben können und der Kunde wäre dadurch nicht irritiert worden.