Unfallversicherung und Augenverletzung

Hallo,
angenommen, beim Holz hacken fliegt ein Sprieß in ein Auge. Seitdem kann der Versicherte mit dem Auge nichts mehr lesen, es ist alles verschwommen, selbst Schreibmaschinenschrift. Wie hoch ist da ungefähr der Beeinträchtigungsgrad? Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?
Danke und Gruß

Hallo,

na mal schauen ob ich es richtig zusammen gebastelt bekomme!

Beeinträchtigungsgrad kann aber nur der Geschädigte selbst festlegen, den Invaliditätsgrad legt aber ein Arzt fest!

Ein Äuglein ist, wenn wech, ein Invaliditätsgrad von 50% (Normalfall, alle anderen werden mal ignoriert!)
Nun is es ja nich wech, sondern noch da! Somit legt ein Augenarzt die Schwere der Schädigung fest.
Dazu teilt man die 50% in fünf Teile und wenn der Arzt sagt, dass Auge ist zu 1/5 beschädigt, bekommt man 10% der Grundinvalidität aus seiner PRIVATEN Unfallversicherung.

VG René

Hallo,

also kann man dem Versicherten nur empfehlen einen Facharzt aufzusuchen, der dann die entsprechende Beeinträchtigung bzw. Behinderung feststellen.

Eine klare Aussage hierzu kann in keinem Forum erteilt werden,
da bei Unfällen jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss.

Auch entscheidet dann das Versicherungsunternehmen auf Grund des Arztberichtes und anhand des Versicherungstarifes welche Leistung
dem Verletzen zusteht.

In meinen mir vorliegenden Unterlagen zu den einzelnen Tarifen habe ich mehrere Einstufungen des Invaliditätsgrades bei Verlust eines Auges - und zwar von 50 - 80 %

Viele Grüße!

Hallo und danke für die schnelle Antwort!
Und da hält sich die Versicherung dran?
Es ging mir bei der Frage nicht um den ganzen Verlust der Sehkraft, sondern wie gesagt: Alles ist mit einem Auge verschwommen, wenn beide Augen so wären, wäre Auto fahren z.B. verboten und der Bildschirm hier sieht aus wie eine weiße Wolke mit Grauschleiern.
Auf einen Facharzt muß man sicher einige Monate warten, bis er Zeit hat. Das weiß die Versicherung aber wohl auch.
Gruß Fritz

Hallo,

also kann man dem Versicherten nur empfehlen einen Facharzt
aufzusuchen, der dann die entsprechende Beeinträchtigung bzw.
Behinderung feststellen.

In meinen mir vorliegenden Unterlagen zu den einzelnen Tarifen
habe ich mehrere Einstufungen des Invaliditätsgrades bei
Verlust eines Auges - und zwar von 50 - 80 %

Viele Grüße!

Hallo,

man sollte auf jeden Fall, den Unfall schnellstens der Versicherung melden. Außerdem darauf achten, dass der Eintritt und die Meldung der Invalidität im richtigen Zeitrahmen abläuft.
Dieser ist bei den verschiedenen Versicherungsunternehemn/Tarifen unterschiedlich. Bei Altverträgen manchmal sogar nur 12 Monate.
Bei neueren Verträgen bis zu 24 Monate.

Wenn ein Unfall vorliegt, bekommt man in der Regel schnell einen Termin bei einem Augen-Facharzt.
Allerdings kann ich nicht verstehen, dass der Patient noch nicht in fachärztlicher Behandlung ist!

Viele Grüße!